Noch gibt es sie nur in Berlin und Hessen.
Wachperpolizei, angestell im öffentlichen Dienst. In Hessen verstärken sie in großer Zahl die Aufgaben der verbeamteten Polizisten. In Berlin ist es mehr der Objektschutz. In der Stellenbeschreibung, die auffällig lang ist, Vorgaben wie das tragen besonderer Kleidung, einer Dienstwaffe, politische Bildung und die Fähigkeit, Nachtdienste abzuhalten beinhaltet, sollen möglichst gefahrlose Tätigkeiten ausgeübt werden! Warum dann aber diese Vorgaben?
Die Versicherungswirtschaft ist realistischer als die Politik. Angebote, Berufsunfähigkeit zu versichern, endeten spätestens im 62. Lebensjahr bei einer Rentenhöhe von 1000 €. Damit ist niemandem geholfen. Auch ein Single hätte es schwer.

Uns ist an der Versorgung eines Berufsstandes, der Anzahl und Regional zukünftig expandieren wird, denn die politische Lage erfordert das, gelegen. Das hessische Innenministerium hingegen sieht keinen Handlungsbedarf, denn die Erwerbsminderungsrente sei noch eine ausreichende Absicherung für die beruflich vergleichbaren Verwaltungsangestellten. Gern belegen wir das durch die vorhandene Korrespondenz.
Der Hinweis, dass eine Erwerbsminderungsrente erst bei 100% Unfähigkeit leistet, keinerlei Tätigkeit von bis zu 3 Stunden täglich mehr auszuüben sein darf stieß auf taube Ohren. Wachpolizei wird bereits berufsunfähig,wenn beispielsweise eine Hyperhidrose verhindert, die vorgeschriebenen Dienstkleidung tragen zu können. ein Urteil, welches uns zugespielt wurde belegt, dass durch diese Erkrankung ein Wachpolizist seine Tätigkeit aufgeben musste. Er zog vor Gericht. In der Begründung liest man, dass das Land Hessen ein Versorgungsauftrag hat und eine gleichwertige Position anbieten muss. Zu erwarten in den nächsten Jahren sind Gerichtsverfahren und, dass die Behörden damit beschäftigt sind, gleichwertige Positionen zu suchen, nicht aber die eigentliche Tätigkeit ausüben werden, für die sie da sind. Hohe Kosten sind zu erwarten.
Auch Wachpolizisten werden älter. Gesundheitliche Probleme werden zunehmen und Dienstunfähigkeit in der gewohnten Tätigkeit begründen. dem Versorgungsauftrag zu entsprechen, wird das Ministerium Kosten in großer Höhe zu stemmen haben. Der Steuerzahler wird es richten! Alles nicht nachvollziehbar für unseren Innenminister. Wir haben uns gekümmert und einen Anbieter gefunden, der die Dienstunfähigkeit absichert. Bis zum 67. Lebensjahr! Es wäre für das Ministerium wesentlich günstiger, die Beiträge zu subventionieren anstatt die Kosten für Gerichtsverfahren und beschäftigte Verwaltungen aus Steuergeldern zu bezahlen
Er bedankt sich mantramäßig für das Interesse unseres Hauses, wiederholt das ihm Geschriebene, verneint den Bedarf, sieht keine Probleme und will alles so lassen, wie es ist:
- Eine „Versorgung“ auf den Grundlagen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung des deutschen Staates, auch in Anbetracht dass ein Verwaltungsangestellte, so der Minister, denselben beruflichen Anforderungen unterliegt, wie ein Wachpolizist. Die Arbeitsplatzbeschreibung dokumentiert gegenteiliges.
- Die Höhe der bisher möglichen Absicherung ist bei 1000 € begrenzt und endet im 62. Lebensjahr. Zeitgleich soll die Lebensarbeitszeit auf der 67. Lebensjahr erhöht werden. Aktuell haben wir eine sehr hohe Inflation, die es noch schwerer macht, mit dem Betrag zu überleben. Gezwungenermaßen geht es dann in Frührente mit den dazugehörigen Abstrichen.
Das kann so nicht sein, denken wir.
