Was ist freie Heilfürsorge?
Die Übernahme von Gesundheitsleistungen durch den Dienstherren für ein öffentlich-rechtliches Amt oder ein Dienstverhältnis nennt sich freie Heilfürsorge. Sie gehört zur allgemeinen Fürsorgepflicht. Die Heilfürsorge ist weder gesetzlich noch privat einzuordnen und kommt den Personengruppen zugute deren Arbeitstätigkeit als besonders gefährlich eingeschätzt wird. Z.usätzliche Absicherung gibt es hier. Sie ist nicht in allen Ländern gleich und umfasst folgende Personengruppen:
Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, sofern sich nicht unwiderruflich für die Beihilfe entschieden haben,
Polizeivollzugsbeamte der Länder
Soldaten
Justizvollzugsbeamte
Zivildienstleistende
In einigen Bundesländern auch Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,
Fast immer besteht der Wunsch, den Versicherungsschutz zu erhöhen. Das ermöglichen Zusatztarife, wie man sie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zur Maximierung von Versicherungsschutz beantragen und abschließen kann.
Diesen Versicherungsschutz bieten wir an!
Der Versicherungsschutz übernimmt Kosten für die Gesundheitsvorsorge, Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Kosten für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz. auch Rehamaßnahmen gehören zum Versicherungsschutz.
Die Leistungen ähneln der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Endet die freie Heilfürsorge, so müssen Betroffene sich selbst um Ihre Absicherung kümmern. überwiegend wechselt der Versicherungsschutz dann in die Beihilfeversicherung der privaten Anbieter. Bis dahin gilt es eine eigene private Pflegeversicherung abzuschließen und auch ist eine Anwartschaft dringend empfohlen.
Wir unterscheiden zwei Typen der Anwartschaft. Entweder wird nur der aktuelle Gesundheitsstatus bei Antragstellung/Annahme „eingefroren“ (kleine Anwartschaft), zusätzlich lässt sich aber auch das Alter zum Zeitpunkt der Vereinbarung bewahren. Das ist von besonderem Interesse wenn die Heilfürsorge erst vor dem Ruhestand endet. Würde man mit dem dann erreichten Lebensjahr Versicherungsschutz beantragen, so wären die Beiträge fast unbezahlbar.
Pflegeversicherung als auch die Anwartschaft sind bei dem Versicherer abzuschließen, der später bei Wechsel in die Beihilfe den Versicherungsschutz bieten soll.