Privat versichert aber nicht Privatpatient?

In einem aktuellen Urteil, ergangenen gegen Signal Iduna, von dem der Versicherungsbote kürzlich berichtete, zeigt sich erneut, dass viele Tarife des Marktes in der PKV Einschränkungen/Beschränkungen oder sogar Leistungslücken haben.

Was war passiert? Im vorliegenden Fall waren sogenannte Multifokallinsen, die eine Alternative zur Gleitsichtbrille darstellen, nach einer Operation, begründet durch die Augenkrankheit „Grüner Star“ eingesetzt worden.

Der Versicherer, Signal Iduna, stellte sich auf den Standpunkt, dass die Korrektur einer Fehlsichtigkeit durch einfache Linsen ausreichend sei. Eine noch verbleibende Weitsichtigkeit hätte man mit einer Brille korrigieren können. Laut den Vertragsbedingungen bietet der Versicherer lediglich „einfache Hilfsmittel“ an.

Name als Bewertungsgrundlage?

Betrachtet man die Tarifmerkmale der aktuellen Angebote mit den wohlklingenden Namen auf Exklusiv-Plus und Komfort-Plus, jeweils aus der Unisex-Welt, so findet sich im Bereich der Hilfsmittel nahezu überall eine Einschränkung/Begrenzung in der Erstattung. Auch ähneln sich die Tarife, geht es um garantierte Inhalte, fast wie ein Ei dem anderen.

Betrachtet man allein die Mindestkriterien, deren Hinzunahme in den neuen Tarifreihen eine klare Empfehlung des PKV-Verbandes war, um die Augenhöhe der umfassend formulierten Leistung der GKV erreichen zu können, so fällt auf, dass der Versicherer sich diesen wohl nicht wirklich angenommen hat.

Ist es der Versuch, günstige Preise und hohe Beitragsstabilität auf Kosten nicht umfassend formulierte Leistungen anbieten zu wollen?

Im vorliegenden Urteil konnte der Versicherer nicht belegen, was er mit dem Wort „einfach“ zugrunde legt. Die Mehrkosten für diese Art des Eingriffes lagen nicht einmal bei 450 €!

Der Rechtsanwalt Hans-Burkhard Huly, der das Urteil erstritt, gab seiner Angst darüber Ausdruck, dass viele PKV Versicherer, so der Anschein, einem Trend folgen. Ein Trend, der die Leistungen vertragswidrig auf die der Sozialversicherung zu begrenzen versuchen. Dem sollte man sofort entgegentreten, denn sonst handelt es sich nicht mehr um den Status eines Privatpatienten, so meine Meinung.

Betrachtet man sich den Preis des Versicherungsschutzes gegenüber einem, der weit umfangreicher und klarer definiert ist, so sehe ich nicht einen einzigen wirklichen Grund mich mit Tarifen zu befassen, die derart eklatante Begrenzungen und Lücken haben, die es dem Versicherer zulassen, bei so geringen Kosten vor Gericht zu ziehen.

Wer sich auf dem Markt umsieht, der unterscheidet zwischen Tarifen mit geringen Preisen, denn Leistungen sind entweder fehlend oder stark begrenzt und den Tarifen, die umfassend formuliert sind. Ich sehe es als wesentlich sinnvoller an, denn eine Krankenversicherung ist kein Luxusgut, sondern eine Worst Case Fall Versicherung, niemals auf vertragliche Leistung verzichten zu wollen. Den Preis gering zu halten lässt sich mit einer höheren Selbstbeteiligung sinnvoll steuern, als über den Mut zur Lücke, gemeint sind fehlende Leistung.

Wieder ist es die Zeit der Beitragsanpassung, einige der Versicherer sinken sogar den Preis für Versicherungsschutz. Passt der gewählte Versicherungsschutz? Das zu prüfen ist auf ganz kurzem Wege möglich. Bei mir im Downloadcenter finden Sie auch eine Checkliste mit einigen wenigen unwesentlichen Punkten, die meiner Meinung nach notwendigerweise versichert sein sollten.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Interview zur beruflichen Überzeugung * Interview zur Berufsunfähigkeit

 

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