Einkommensabsicherung.

Existenzieller Versicherungsschutz, in seiner Bedeutung unterschätzt und in der Beratung vernachlässigt. Absicherung Tagegeld? Ein Kommentar!

Gegenüber gesetzlichem Versicherungsschutz, der nur bei belegten Einkommensverlust leistet, liegt bei der privaten Absicherung der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit zu Grunde. Selbstständige/Gewerbetreibende oder Freiberufler, die einen Betrieb mit Mitarbeitern haben, der im Krankheitsfalle weiterläuft könnten den Einkommensverlust unter Umständen nicht nachweisen und sollten sich privat absichern.

Der maximale Tagessatz in der gesetzlichen Absicherung ist das Einkommen, definiert durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze, umgerechnet auf den Monat. Ist das Einkommen eines freiwillig gesetzlich Versicherten wesentlich höher, riskiert er, bei fehlender zusätzlicher Absicherung, finanzielle Einbußen bei längerer Krankheit. Worauf aber bei der Wahl der zusätzlichen Absicherung achten?

Versicherungsschutz ist eine Ware, deren Wertigkeit sich aus den Bestimmungen ableitet. Es geht um die Musterbestimmung der Krankentagegeldversicherung, durch die Vertragsbestimmungen

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(AVB) weiter vom Anbieter inhaltlich ausgestaltet, die Leistung beschreibend. Einige Anbieter leisten nicht bei stationärem Aufenthalt, obwohl Arbeitsunfähigkeit dadurch klar dokumentiert ist. Fast alles ist möglich! Eine Kombination zwischen einer Privaten Krankenversicherung und dem Tagegeld eines anderen privaten Anbieters ist oftmals sinnvoll. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Bestimmungen des ordentlichen Kündigungsrechtes.

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Werden Betriebskosten über das Tagegeld mitversichert, empfiehlt es sich, den Teil für die Eigenversorgung vorher dem Versicherer mitzuteilen. Nur so lässt es sich verhindern, dass bei einem rückwirkenden Leistungsanerkenntnis durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung das gesamte Tagegeld zurückgefordert wird. Daran gedacht?

Bereits 2019 machte ich auf einen offenen Missstand aufmerksam. Die Bafin sah weg. Die Versicherer hatten freien Lauf.

Aktuell zeigt die Studie des PremiumCircle Deutschland einen neuen Missstand auf. Der Versicherte, der bei Abschluss den Dank für die vertrauensvolle Auswahl des Versicherers von diesem erhält, kann nicht wissen, was er bei wiederholter Krankheit in einem Jahr als Verdienstausfall erhalten wird.

Leistungsprüfung:

Wer nach medizinischer Beurteilung zu 100 % außer Stande ist, seine bis dahin ausgeübte Tätigkeit ohne die Gefährdung der Gesundheit auszuüben, hat einen Leistungsanspruch. In der privaten Krankenversicherung prüfen das Servicemitarbeiter im Außendienst, die keinerlei medizinische Vorbildung haben. Missverständnisse, wenn man das noch so nennen kann, sind vorprogrammiert. einen Versicherten im Büro angetroffen, nicht in seinen privaten Räumen reicht zur Beurteilung, dass Arbeitsfähigkeit besteht. Dass dieser keinen Fremden in den Privaträumen empfangen wollte, zählt nicht.

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Eine zusätzliche Erklärung (Abb.) sollte der Versicherte, der bereits drei Monate lang kein Tagegeld mehr erhielt, unterschreiben. Zusätzlich wurde ein „Laufzettel“ aus der Vergangenheit durch den Servicemitarbeiter handschriftlich verändert. Die Aufforderung, diesen vom Arzt unterschreiben zu lassen, kann als Nötigung empfunden werden. Betrachtet man die im Laufzettel dokumentierten Diagnosen so erscheint dieses Verhalten mehr als fragwürdig. Der Versicherte überlegte zwischenzeitlich, damit der Vorgang ein Ende findet, wieder seine Tätigkeit aufzunehmen, ungeachtet der eigenen Gesundheit.

Gab es da nicht eine Wohlverhaltenserklärung, Compliance genannt? Ansprechpartner für die Beschwerden, sind die Unternehmen selbst. Ist das sinnvoll? Die Aufsichtsbehörde ist informiert. wie Sie den Vorgang bewertet, wenn sie überhaupt antwortet, bleibt abzuwarten. Die Korrespondenz, die ich mit dem Versicherer führte, beinhaltete in fünf Schreiben nicht einen einzigen Satz des Bedauerns, dass der Vorgang so eskalierte. Man hat sich nicht entschuldigt. Ständig wurden überflüssiger Weise die Vertragsbestimmungen und die damit ableitbaren Rechte des Versicherers erläutert. „Vergessen“ wurde, dass Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bestimmung durch eine ärztliche Begutachtung stattfindet, nicht durch einen Servicemitarbeiter.

Längst Zeit für Regulierungen durch den Gesetzgeber. Vor Gericht entscheidet man meist in derartigen Fällen für den Schwächeren, gemeint ist, der Versicherte, sofern er seine Obliegenheiten eingehalten hat und sich nichts anderes hat, zuschulden kommen lassen. In der Realität entscheiden Gerichte, die nicht spezialisiert sind. Der Kapitalkräftige gewinnt oftmals aus fehlender Sachkenntnis heraus. Der, der sich aus guten Grund betrogen fühlen kann, geht leer aus und hat seine Beiträge zu zahlen.

Sich ein Bild von der Rechtsprechung zu machen, wie sie sein müsste, von spezialisierten Richtern gehört zur notwendigen Fortbildung eines jeden Vermittlers.Das Rechtssymposium am 28. November dieses Jahres lädt dazu ein.

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