Haben Sie Beschwerden?

Gibt es Erkrankungen oder werden Medikamente eingenommen? Viele Fragen, um den Gesundheitsstatus eines Antragstellers beurteilen zu können, stellt der Versicherer, wenn es um die Beantragung von Versicherungsschutz in der PKV und Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

Was sind Beschwerden? Wann sind sie noch subjektiv oder wann werden Sie bereits, weil sie symptomatischen Wert haben, objektiv nachvollziehbar? Was genau ist Krankheit und wo findet man diese Daten, zur Definition des eigenen gesundheitlichen Status´?

Ein Antragsteller haftet für die Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Antragstellung zur Absicherung der biometrischen Risiken gänzlich allein – egal was der Vermittler riet oder meint wohlwollend selbst beurteilen zu können.

Immer wieder erleben wir in der Rechtsprechung, dass, egal auf welchen Rat der Interessent hörte, der Antragsteller allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben haftet. Er haftet laut Gesetz auch für die Dinge, die er vergaß oder die ihm nicht bewusst sind.

Was bleibt, um einen solchen Vertrag in diesem Bereich rechtssicher vereinbaren zu können? Die Recherche! Eine persönliche Selbstauskunft des Antragstellers, die die ihm bekannten Daten abfragt, ist der erste Schritt. Weiter geht es an den Vorversicherer/Versicherer der Krankenversicherung für den relevanten Fragezeitraum der Antragstellung (meist zehn Jahre zurück).

Schlussendlich kommt die größte Hürde.

Es ist der Arzt/Behandler. Noch immer gibt es Vertreter dieses Berufsbildes, die Patientenrechte gänzlich abstreiten oder sich nicht bewusst sind, dass es diese auch gibt. Meiner Erfahrung nach helfen die Ärztekammern nicht wirklich mit, weigert sich ein Arzt oder macht er grundsätzlich einfach Probleme. Auch hier herrschen meiner Erfahrung nach fehlendes Engagement und fachliche Kompetenz, die Rechte des Patienten durchzusetzen. Es heißt ja auch Ärztekammer nicht Patientenkammer. Bitte nicht vergessen. Der Arzt verdient der Krankheit.

Viele Befragte hoffen auf Geld, welches Sie per Rechnung für die Befragung / Auskunft erhalten können/wollen. Immer wieder ist zu hören, dass die Versicherung doch anfragen soll. Auch bieten viele Ärzte einen Befund zur Vorlage bei der Versicherung an, nicht aber den Auszug. Auch hier stehen Gewinninteressen an erster Stelle.

Keine Versicherung fragt regelmäßig zur Antragstellung einen Arzt/Behandler. Die Kosten wären zu hoch und im Gesetz steht, dass der Antragsteller sich zu erklären hat. Also hat er sich um die Beschaffung der Daten zu kümmern. Die Patientenrechte geben vor, dass er aber auch ohne Angabe von Gründen eine Kopie der Patientenakte fordern kann. Die Kosten dafür sind per BGH-Urteil bereits bestimmt. Es sind 0,50 € pro Seite.

Fasst man nun alle auf diesem Wege erhobenen Daten zusammen, zeigt sich das Bild zum aktuellen Gesundheitsstatus, geht man davon aus, dass die Diagnosen keine Verdachtsdiagnosen waren und sich jeweils verifizierten.

Nun obliegt es dem Versicherer allein, auf Basis dieser Daten ein Angebot zum gestellten Antrag zu machen.

Wohin eine, im vorliegenden Fall unterstellte, nicht sorgfältige abgearbeitete Recherche dieser Daten führen kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichtes Berlin (Aktenzeichen: 6 U 134/13)..

Ein ehemaliger Bezirksleiter der Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, der bedingungsgemäß berufsunfähig ist, erhält dennoch keine Leistung. Der Versicherer möchte prüfen, ob diese Recherche zu den gesundheitlichen Angaben auch zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe im Antrag führte. Der Versicherte verweigert diese Prüfung ausdrücklich.

Der Versicherer ist damit nicht in der Lage, die Leistungsprüfung vollständig durchzuführen, um die Entscheidung der Zahlung zu prüfen.

Immer wieder muss ich es in meinem beruflichen Alltag erleben, dass bei Prüfung solcher Obliegenheiten, egal ob in der PKV oder Berufsunfähigkeitsabsicherung blanke Panik beim Versicherten entsteht oder sich dieser sogar persönlich angegriffen fühlt.

Dazu an dieser Stelle ein paar klare Worte: Wenn Sie sich in diesen Bereichen versichern wollen, sind sie nur einer von Vielen, die diesen Wunsch hegen und ihn umsetzen. Sie alle haben Rechte – Rechte, die sich auch in Bezug der Rechte der Anderen in der Versichertengemeinschaft hin definieren.

Nur die sorgfältige Prüfung der gesetzlichen Gegebenheiten vor, während und nach Antragstellung, garantieren die Einhaltung der Rechte aller Versicherten zueinander. Niemand würde freiwillig höhere Zahlungen/Prämien akzeptieren wollen, weil solche Prüfungen nicht sorgfältig gemacht werden und Spielraum geben würden, Dinge zu verschweigen und dennoch Leistung zu bekommen.

Sicherlich kennen Sie das Beispiel des Hauseigentümers, der seien Versicherungsmakler neben dem brennenden Haus bittet, dieses (noch) zu versichern.

Sichern Sie möglichst bald, noch in diesem Jahr, das Risiko gegen Verlust des Arbeitseinkommens. In 2015 erwarten wir enorm gestiegene Prämien. Bereits heute signalisieren die ersten Anbieter, dass die Zahl der Anträge exorbitant ansteigt und es schwer wird, alles zeitnah abzuarbeiten. Informieren Sie sich über die einzelnen Signifikanzpunkte, die richtige persönliche Auswahl von Versicherungsschutz zu finden. Daten gibt es bei mir im Downloadcenter in Form eines Leitfadens.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

 

 

 

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