Noch gibt es sie nur in Berlin und Hessen.
Wachpolizei, angestellt im öffentlichen Dienst, also ohne Beihilfe. In Hessen verstärken sie in steigender Zahl der verbeamteten Polizisten. In Berlin ist es mehr der Objektschutz. Trotz der Vorgaben in der Stellenbeschreibung, die auffällig lang ist, die das Tragen besonderer Kleidung, einer Dienstwaffe, politische Bildung und die Fähigkeit, Nachtdienste abzuhalten beinhaltet, sollen möglichst gefahrlose Tätigkeiten ausgeübt werden! Wiederholt wird bestätigt, dass Wachpolizei auch Aufgaben im Vollzug nachzukommen hat. Der hessische Innenminister bezeichnet in der Korrespondenz mit mir die Tätigkeit als die, die einem Verwaltungsangestellten gleicht. Er erkennt keine besondere Gefährdung und sich deshalb auch keinen besonderen Absicherungsbedarf. Die Erwerbsminderungsrente sei doch ausreichend, sofern ein Wachpolizist seine Arbeitskraft verliert.
Die Versicherungswirtschaft ist realistischer als die Politik. Angebote, Berufsunfähigkeit zu versichern, endeten spätestens, durch das berufliche Risiko begründet, im 62. Lebensjahr bei einer Rentenhöhe von 1000 €. Damit ist niemandem geholfen. Auch ein Single hätte es schwer, bedenkt man die Lebenshaltungskosten in Deutschland von über 1500 € pro Person.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Mir ist an der Versorgung eines Berufsstandes, der an Zahl und regional zukünftig expandieren wird, denn die politische Lage erfordert das, gelegen, wenn die gewöhnliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Ich bin der Auffassung, dass begründet durch das reale Tätigkeitsfeld der Wachpolizisten, eine Absicherung wegen Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend ist und niemals ein wird. Das gilt übrigens auch für den Rest der Bevölkerung, denn auf Erwerbsminderungsrente kann man nur dann hoffen, wenn man „keinerlei Tätigkeit“ mehr mit der Dauer von „bis zu 3 Stunden“ mehr ausüben kann. Hat man diesen bedauerlichen Zustand tatsächlich erreicht, gibt es durchschnittlich unter 900 € Rente im Monat. Das ist ein Schlag ins Gesicht des Erkrankten.
Das als ausreichende Versorgung für Wachpolizisten, die bereits dienstunfähig sind, wenn sie ihre Uniformen nicht mehr tragen können, zu bezeichnen, lässt einen wortlos werden. Sie haben entgegen Ihrer verbeamteten Kollegen keinerlei Ansprüche. Ignoranz oder Inkompetenz? Ein aktuelles Urteil zeigt den Versorgungsanspruch der im öffentlichen Dienst Angestellten. Wegen einer Hyperhidrose wurde der Mitarbeiter dienstunfähig. Die Fünfjahresfrist, ihn einfach kündigen zu können, war abgelaufen. Teilkündigungen sind möglich. Ein neuer Arbeitsplatz muss her. Vergleichbar in Ansehen und Einkommen, wie bisher.
Erstrittenes Recht
Der Wachpolizist zog vor Gericht, als er sich billig abgespeist fühlte. Seine Ansprüche werten in Frankfurt am Main vom Gericht in folgendem Urteil vom 10. Mai 2021 bestätigt: Az.: 2 Ca 6768/20. Durch die Ignoranz des Ministeriums sind zukünftig viele Gerichtsverfahren zu erwarten, deren Kosten der Steuerzahler trägt. Auch trägt er die Kosten für die Behörden, die zweckentfremdet nicht ihrer Arbeit nachgehen, sondern versuchen den Mitarbeiter landesweit zu vermitteln. Die Mitarbeiter werden zusehends älter und die Häufigkeit, dienstunfähig zu werden, steigt damit überproportional an. Neue Mitarbeiter sind schwer zu gewinnen, denn die Tätigkeit ist unterbezahlt und nicht abgesichert.
Realitätsverlust
Statt die Realität wahrzunehmen, bedankte sich der Innenminister wiederholt für mein Interesse an einer guten Absicherung der Wachpolizisten, erklärte aber nicht sein fehlendes Interesse, wenn man von seiner Begründung der guten Versorgung durch eine Erwerbsminderungsrente des Staates absieht. Er sieht keinen Handlungsbedarf und möchte nichts verändern.
Meine Erläuterung zur Unterscheidung einer Dienstunfähigkeit gegenüber eine Erwerbsminderungsrente waren für ihn nicht von Interesse. Möglicherweise kannte er nicht einmal das Urteil, welches ich im per Aktenzeichen mitteilte. Hätte er es gelesen, so wäre ihm sicherlich
bewusst geworden, dass jeder Wachpolizist, der teilweise aus Kleinigkeiten heraus die Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, mit der bis dahin sein Geld verdient hat, Anspruch auf eine gänzlich auf gleichwertige Grenzen zu Tätigkeit hat.
Der Dienstherr, also das Innenministerium, hat einen Versorgungsauftrag und einen solchen Arbeitsplatz bundesweit zu suchen. Die Verwaltung wäre ihrer Tätigkeit zweckentfremdet, denn erwartungsgemäß werden in den nächsten Jahren viele Wachpolizisten in ein Alter mit erhöhten Risiko kommen. Erachten Sie den ihn dann angebotenen Beruf nicht als gleichwertig, geht es vor Gericht. Auch unsere Gericht sind bereits überlastet.
Missstände anzuzeigen, ist wichtig. Wichtiger noch, ist es, Lösungen zu bieten. Diese bot ich an. Ein Versicherer hat sich bereit erklärt, den Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr bis zu 60 % vom brutto anzubieten. Damit die Prämie nicht zu hoch sind, denn das Risiko ist nicht unerheblich, brachte ich einen Rahmenvertrag ins Spiel, der fast keinen Verwaltungsaufwand für das Ministerium hätte. Auch verzichte ich auf einen Teil meines Lohnes als Makler, den Beitrag weiter zu senken. Das Ministerium, die Verwaltung und Gerichte wären entlastet. Keine Einsicht in Hessen.