Ärzte – Rechtsanwälte – Steuerberater
Lückenhafter Versicherungsschutz in den Versorgungskammern. Private Vorsorge zwingend notwendig!
Die Versorgung bei Berufsunfähigkeit durch Versorgungswerke für Ärzte – Rechtsanwälte – Steuerberater ist lückenhaft.
Das Versorgungswerk, ein Sozialversicherungsträger muss, um zugelassen zu sein, Altersrente, Hinterbliebenenrente und und Schutz bei Berufsunfähigkeit anbieten. Betrachten wir die Definition der Berufsunfähigkeit in den Satzungen genauer, so wird schnell deutlich, dass Berufsunfähigkeit im Sinne der Bestimmungen nur dann besteht, wenn Sie dauerhaft und vollkommen ist. Ein Arzt darf nicht mal mehr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen können. Die Approbation muss er zurückgeben, ein mögliches Gewerbe abmelden. Das gilt auch für die anderen Kammerberufe. Die Realität aber zeigt, dass Berufsunfähigkeit fast immer ein vorübergehender Status ist. Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsrechts besteht schon bei einer Minderung von mehr als 50 Prozent, nicht erst, wenn gar nichts mehr geht. Bei Versorgung durch eine private Berufsunfähigkeitsrente besteht die Möglichkeit die bisherige Tätigkeit oder auch eine andere Erwerbstätigkeit auszuüben, ohne die Rente zu gefährden.
Drei Beispiele zeigen, die Berufsunfähigkeit in Versorgungswerken definiert ist.
…und das infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes unfähig ist und deshalb seine gesamte berufliche Tätigkeit einstellt, erhält auf Antrag eine Berufsunfähigkeitsrente aud Dauer oder Zeit.
Berufsunfähig ist ein Mitglied, wenn es infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außer Stande ist, eine ärztliche Tätigkeit auszuüben. Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der die ärztliche Vorbildung ganz oder teilweise verwandt werden kann. * Nordrheinische Ärzteversorgung
Berufsunfähigkeitsrente erhält das Mitglied, das infolge körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung der Tätigkeit eines Steuerberaters auf nicht absehbare Zeit,…, unfähig ist, deshalb seine bisherige berufliche Tätigkeit einstellt und auf seine Bestellung verzichtet,.. * Versorgungswerk der Steuerberater BW
Satzungsbasiert
Die dem Mitglied zugestandene Leistung ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Sie greift erst, wenn der Sozialfall droht und nichts mehr geht. Diese Fälle sind sehr selten. Inhaltlich kommt die Definition, die zum Leistungsfall führt der Erwerbsminderung wesentlich näher. Bestimmungen dieser Art fanden sich in allen durchgesehenen Versorgungswerken, egal für welchen Kammer-Beruf. Im Sinne des Gesetzes sind Versorgungswerke Sozialversicherungen, gründen auf Art.: 74 Nr.12 des Grundgesetzes und bieten in erster Linie die Altersrente für Mitglieder. Die rechtliche Grundlage verpflichtet aber auch Hinterbliebenenversorgung und die Rente bei Invalidität, in den Satzungen Berufsunfähigkeit genannt. Invaliditätist ist eine dauerhafte Beeinträchtigung. Berufsunfähigkeit ist oftmals vorübergehend mit einer Dauer von durchschnittlich 3 bis 6 Jahren. D.er Begriff Berufsunfähigkeitsrente ist demnach in den Versorgungswerken falsch platziert und suggeriert eine andere Leistung, als die, die sich im Vertragstext findet.
Schon vor Jahren begleitete ich Ärzte und Rechtsanwälte, die schwer erkrankt waren in die Berufsunfähigkeitsrente. Jeder von ihnen hatte eine Restleistungsfähigkeit, war nicht vollständig erwerbsgemindert. Das Versorgungswerk zahlte demnach nicht, die private Absicherung schon. Die Renten werden noch heute gezahlt, obwohl die Versicherten ihre alte Tätigkeit wieder aufgenommen haben. In gut formulierten Verträgen ist das bis zu einer gewissen Einkommensgrenze möglich, die den sozialen Status mit definiert. Im Versorgungswerk ist dieses Risiko ungewollt und wird stiefmütterlich behandelt. Es gibt bereits genügend Probleme, hauptsächlich finanzieller Natur. Fehlende staatlichen Förderungen und nur wenige Mitgliederbeiträge können Gewinn bringend angelegt werden. Ein großer Teil wird bereits für die Versorgung benötigt. Die Leistungen sind nicht garantiert. Eine einfache Satzungsänderung und die Ansprüche, die man zur Absicherung plante, gehören der Vergangenheit an. Das Versorgungswerk ähnelt einer Blackbox und ist nicht planbar.
Vertraglich garantiert.
Die private Vorsorge basiert auf einem Vertrag. Um leistungsfähig bleiben zu können, denn Vertragsinhalte lassen sich nicht ändern, gibt es Gesundheitsfragen zur Kalkulation des Risikos. Bereits bei > 50 Prozent verminderter Leistung durch Krankheit oder Unfall, kann es zum Leistungsfall kommen. Der Beruf muss nicht aufgegeben werden, wie weiter oben bereits erläutert. bessert sich die Leistungsfähigkeit, so kann die Tätigkeit weitergeführt oder auch eine andere ausgeübt werden.
Familienangehörige sind im Rahmen dieser Sonderaktion versicherbar. Zuhause tätige, Schüler oder Studenten gehören dazu. In jungen Jahren, wenn es noch keine risikoreichen Hobbys gibt’s, noch kein Beruf für den Risikoversicherer zu bewerten ist und die Gesundheit noch ungetrübt, sind die Beiträge geringer. Meldefristen bei Aufnahme einer Lehre oder einer beruflichen Tätigkeit gibt es nicht. Die geringe Risikobewertung durch den Versicherer bleibt, egal ob sie ins Ausland gehen oder Sprengmeister werden.
Die Sonderaktion zeichnet sich dadurch aus, dass Versicherungsschutz bis zu 2500 Euro durch die Beantwortung von drei Gesundheitsfragen beantragt werden kann. Zugegeben, es sind lange Fragen, dennoch in der Unveränderlichkeit gegenüber normalen Anträgen ein Vorteil für den Antragsteller. Sollte eine Frage nicht verneint werden können, so ist das kein grundsätzliches Hindernis. Seit Jahren bin ich bei meinen Kollegen durch meine medizinische Vorbildung immer wieder aufgefallen und konnte Personen versichern, die bis dahin nicht versicherbar erschienen. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Informieren Sie sich denken Sie dann darüber nach, ob sie eine Entscheidung treffen. Bis dahin sind alle Gedanken ziellos.
Für den größeren Bedarf, beispielsweise bei Finanzierung einer Praxis sprechen Sie mich bitte direkt an. Erfahrungsgemäß werden Absicherung dieser Art vom finanziere benötigt, der selbst Produkte des eigenen Hauses anbieten möchte. gerne bringen Sie ein solches Angebot mit und wir werden auf Basis der vertraglichen Formulierung entscheiden, bei welchen Sie voraussichtlich sichere Leistungen erhalten werden.
Sie in einer neutralen und inhaltlichen Beratung auf Augenhöhe zu bringen, dass selbst zu entscheiden ist meine Handlung – Philosophie.
Andere Anbieter.
Neben dieser Sonderaktion, stehen in meiner ihnen gebotenen Anbieter neutralen Beratung auch die anderen Marktteilnehmer zur Entscheidung zur Verfügung. Entscheiden Sie, wer es sein soll, denn einige der Anbieter haben Alleinstellungsmerkmale, entweder für Schüler und Studenten oder in Bezug auf gewisse Berufe. Denken Sie bitte immer daran, wenn Kollegen der Meinung sind, sie sind nicht versicherbar, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, halten Sie alle Befunde und ärztlichen Beurteilungen für ein Erstgespräch bereit.