Gelebter Datenschutz!

THE NEVERENDING STORY!

aok-jaaa DSGVO – wen aber kümmert es?Aus aktuellem Anlass habe ich den Blogartikel nochmals aktualisiert. Es wird noch gegensätzlicher in der zweiten Fassung.

Anzuwenden ab dem 25. Mai 2018 ersetzt die Bestimmung die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Gesetzgebungen sind bindend und sollen eine einheitliche Verfahrensweise begründen.

Der Anlass, diesen Artikel zu schreiben, sind die täglichen meines Erachtens irrsinnigen Erfahrungen, die ich mit Akteuren, wenn es um Fragen und Wünsche geht, die mit dem Datenschutz zu tun haben, wiederholt mache. Von einheitlichem Verhalten keine Spur. Sogar im selben Haus widerspricht man sich und hat für gegensätzliche Positionierungen jeweils eine rechtliche Grundlage.

Als Sachwalter meines Kunden habe ich die Holschuld, wenn es um die Inhalte meiner Beratung und auch meiner Ratschläge gibt. gerade nachdem der GKV Skandal wiederholt belegt wurde, sehe ich eine zwingende Notwendigkeit dieser Vorgehensweise. Wende ich mich an die zitierten Behörden, so reagiert man seit über vier Monaten, trotz regelmäßiger Erinnerung nicht. Die Alternative ist eine ausweichende Antwort. Gemeint ist das  zuständige Referat für Datenschutz beim Bund.

AOK „gewinnt“:

Besonders erwähnenswert erachte ich die unterschiedlichen Auffassungen der AOK. die AOK plus hat in ein und denselben Fall unsere Vollmacht als unwirksam bewertet und die Daten dem Kunden zugeschickt. Wir wiederholten die Anfrage und erhielten mit der Anerkennung derselben Vollmacht dann doch die Daten. Bei einer anderen Kundin erhielten wir eine  sehr emotionale Antwort aus Bayern:-).

aok-p-ja DSGVO – wen aber kümmert es?aok-bayern DSGVO – wen aber kümmert es?Aufbewahrungsfristen und Kosten.

Ich wundere mich schon nicht mehr darüber, dass man in den Antwortschreiben unterschiedliche,Aufbewahrungsfristen für die Daten des Versicherten nennt. Ein Versicherer erhebt sogar Gebühren für die Auskunft! Die Anbieter sind sich nicht einig. Laut der TK beruft man sich auf eine Empfehlung des zuständigen Referats für Datenschutz beim Bund. Wie viele Empfehlungen gibt es dort? Ich fragte nach. Seit Monaten keine Antwort!

dak-ja DSGVO – wen aber kümmert es?

 

 

barm1 DSGVO – wen aber kümmert es?Die Privaten

Dasselbe Problem herrscht auch bei den privaten Anbietern. allerdings mit dem Unterschied, dass sich einige dann doch belehren lassen. Erst die Ablehnung, dann die Prüfung, dann die Entschuldigung und die Daten.

Großes Lob!

Datenschutz Verstoß und Folgen – Datenschutzbehörde!

Ein aktueller Fall: Eine Diplommedizinerin, die um die Patientenakte gebeten wurde, reagierte nicht. Sie äußerte folgende Meinung: Herr XYZ benötigt keine private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung sei ausreichend und auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sei unsinnig, denn es gibt ja die Berufsgenossenschaft.

-ohne Kommentar-.

Trotz mehrfacher und ausführlicher Hinweise zur Rechtsprechung dkv-ja DSGVO – wen aber kümmert es?dkba DSGVO – wen aber kümmert es?und zum § 34 DSGVO, forderte sie wiederholt ein Honorar für die Auskunft. Wir baten die zuständige Datenschutzbehörde um Unterstützung. Nichts geschah. Nach einigen Wochen fassten wir telefonisch nach. Der Vorgang war nicht einmal im System zu finden! Plötzlicher Aktionismus brachte die Mitarbeiter dazu, die Dame telefonisch sofort ins Gespräch holen zu wollen. Sie war wieder im Urlaub!

Der Referatsleiter meldete sich bei mir und teilte mit, dass Behörden grundsätzlich keine Haftungen haben, ob sie etwas tun oder nicht. Auch müssen sie nicht reagieren, sie können (siehe linkes Schreiben). Der Kunde soll sich doch einen Anwalt nehmen. Natürlich kostenpflichtig! Eine Bankrotterklärung der Datenschutzbehörde, wie ich meine. Was sagt eigentlich der Verbraucherschutz dazu, insbesondere Herr Müller und Frau Mohn?

2 DSGVO – wen aber kümmert es?Die Dame reagierte schlussendlich nach mehreren Monaten:

33 DSGVO – wen aber kümmert es?Gesetzliche Grundlagen werden mit Querelen definiert. Die zeitliche Verzögerung „erklärt“ sie mit einer gewissen Rechtsunsicherheit, obwohl sie zuvor jede Art Informationen und rechtliche Hinweise zur Begründung der Forderung erhielt. Der Hinweis „ich wünsche Ihnen den günstigsten Tarif“ soll von mir hier nicht mehr kommentiert werden. Wahrscheinlich ein Fan von Finanztip.

Jeder Marktteilnehmer interpretiert die Gesetzgebung, wie er gerade möchte und meint. Unterschiedliche Entscheidungen immer wie bei der AOK, je nach Geschäftsstelle, scheinen an der Tagesordnung zu sein. Einheitlichkeit? Keine Spur! Ein offener Missstand, wie ich meine. Es wäre begrüßenswert, würden sich unsere Parteien nicht mit sich selbst beschäftigen, sondern mit den Problemen derer, die sie gewählt haben, auch wenn sie dem Wählerwunsch meist staunend gegenüberstehen. Wenn ich es einmal frei übersetzen darf so wurden sich die politischen Parteien wahrscheinlich noch immer das am Jahresende plötzlich der Winter steht.

Frank Dietrich Fachmakler

Und es geht weiter. Täglich neue Begründungen. Je mehr der Anbieter angefragt werden, desto unterschiedlicher dokumentiert sie ihr Verhalten in der Rechtsgrundlage etwas zu übersenden oder eben nicht aber auch in den Fristen der Aufbewahrung. Der Staat ist nicht in der Lage gesetzliche Grundlagen eindeutig festzulegen und die Behörden Antworten nicht, weil es keine einheitlichen Antworten zu Fragen des Datenschutzes gibt. Was unterscheidet uns von einer so genannten Bananenrepublik?

unbe DSGVO – wen aber kümmert es?unbenan DSGVO – wen aber kümmert es?

Fortsetzung folgt!

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