Private
Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Absicherung der Arbeitskraft gehört meines Erachtens in den Bereich der Pflichtversicherung. Der Name ist falsch gewählt, denn auch Schüler/Studenten und Hausfrauen/Hausmänner. Je früher man anfängt, desto geringer das Risiko, nicht versichert werden zu können. In jungen Jahren ist die Gesundheit meist besser, noch kein Berufsrisiko oder auch ein besonderes Hobby.

Wie haben Sie das gelöst?

Versichert wird der erreichte Status, nicht das Einkommen oder der Beruf. Der Name Berufsunfähigkeitsversicherung ist falsch. Schüler, Hausfrauen/Hausmänner sind versicherbar. Ab > 50 % Veränderung durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall kann es zu Leistungen kommen. Beispielsweise kann ein Schüler, der krankheitsbedingt vom Gymnasium zur Sonderschule wechsen muss, Rente erhalten.

Ab dem 10. Lebensjahr versicherbar. Günstige Prämien über die gesamte Vertraglaufzeit. Je früher der Einstieg, desto geringer das gesundheitliche Risiko. Es gibt keinerlei Meldepflichten, wenn sich das Leben wandelt.

Die staaliche Erwerbsminderungsrente leistet erst dann, wenn Sie keinerlei andere Tätigkeit mit einer Dauer von bis zu drei Stunden am Markt mehr ausüben können. Sie erhalten dann ca. ein Drittel vom letzten brutto. Private Verträge versichern 60-70 % vom brutto. Erhalten Sie die Rente, können Sie hinzu verdienen, ohne diese zu verlieren.

Gesundheitliche Risiken gab es noch nie soviel wie heute. Ungefähr 80 % der chronischen Erkrankungen sind auf eine ungesunde Lebensweise zurückzuführen. Infektionsrisiken nehmen zu.nehmen zu. Psychische Belastungen sind immer öfter der Grund von Arbeitsunfähigkeiten, gehen oft in Angststörungen und schlussendlich psychische Krankheitsbilder über. Was dann? Was haben Sie für diesen Fall geplant?

Presseartikel: proContra                        Presseartikel: Handelsblatt

Die Beratung hat das Ziel, selbst beurteilen zu können, welche vertragliche Formulierung sich nur gut anhört und welche Leistungen begründet.

Gute Ratschläge gibt es überall, auch wenn man nicht nach innen fragt. Fachwissen gibt es hier.Wir unterstützen Sie schon bei den Vorbereitungen für eine spätere Antragstellung, begleiten sie durch Vertragstexte und stehen Ihnen Rede und Antwort, wann auch immer Sie eine Frage haben.

entscheiden Sie selbst. Wir holen Sie auf Augenhöhe.

Bedarfsweise stellen wir anonyme Risikovoranfragen und lassen das zu versichernde Risiko mithilfe einer Tätigkeitsbeschreibung von Ihnen durch den Versicherer selbst bewerten. Wir wollen Sie versichern, nicht irgendjemanden, mit gleicher beruflicher Bezeichnung. Natürlich begleiten wir Sie, sollten Sie später Leistungen beantragen müssen. Unsere Erfolgsquote liegt seit Jahren bei 98%.

Ich biete ein besonderes Konzept, damit der Vertrags von Beginn an rechtssicher vereinbart werden.  (Blogartikel).

Der Blick ins Leere. Folge von berufl. Überbelastung.

Lassen Sie sich niemals in Eile und ohne direkten Einblick in die Vertragsbestimmungen beraten. Sie kaufen einen Vertrag und kein Vertrauen. Vergleichsrechner und Ratings vergleichen schlussendlich auf Basis des Beitrags, nicht der Leistungen im Ganzen. Auch würde Ihnen die Betreuung im Leistungsfall fehlen.

Presseartikel: Leistungsfallkompetenz.

Fragebogen Versicherer: was ist bei mir versichert?

Auszug aus den Kriterien,
die eine BUV haben sollte:

  • Gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit oder ist sie regional begrenzt?
  • Was führte zur Berufsunfähigkeit? Krankheit, Körperverletzung oder (mehr als altersentsprechender) Kräfteverfall?
  • Wie ist der versicherte Beruf definiert? Ist es „der Beruf“ oder der zuletzt ausgeübte Beruf,……?
  • Sind ärztlichen Anordnungen zu befolgen? Welche? Wie sieht es mit Empfehlungen und Maßnahmen aus?
  • Gibt es eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung? Für Angestellte und Selbständige? Welche Fristen sind zu beachten und wird eine Wiedereingliederung im Leistungsfall angeboten?
  • Wird auf die Abstrakte Verweisung direkt oder indirekt verzichtet?
  • Wird ein Berufswechsel vor Eintritt der Berufsunfähigkeit geprüft? In welchem Zeitraum? Was ist bei Ausscheiden aus dem Berufsleben, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit? Bleibt der Beruf versichert oder dann doch nicht?
  • Ist eine Rentendynamik im Leistungsfall garantiert?
  • Gibt es Optionen? Welche? Welche Fristen oder Zeiträume sind gültig?
  • Wie ist die Konkrete Verweisung definiert – insbesondere im Bezug auf die soziale Stellung, Ausbildung, Gelerntes (Fähigkeiten) und das Einkommen?
  • Wie ist die Nachprüfung gegenüber der Erstprüfung zur Bemessung der Berufsunfähigkeit definiert? Gerade hier endet für Betroffene der Versicherungsschutz bereits nach kurzer Zeit, weil das Berufsbild als solches nicht mehr gilt oder der Zugewinn neuer Fähigkeiten mit geprüft werden.

Steuerliche Betrachtung

Bitte beachten Sie, dass man Vorsorge von Risiko trennt. Wenn es einmal etwas schlechter geht, so kann man die Vorsorge ein wenig ruhen lassen, das Risiko bleibt aber versichert. Auch sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, wenn diese Dinge miteinander verbunden werden.

Verbeamtet heißt finanziell abgesichert?

Sicherlich ist die Aussage der meisten Beamten, dass sie im Falle der Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit von Dienstherrn weiter beschäftigt werden berechtigt. Dass garantiert aber nicht, dass das Einkommen in einem solchen Fall gleich bleibt.

Im § 44 des und Beamtengesetzes ist dem Grunde nach fixiert, dass Beamte, die ihre Dienstfähigkeit verlieren, darauf geprüft werden, ob sie anderweitig verwendbar sind. Die Verweisung in eine andere Tätigkeit innerhalb des Beamtendienstes ist zulässig, zulässig ist auch eine Umschulung hin zu einer minderen Tätigkeit, wenn Bedarf an Arbeitskraft dort ist. Man ist eben Staatsdiener.

Die Folge

Stellen Sie sich eine junge Beamtenfamilie vor. Beide sind erwerbstätig. Das Eigenheim wird gerade finanziert, das erste Kind kommt. Unfall oder Krankheit treffen den einen Partner: Dienstunfähigkeit! Umschulung, und es folgt ein minderes Gehalt. Was nun? Alles aufgeben? Eigenheim und Familienplanung? Ein paar Euro für die Vorsorge, meist in den Konsum investiert (Urlaub, Auto, Handy) hätten, anders angelegt, den „worst case“ verhindert.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

Gibt es nicht!

Immer wieder wird fälschlicherweise von Alternativen gesprochen. Um eine Alternative zu sein, müsste der gemeinte Versicherungsschutz den Leistungsfall in der Minderung der Arbeitsfähigkeit oder Veränderung des gesellschaftlichen Status haben, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst. Die Angebote sind lediglich Ausschnitzdeckungen mit jeweils anderen Leistungsausschluss an die zum Beispiel:

  • Krankheit
  • Invalidität
  • Pflegebedürftigkeit
  • Unfall
  • Verlust von Grundfähigkeiten

Auch wird Versicherungsschutz angeboten, der ein Konglomerat aus diesen Punkten darstellt. Achtung! Liest man die vertraglichen Inhalte solcher Angebote, so fällt sofort auf, dass diese meist aus der Berufsunfähigkeit herauskopiert wurden (Paste and Copy). Mit einigen wenigen Zusätzen und weggelassen Details, wird dieser Versicherungsschutz angeboten. Auch sind die Definitionen des Leistungsfalles und die Arztanordnungsklausel besonders zu beachten. Was davon ist wirklich „greifbar“. Viele Vermittler erkennen nicht, dass sie als regulativ benutzt werden und dieses Mangels Weiterbildung nicht erkennen und dafür haften (Blogartikel). Die Zeche zahlen Kunde und Vermittler.

Haben Sie weitere Fragen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?

0331 7403 – 7334

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