Die existenzielle Bedeutung der Vertragsinhalte in der privaten Krankenversicherung und dem Tagegeld werden grundsätzlich unterschätzt. Fast niemand liest die MB/KK oder MB KT, besitzt aber oftmals eine Lizenz für einen Vergleichsrechner, um damit in seiner eigenen kompetenten zu beraten. Viel Glück.

Anspruch auf Tagegeld:

Gesetzlich Versicherte haben in der Regel ab der sechsten Woche in Höhe von 70 %, nicht höher als 90 % des Nettogehalts, Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit (Arbeitsunfähigkeit). Der Leistungsanspruch endet nach 78 Wochen, abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

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Wer bis dahin nicht wieder arbeitsfähig wurde, gilt als ausgesteuert und hat hoffentlich weiterführen Versicherungsschutz, beispielsweise in einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein neuer Anspruch entsteht erst nach 3 Jahren. In dieser Zeit hinzu kommende Erkrankungen verlängern nicht die Dauer der Zahlung.

Die maximale Höhe des Tagegeldes orientiert sich an der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer höhere Einnahmen hat, riskiert bei längerer Krankheit die finanzielle Existenz.

Leistungsgrundlage:

Eine Apothekerin konnte durch Krankheit begründet ihre Arbeit nicht mehr ausführen. Das Unternehmen wurde von den Mitarbeitern weitergeführt. Gesetzlich Versicherte reichte sie den Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit ein. Geld hat sie nicht erhalten, da sie keinen Einkommensverlust nachweisen konnte. Das zusätzlich versicherte private Tagegeld leistete auf Basis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Prüfung des Einkommens.

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Für Unternehmer, deren Betrieb im Krankheitsfall weiterläuft, eignet sich das gesetzliche Tage der Absicherung demnach nicht. Anspruch auf Arbeitgeberzuschlag hat ein Mitarbeiter nur dann, wenn er auch ein Tagegeld versichert hat. Auch bei privat Versicherten gehört ein Tagegeld zum Versicherungsschutz. Wenn der Vertrag fünf Jahre alt geworden ist, besteht Anspruch auf Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit durch das Amt.

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Das richtige Tagegeld!

Die Pflege folgt der Krankenversicherung, nicht das Tagegeld. Kombinationen zwischen  Krankenkostenvollversicherung und Tagegeld sind im Sinne verbesserter Leistungen zu prüfen. Zu beachten ist der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Tagesgeldversicherers, wenn die Krankenvollversicherung nicht bei ihm vereinbart ist.

Die Wahrheit des persönlich richtigen Tagesgeldtarifes kann, wie auch in der Krankenvollversicherung nur auf Basis garantierte Vertragsinhalte erfolgen. Eine Vielzahl von Anbietern leistet nicht bei stationären Heilbehandlungen, beispielsweise einer AHB oder Reha.

Und danach?

Die Beendigung des gesetzlichen Tagegeldes habe ich erwähnt. Die private Absicherung endet bei Verdacht auf Berufsunfähigkeit und deren Bestätigung. Mit Beginn der festgestellten Berufsunfähigkeit hat der Versicherte die Pflicht, seinem Tagegeld Versicherer davon Kenntnis zu übermitteln. Ob er erhaltende Leistungen zurückzahlen muss oder nicht, entscheidenden die Anbieter jeder für sich und sehr unterschiedlich.

Besonders zu beachten ist der Abgleich des Tagesgeldes pro Monat mit der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.

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Ist das Tagesgeld viel höher und kommt es rückwirkend zum Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeit, wünscht der Tagegeldversicherer eine Rückzahlung bis auf drei Monate, sind zum Teil hohe Schulden nicht auszuschließen. Leider finde ich immer wieder in vorgelegten Verträgen diese Diskrepanz zum Nachteil des Versicherten im Leistungsfall. Die Pauschalität, dass man nicht berufsunfähig werde und eigentlich nur für den Notfall, der nicht zu erwarten ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen würde, zeigt sich immer wieder als dumm und falsch.

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Statuswechsel/Vertragsänderungen:

Es geht um das Anpassungsrecht. Anpassung bei veränderten Arbeitsverträgen oder auch Veränderung des Versicherungsstatus.

Ein Interessent, derzeit gesetzlich versichert und weit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienend, wünscht eine zusätzliche Absicherung im privaten Tagegeld. Im Gespräch stellt sich heraus, dass er sich niemals über die Möglichkeiten der privaten Versicherung Gedanken gemacht hat. Ein Beratungstermin stellte er in Aussicht, wünscht aber vorab die schon jetzt notwendige Absicherung.

Wie haben die Anbieter des Tagegeldes, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine spätere Vollkostenkrankenversicherung stellen werden, das Anpassungsrecht formuliert? Idealerweise besteht das Recht auf Anpassung auf neue vertragliche Gegebenheiten innerhalb einer Zeit von zwei Monaten, in der diese dokumentiert werden.

Die Möglichkeit, dass zwischen Abschluss des Tagegeldes als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Erkrankung oder einen Unfall die Versicherungsfähigkeit einschränken, ist nicht auszuschließen. Der dadurch möglicherweise begründete Zuschlag in der Krankenversicherung wäre durch das Anpassungsrecht nicht auch noch im Krankentagegeld zu akzeptieren.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil und fachliche Kompetenz sollte die Grundlage einer jeden Beratungssein. Vergleichsrechner sind keine Beratung, dienen maximal deren Unterstützung, aber nicht bei der Entscheidungsbegründung.

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