Sachwalter
und Maklerhaftung
.

Es gibt sie, die Unterscheidungen zwischen den Vermittlertypen.

Der Vermittler

Unterteilt wird in folgende Vermittler-Typen:

  • der Ausschließlichkeitsvermittler, der rechtlich im Lager des Anbieters steht, der ihn beschäftigt und entlohnt. Er ist Produktverkäufer des Anbieters und haftet nicht für sein Tun. angeboten werden ausschließlich die Produkte der Firma. Vergleiche sind daher nicht möglich und statt einer Beratung werden oftmals schöne Worte und werbende Versprechen getätigt.Produkte werden verteilt, nicht beraten.
  • der Mehrfachagent, ist Produktverkäufer für eine geringe Zahl an Anbietern. er hat mehr Angebote und kann durchaus auch Vergleiche führen, wobei die Zahl der verglichenen Angebote je nach Vermittler stark oder weniger stark beschränkt ist. Auch er muss in allen Bereichen der Absicherungen Antworten haben und daher fehlt es in der Regel an der Tiefe in der Beratung.
  • der Makler, er ist der sogenannte Sachwalter des Kunden. Kurz gesagt, er hat sein Wissen derart zu verwenden, das sein Mandant/ Kunde im Umgang mit Versichern nicht zu Schaden kommt. Schon deshalb ist Spezialisierung unerlässlich. Woher wüsste man sonst „en Details“, wo die Fußangeln und Hintertürchen sind? Er ist der Sachwalter mit Maklerhaftung und als Berater zu empfehlen. Den größten Nutzen gewinnt der Kunde, wenn er ein Netzwerkvon spezialisierten Maklern antrifft. Jeder macht das, was er am besten kann.

Das Urteil

Das sogenannte “Sachwalter-Urteil” des BGH (Bundesgerichtshof) aus 1985 (BGH 22.05.1985 – IVa ZR 190/83) hat die Beweislastumkehr begründet, die einen Versicherungsmakler dann trifft, wenn ein, durch seine fehlerhafte Beratung verursachter Schaden behauptet wird (Maklerhaftung).

(Die logische Folge: Der Gesetzgeber ist der Verpflichtende, der Anbieter begründet durch sein meist gedankenloses Verhalten Mehrarbeit und Haftung für den Makler, will das aber nicht entlohnen).

Der Makler hat die Pflicht zu protokollieren, damit in einem Schadensfalle zweifelsfrei festgestellt werden kann, wo die Ursache liegt. er steht dem Kunden haftend für seine Tätigkeiten gegenüber. Die anderen Vermittlertypen wissen jeweils die Anbieter, diese vertreten hinter sich. Die beschränkte Auswahl der Angebote sehe ich als nachteilig an.

Frank Dietrich Fachmakler

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