Im Interesse des Kunden?

Dass es in Deutschland keinen wirklichen Verbraucherschutz gibt, denke ich ist nun bei jedem bekannt. Wer regelmäßig in meinem Blog gelesen hat, wird erkannt haben, dass Behörden, die sich den Verbraucherschutz öffentlich auf die Tagesordnung geschrieben haben auch dann nicht reagieren, wenn Verstöße offensichtlich sind. Fehlt es an Kompetenz oder Engagement? Meint man eingesehen zu haben, dass der jeweilige Gegner  sich bei Einspruch nicht beeindrucken lässt und reagiert?

In einem bereits im Blog mehrfach veröffentlichten Vorgang hatte ich, nachdem eine zuvor angeschriebene Behörde immerhin über vier Wochen brauchte, mir mitzuteilen, dass sie nicht zuständig sei, die mir gegenüber benannte Behörde daraufhin verständigte. Es ging um eine Steuerberaterin, besser um eine Mitarbeiterin eines Lohnsteuerhilfebüros, die auch als Mehrfachagentin tätig war uund die Kenntnisse um die finanziellen Belange dazu nutzte, Policen zu verteilen – von Beratung, die nicht wirklich sprechen. Es wurden jeweils nur sehr wenige Sachverhalte, die ein vorgelegtes Angebot definierten angesprochen, so das die wesentlichen Dinge und besprochen blieben. Gemeint sind die Dinge, die später zur Kündigung durch den Versicherer führten. Die angefordert Protokollierung, die Dinge ermessen zu können, wurde erst nach dem Zeitpunkt unserer Aufforderung und lediglich mit Einzelnen wenigen Bemerkungen allgemeiner Art gefertigt die Kunden hatte natürlich, wie sollte es anders sein, niemals eine Kopie erhalten.  Es stellt sich die Frage,  ob das Protokoll Die Beratung begleitet hatte oder es später zweckmäßigerweise angefordert wurde, als die Probleme aufgetaucht waren.

Behördenwesen

Das Schreiben der Behörde ist schon toll. Man hat ein Verfahren eingeleitet, sich aber nicht einmal nach Geschädigten oder Zeugen erkundigt. Mein heutiger Anruf hat das geändert. Entsprechende Person werde sich nun mit den Mitarbeitern Verbindung setzen. In Deutschland muss man eben alles selbst machen.

Ich bemängele hierbei, dass es keinerlei Möglichkeiten gibt, zu prüfen, ob und in welchem Maße eine Nachforschung stattfindet. Der Gesetzgeber begründet das mit Datenschutz. Aus der bereits oben erwähnten Erfahrung heraus gehe ich davon aus, dass dieser Vorgang wahrscheinlich auch mal wieder im Sande verlaufen wird. Dennoch werde ich unvermindert dranbleiben und über den Anwalt, den ich in diesem Vorgang vermittelte, hoffentlich eine Information erhalten, die mir zeigt, dass wirklich etwas geschehen ist. Der hier gelebte Datenschutz verhindert, dass Verbraucher auf solche Sachverhalte aufmerksam werden und ist in meinen Augen dahingehend nicht sinnvoll.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Interview zur beruflichen Überzeugung * Interview zur Berufsunfähigkeit

 

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt