So langsam scheint es zur Gewohnheit zu werden.

Umso besser. Bisher haben alle Anbieter gezahlt, wenn es um die Zahlung einer Rente bei Berufsunfähigkeit geht. Im ersten Fall konnte ich die angebotene Zahlung um 50 % erhöhen und damit den finanziell erlittenen Nachteil des Versicherten zu 100 % ausgleichen.

Im zweiten Fall erhielt die Dame rückwirkend ihre Rente. Ein Betrag über 66.000 € wurde überwiesen und die Rentenzahlung erst begonnen.

In diesem Fall hatte man ein Gutachten erstellen lassen, ein Gutachten, welches sich nicht mit der Einschränkung der Arbeitskraft gegenüber dem Zeitpunkt der Ausübung der Tätigkeit ohne gesundheitliche Beeinträchtigung (§ 2 der BU-Bestimmungen) beschäftigte. Die Versicherte sei nicht krank. Begründung: Sie nimmt keine Medikamente.In einem Land, in dem der Arzt an Krankheit verdient, meinet man wohl, so urteilen zu können. Ich denke, das es erst die „Pillen“ sind, die oft erst krank machen.

Es wurde demnach nicht entschieden, ob „bu“ vorliegt oder nicht – dennoch wurde eine Zahlung angeboten/geleistet, die die Versicherte schadlos stellt. Bis jetzt! Da man in diesen Vorgang/Angebot auch kein vorübergehendes Anerkenntnis erkennen kann, werde ich den Fall weiter verfolgen.Unbenannt2 Der Nächste Bitte. Berufsunfähigkeitsrente.

Was nun folgt?

Ganz einfach! Ich werde eine dringend notwendige und vom Versicherer bisher nicht erbrachte Beurteilung der Einschränkung der Arbeitskraft nach den Bestimmungen (Paragraph 2 der AVB) initiieren. Der Versicherer wird auf diesem Wege aufgefordert sich zu positionieren, entweder diese Einschränkung anzuerkennen oder ein Gegengutachten, nun fachlich ausgerichtet und nicht „mal eben“ erstellt zu erbringen, um ablehnen zu können.

Warten wir ab, in das möglich ist, denn im Rahmen des von ihm gefertigten Gutachtens liegen mir auch alle Angaben vor. Der Krankenversicherer der Versicherten zahlt das Tagegeld – die Arbeitsunfähigkeit ist also unstrittig. Es geht lediglich um die Aussicht auf Erfolg, ob und wann die Dame in diesem Beruf wir tätig sein kann (Verweisung).

Ich denke, ich werde sehr viel Spaß haben, diese Ansprüche durchsetzen zu dürfen. Einmal mehr zeigte es sich, das Engagement und Kompetenz mit entscheidend sind, geht es um die Realisation von Ansprüchen gegenüber einem Versicherten.

Wer ist Ihr Berater / Betreuer? Wer hat Sie beraten? Sind Sie indviduell richtig abgesichert? Zu allen Fragen finden Sie Checklisten und auch Leitfäden im Downloadcenter. Für ein Erstgespräch stehe ich natürlich gern zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Zeit.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Interview zur beruflichen Überzeugung * Interview zur Berufsunfähigkeit

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