Die Krankenversicherung für Beamte.
Versicherungsschutz ist eine Ware. Nicht mehr und nicht weniger. Welchen Wert die Ware für den einzelnen haben soll, bestimmt der, der sie kauft. Die Entscheidung muss passen, denn eine zweite Möglichkeit gibt es nicht. Ein Unfall oder eine Erkrankung verhindern einen späteren Wechsel. Nehmen Sie sich Zeit, die für Sie passende Ware auszusuchen und zu finden. Lassen Sie sich „ausbilden“, eine Entscheidung selbst treffen zu können. In der Beratung vermitteln wir die fachlichen Kenntnisse dazu. Wir zeigen Beispiele über alle Gesellschaften. Die Kosten einer Behandlung lernen Sie unter Verwendung echter Rechnungen, die wir im Laufe der Jahre aus dem Bestand erhalten haben, kennen.
Eine wissenschaftliche Studie des PremiumCircle Deutschland, dem ich seit Langem angehöre, zeigt, dass in 2018 kein Versicherer die gesetzlichen Leistungen komplett abbildet. Ausführliche Informationen finden Sie im Leitfaden (Formulare). Was ist seitdem passiert? Wer liegt in Leistung vorne?
Wir zeigen Beispiele von Formulierungen aller Gesellschaften und zu verschiedenen Leistungen, damit sich ein Bild von den Kosten machen können. Danach sollten Sie Ihre Prämissen setzen. Der, der beitragsorientiert sucht, Leistungen nur oberflächlich prüft, riskiert im Laufe der Versicherungszeit, notwendige Behandlung selbst zahlen zu müssen.
Sich privat versichern!
Versicherung entstanden, um Kosten, die der Versicherte im Leistungsfall nicht zahlen kann, mit einer Versichertengemeinschaft teilt. Das begründet, dass immer erst die Leistungen, die ein Tarif anbietet, zu prüfen sind. Die meisten Berater, beraten nur gelegentlich in der privaten Krankenversicherung, nutzten Vergleichsrechner oder sind nicht unabhängig. Was können sie dann von der Beratung erwarten? Finden Sie jemanden, der fast nichts anderes macht, ohne Vergleichsrechner arbeitet und sich Zeit nimmt. Wer in Eile berät, hat größtenteils nichts zu sagen.
Junge Beamte, die in die private Krankenversicherung wechseln können, werden mit Werbung, Versprechungen und vertrauensvollen Zusicherungen Ratschlägen geworben. Vergleiche mit der Konkurrenz sind oft nur oberflächlich und auf die Dinge ausgerichtet, die junge Menschen interessieren. Vorsorge ohne Schädigung der Beitragsrückerstattung, Absicherung der Kosten für Zahnbehandlung/Zahnersatz und vielleicht noch eine Sehhilfe.
Im Laufe der Karriere ändern sich die Prämissen. Versicherungsschutz auch in Privatkliniken, nicht durch Chefarzt – Zweibettzimmer im Vertrag verankert, sondern durch den entfallen der Bindungen an das Krankenhausentgeltgesetz und die Fallpauschale, gewinnen neben Ergänzungstarifen und Heilmitteln an Bedeutung.
Ist die Anschlussheilbehandlung, eine Rehamaßnahme oder der Aufenthalt in „Gemischten Anstalten“ versichert, denn diese sind sehr kostenintensiv und werden mit zunehmendem Alter wahrscheinlich benötigt?

Seit Juni 2022 gibt es einen Anbieter, der diesen Tatsachen Rechnung trägt. Vollständig. Er bietet Vorsorgeuntersuchung ohne Schädigung der Beitragsrückerstattung bis zu sechs Monate bei Beamtenanwärtern. Der Zahn ist zu 100 % abgesichert, wenn der Beihilfeergänzungstarif+ abgesichert wird. Die neue Tarifreihe „Für-Sie-Gemacht“ ist eine Weiterentwicklung.
Die typischen Tarifmerkmale wie die fehlende Begrenzung an die Gebührenordnung, umfangreiche Kurmaßnahmen, Reha/Anschlussheilbehandlung ohne Begrenzungen, offen formulierte Heil- und Hilfsmittel, blieben erhalten.
Sogar die Zuzahlungen für Medikamente, die aus der Beihilfe resultieren und auch, je nach Bundesland, die Zahlung des Beihilfeberechtigten an den Dienstherrn, damit er stationäre Wahlleistungen erhält, werden übernommen. Viele Alleinstellungsmerkmale finden sich. Der Beitrag ist nicht höher als bei den Konkurrenten.
Informationen zum Vertriebsstart.
Ob es der für sie persönlich richtige Tarif (Blog- Info) ist, entscheiden schlussendlich Sie, deshalb bleiben wir bei einer neutralen Beratung über alle Anbieter, gerne auch übergehen, den Sie vielleicht schon angeboten bekommen haben. Wir lesen das Kleingedruckte der Angebote und späteren Verträge noch selbst und zeigen Ihnen gerne die Stellen, an denen sich Anbieter unterscheiden. So können sich Ihr eigenes Bild von Versicherungsschutz machen.


Grundsätzlich:
Sie entscheiden, denn sie bezahlen später die Beiträge, welcher Versicherungsschutz Sie auf Ihrem Leben begleiten soll. Empfehlungen, meist von Vorgesetzten, die selber auf Ratschläge hörten und aufgrund guter Gesundheit keine Erfahrung bei kostenintensiven Behandlungen haben, können sie sehr teuer zu stehen kommen. Wissen Sie, was eine „Gemischte Anstalt“ ist? Wussten Sie, dass sie nicht deshalb Privatpatient in Privatkliniken sind, weil sie ein Chefarzt – Zweibettzimmer versichert haben? Worauf Sie bei den kostenintensiven Leistungen, die eine Anschlussheilbehandlung, einer Rehamaßnahmen oder Kurleistung, beispielsweise bei Krebs oder Wirbelsäulenleiden in späteren Jahren achten müssen? Sollte sich ihr Berater nicht Zeit für Ihre Fragen neben, diese ausführlich beantworten, sollte er drängen, so fehlt ihm das notwendige Engagement und definitiv die fachliche Kompetenz. Die Zeche zahlen Sie innerhalb der Vertragslaufzeit an einer oder mehreren Stellen.
Der gesetzliche Teil:
Der gesetzliche Teil der Krankenversicherung (Beihilfe) ist volatil. Leistungen sind nicht planbar und das Risiko, eine spätere notwendige Versorgung nicht zu erhalten, steigt mit den Jahren. Nur die Therapien, die der Gutachterausschuss der Kassen (GBA) bewilligt hat, werden auch gezahlt. Der Versicherungsschutz ist nicht individuell, wie in der privaten Krankenversicherung vereinbar. Ein Mitglied der gesetzlichen Kasse hat nicht das Recht auf Kostenerstattung für Behandlungen, sofern die empfohlenen nicht ausreichend sind. Viele Beispiele finden sich in der Rechtsprechung. Gerne lesen wir diese. Zuzahlungen steigen weiter an, trotz immer stärkerer steuerlicher Subvention. Waren es 2018 noch 14,5 Mrd. aus Steuermitteln, so sind es 4 Jahre später wieder 15,5 Mrd. Unterdeckung. Pauschale Beihilfe, also gesetzlicher Versicherungsschutz zu 100% für Beamte? Ein Modell, die Bürgerversicherung in Deutschland vorzubereiten. Gesetzlich versichert, nur der möglichen Beitragsfreiheit der Kinder wegen? Mit Beginn des Ruhestandes fehlt dann die Förderung durch die Beihilfe.
Der private Teil:
Die private Krankenversicherung gründet auf einem Vertragsrecht. Der Versicherungsschutz über die gesamte Laufzeit garantiert. Das richtige Angebot zu finden, ist nur dann möglich, wenn man möglichst viele miteinander verglichen hat. Umso größer die Auswahl, umso sicherer die Entscheidung. Tarife wurden und werden meist nicht bedarfsgerecht für Verbraucher entwickelt, sondern unter der Prämisse, wie sie bei Preisvergleichen und Ratings abschneiden würden. Sie kennen doch solche Vergleiche? Sind Sie sicher, dass diese Prämissen, die den Vergleich begründen, auch die für Sie richtigen waren? Mehr dazu in der Beratung. Tarife mit umfassenden Leistungen für Beihilfeberechtigte ohne Begrenzungen oder einschränkende Formulierungen finden sich maximal bei 5 % des Marktes, eher weniger. Schauen Sie doch mal in die Studie des PremiumCircle Deutschland, der im Auftrag von Bündnis 90 und den Grünen die Qualität der Versicherer wissenschaftlich recherchierte. Das Ergebnis finden Sie im Leitfaden, hier unter Formulare, zum downloaden.
Die Beihilfebestimmungen, 17 Stück, sind unterschiedlich und detailliert. Eine erste Orientierung finden Sie unter diesen Zeilen. Die Empfehlung, sich persönlich fachlich beraten zu lassen, natürlich unabhängig und nicht von einer der Gesellschaften, die Versicherungsschutz bieten, sei hiermit gegeben. Die Beihilfe errechnet sich nach dem Bemessungssatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Bund und angeschlossene Länder haben einen personenbezogenen Bemessungssatz, der gleichermaßen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen gilt. Hessen und Bremen hingegen haben einen familienbezogenen Bemessungssatz.
Bund | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50% | bis 20.000,- € | 70% |
ab 2 Kindern | 70% | ab 20.000,- € | keine |
Kind/Waise | 80% | Versorgungsempfänger | 70% |
Beihilfe stationär: | Nein | ||
Allgemeine KHS | Zuzahlung: 10,- € / 28.Tage | Chefarzt / 2 Bettzimmer: ja, mit 14,50 € Zuzahlung monatlich |
Die Auffindung folgender Personen sind nur insoweit beihilfefähig, als sie über die von anderer Stelle zustehenden Leistungen hinausgehen:
Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge,
Personen mit Anspruch auf Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Bayern | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50% / 70% Elternzeit | bis 20.000,-€ | 70% |
ab 2 Kindern | 70% /70% Elternzeit | ab 20.000,- € | keine |
Kinder/Waisen | 80% | Versogungsempfänger: | 70% |
Beihilfe stationär: | Description | Tax: | 70% |
Allgemeine KHS |
Chefarzt: 25,- € Zuzahlung monatlich | 2-Bettzimmer: Ja, Zuzahlung 7,50 € monatlich |
Die Auffindung folgender Personen sind nur insoweit beihilfefähig, als sie über die von anderer Stelle zustehenden Leistungen hinausgehen:
Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge,
beim Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beihilfeanspruch beschränkt auf Leistungen für Zahnersatz, Heilpraktiker und stationäre Wahlleistungen,
für freiwillig gesetzlich versicherte erhöht sich der Beihilfesatz auf 100 % für die beihilfefähigen Kassenleistungdie nach Anrechnung verbleiben.
Brandenburg | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50% | bis 17.000,-€ | 70% |
ab 2 Kindern | 70% | ab 17.000,- € | keine |
Kindet /Waisen | 80% | Versorgungsempfänger | 70% |
Allgemeine KHS | 10,- € / 28 Tage |
keine, wenn nach 01.01.99 geboren |
Die Aufwendungen folgender Personen sind nur insoweit beihilfefähig, als sie über die von anderer Seite zustehendenLeistungen hinausgehen:
Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge
Personen mit Anspruch auf Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung
Hamburg | Beihilfe | Partenr & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1. Kind | 50% | bis 18.000,-€ | 70% |
ab 2 Kindern | 70% | Ab 18.000,- € | keine |
Kinder /Waisen | 80% | Versorgungsempfänger | 70% |
Beihilfe stationär | Nein | ||
Allgemeine KHS* |
keine Zuzahlung. | 2 Bettzimmer / Chefarzt: Nein. |
Der Bemessungsgrundlage gilt für jede Person gleichermaßen über ambulant/stationär und zahnärztliche Behandlung.
*Personen die vor dem 1. Oktober 1985 das 70. Lebensjahr vollendeten haben auch Anspruch auf Beihilfe für Chefarzt- / Zweibettzimmer entsprechend des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden persönlichen stationären Bemessungssatz.
Hessen | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 55% /+5% je Kind/ max. 70% | bis 9.744,- € | Ja |
verheiratet | +5% /max. 70% | Witwen / Witwer | +5% |
Versogungsempfänger | +10% | ||
KHS: | Zuzahlung 16 € / Tag | 2 Bettzimmer / Chefarzt: ja, Zuzahlung: 18,90 € monatlich |
Meck-Pomm. | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe. |
---|---|---|---|
1 Kind | 50 % | Ohne oder bis zu 17.000 € | 70% |
ab 2. Kinder | 70 % | Darüber | keine |
Kind /Waise | 80% | Versorgungsempfänger: | 70% |
Allgemeine KHS |
10,-€/28 Tage |
2 Bettzimmer / Chefarzt: Nein |
Niedersachsen | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50 % | Ohne oder bis 18.000 € | 70 % |
ab 2 Kindern | 70 % | Darüber | Keine |
Kind/Waise | 80 % | Versorgungsempfänger: | 70 % |
Allgemeins KHS |
10€,-€/28 Tage |
2 Bettzimmer / Chefarzt: Nein. |
Rheinl.-Pfalz | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50 % | Ohne oder bis 9744 € ( bei Hochzeit vor 2012.. 20.450€) | 70 % |
ab 2 Kinder | 70 % | Darüber | keine |
Kind / Waise | 80 % | Versorgungsempfänger: | 70 % |
stationär: | Zuzahlung 12,- € / Tag. | 2 Bettzimmer/ Chefarzt:; ja, Zuzahlung 26 € monatlich |
Saarland | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50 % | Ohne oder bis 16.000 € | 70 % |
ab 2 Kinder | 70 % | Darüber | Keine |
Waise / Kind | 80 % | Versorgungsempfänger | 70 % |
stationär: | keine Zuzahlung | 2 Bettzimmer / Chefarzt: Nein |
Ab einem Zuschuss von 40,90 €, gewährt für die private Krankenversicherung, ermäßigt sich der Satz für den Empfänger um 20 %. Für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige ist eine Erhöhung des Satzes auf 80 % möglich wenn der Beitragsaufwand für die beihilfekonforme privater Absicherung 15 % der Altersbezüge übersteigt.
Privatärztliche Behandlung und Zweibettzimmer sind nur für Personen, die vor dem 1. Juli 1925 geboren wurden, erstattungsfähig.
Sachsen Anhalt:
Es gelten entsprechend die Vorschriften des Bundes.
Thüringen | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50 % | bis 18.00,- € | 70 % |
ab 2 Kinder | 70 % | keine | |
Kind / Waise | 80 % | Versorgungsempfänger | 70 % |
Chefarzt | |||
Allgemeine KHS | Zuzahlung 32,50 € Tag | 2-Bettzimmer/Chefarzt: Ja. |
Privatärztliche Behandlung werden 25 € täglich, für das Zweibettzimmer 7,50 € täglich von der Beihilfe abgezogen.
Baden-Württem. | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
Bis 1 Kind | 50% | bis 20.000 € | 50% |
ab dem 2 Kind | 50% | ab 20.000,- | keine |
Kind / Waise | 80% | Versorgungsempfänger | 50% |
Beihilfe stationär: | Nein | ||
Allgemeine KHS |
keine Zuzahlung | Chefarzt/ 2-Bettzimer: ja mit Zuzahlung 22 € monatlich |
Bei Eheschließungenab dem 1. Januar 2013 geht die verringerte Hinzuverdienstgrenze von 10.000 €. die Beihilfefähigkeit von Chefarzt/-Zweibettzimmer hängt vom Abzugsbetrag aus Dienstbezügen in Höhe von 22 € ab. Alle berücksichtigungsfähigen angehören sind damit abgegolten.
Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge; Personen mit Anspruch auf Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung; Für Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich der Bemessungssatz auf 100 % für die nach Anrechnung der Kassenleistung verbleibenden beihilfefähigen Aufwendungen.
Die Aufwendungen folgender Personen sind nur insoweit beihilfefähig, als sie über die von anderer Stelle zustehenden Leistungen hinausgehen:
Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge; Personen mit Anspruch auf Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung; für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich der Bemessungssatz auf 100 % für die nach Anrechnung der Kassenleistung verbleibenden beihilfefähigen Anwendungen.
Berlin | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50% | bis 17.000,- € | 70% |
ab 2 Kindern | 70% | ab 17.000,- | keine |
Kinder/ Waisen | 80% | Versorgungsempfänger | 70% |
Beihilfe stationär | Nein | ||
Allgemeine KHS |
10,-€/28 Tage |
keine, wenn nach 01.04.98 geboren |
Personen die vor dem 1. April 1998 das 55 Lebensjahr vollendeten oder zu diesem Zeitpunkt Versorgungsempfänger oder schwerbehindert waren, erhalten Beihilfe für Chefarzt /2-Bettzimmer.
Die Aufwendungen folgender Personen sind nur insoweit beihilfefähig, als sie über die von anderer Seite zustehenden Leistungen hinausgehen:
Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge
Personen mit Anspruch auf Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Bremen | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
Alleinstehend | 50% | bis 18.000,- € | +5% |
Verheiratet* | +5% | Witwen/Witwergeld | +5% |
je Kind | +5% max. 70% | Versorgungsempfänger | 70% |
Beihilfe stationär | Witwen / Waisen weitere | 10% | |
Allgemeine KHS |
Keine Zuzahlung | 2 Bettzimmer / Chefarzt: Nein |
Weitere Besonderheiten:
Wenn Versorgungsempfänger Witwen-oder Witwergeld erhalten, steigt die Beihilfe um 5 %.
Ehepartner/Lebenspartner ohne Beihilfeanspruch erhalten 55 % Beihilfe, wenn eigene Einkünfte nicht über 12.000 € im Jahr liegen. Sind diese bereits Versorgungsempfänger so steigt die Beihilfe auf 65 %. Ein beihilfeberechtigtes Kind erhöht um weitere 5 % die Beihilfe.
ein Kind erhält 55 % Beihilfe, als Versorgungsempfänger sind es 65 %. Die Begrenzung liegt bei 70 % maximal.
Die Aufwendungen folgender Personen sind nur insoweit beihilfefähig, als sie über die von anderer Seite zustehenden Leistungen hinausgehen:
Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge
Personen mit Anspruch auf Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung
Für freiwillige Mitglieder der GKV mit der Höhe nach gleichen Leistungsansprüchen wie Pflichtmitglieder erhöht sich der Beihilfesatz auf 100 % für beihilfefähige Aufwendungen, die nach Kassenleistungen verbleiben.
*Kosten, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen (Zweibettzimmer/privatärztliche Behandlung) besteht keine Beihilfe. Für Personen, die vor dem 1. Oktober 1915 geboren wurden, wird die Beihilfe für diese Bereiche geleistet.
Der Beihilfesatz senkt sich aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses, wenn die private Krankenversicherung durch Arbeitgeber bezuschusst wird für den Versicherten und die, die Anspruch auf Familienversicherung Ketten um 50 %. Wird ein Zuschuss von mindestens 41 € außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt(Beispiel Versorgungsempfänger), ermäßigt sich die Beihilfe um 20%.
bei stationärer Heilbehandlung im Krankenhaus erhöht sich die Beihilfe um 50 % (maximal 85 %).
Nordrh.-Westf. | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50 % | Ohne oder bis 18.000 € | 70 % |
ab 2 Kinder | 70 % | Darüber | Keine |
Kind /Waise | 80 % | Versorgungsempfänger: | 70% |
stationär | Zuzahlung 25 € / Tag |
2 Bettzimmer/ Chefarzt: ja |
Wird ein Arbeitgeberzuschuss gewährt, ermäßigt der Satz für den Zuschuss Empfänger um 20 %. Gleiches gilt für freiwillige Mitglieder einer Kasse.
Beihilfefähig sind allgemeine Krankenhausleistungen. Bei Zahlung eines Abzugsbetrages pro Monat in Höhe von 26 € werden die anfallenden Kosten um 12.- € täglich gekürzt.
Sachsen | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50 % | bis 18.000 € | 70 % |
ab 2 Kinder | 70 % | Darüber | Keine |
Kind / Waise | 80 % | Versorgungsempfänger: | 70 % |
Beihilfefähig | Zweibettzimmer | Kosten gekürzt um 14,50 € | |
Zuzahlung 24.50 € / Tag |
2 Bettzimmer/ Chefarzt: Ja. |
Schl.-Holst. | Beihilfe | Partner & Einkommen | Beihilfe |
---|---|---|---|
1 Kind | 50 % | bis 18.000 € | 70 % |
ab 2 Kindern | 70 % | Discount: | keine |
Kind / waise | 80 % | Versorgungsempfänger | 70 % |
stationär: | keine Zuzahlung | 2 Bettzimmer/Chefarzt: Nein |
Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Erstattungen wie privatärztliche Behandlung und Zweibettzimmer sind nur für Personen die vor dem 1.3.1928 geboren wurden erstattungsfähig.
Besondere Personenkreise:
Deutsche Bahn, Deutsche Post, Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll, Polizeibeamte der Länder, Bundesbeamte und Landesbeamte bitte auf Anfrage.
Die hier benannten Eckdaten der verschiedenen Beihilfevorschriften sind nicht abschließend. Insbesondere für Hamburg und Bremen gibt es noch eine Vielzahl von zu berücksichtigen Sachverhalten. Eine individuelle Anfrage lohnt.



