Datenschutz ad absurdum
Der Schutz sensibler/persönlicher Daten ist unerlässlich. Man kann es aber auch übertreiben. Nach dem Erstgespräch mit einem Mandanten, indem ich die Vorgehensweise der Beratung mit ihm absprach, erwähnte dieser, vor einigen Jahren gesetzlich versichert gewesen zu sein.
Niemand der so genannten Kollegen am Markt hatte sich, weder bei der Beratung der Krankenversicherung noch der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Mühe gemacht, die Daten zu recherchieren, deren Vollständigkeit im Antrag gefordert wird. Also muss es zwangsläufig nachgeholt werden, um die Rechtssicherheit des Vertrages, insbesondere im Leistungsfall, zu gewährleisten.
Wir besprachen die Versicherer, die in den letzten zehn Jahren dem Mandanten zuzuordnen sind.
- einmal PKV
- AOK
- mhplus
Der private Anbieter hatte nach drei Tagen reagiert, die AOK folgte am vierten Tag und dann…..
Das Fax mit der Willensbekundung und dem entsprechenden Gesetzestext als Hinweis zur Herausgabe der gelisteten Behandlungsdaten, wurde mit gültiger Unterschrift an das Unternehmen, wie auch an die anderen, gefaxt. Keine Reaktion den folgenden Tagen.
Nach ca. einer Woche rief eine Dame an und teilte mit, dass ich die Daten nicht bekommen könne. Sehr interessant, denn der Kunde, nicht ich, hatte sie bestellt! Sie könne die Unterschrift nicht lesen, geschweige denn erkennen und will die Daten nur dem Kunden zusenden. Ich bat erneut darum.
Wenn sie die Unterschrift nicht lesen oder erkennen kann, woher weiß sie, dass diese Anforderung vom Kunden kommt? Egal! Besonders zu erwähnen ist, dass es sich um einen sehr barschen Ton handelte.
Der Kunde erhielt nach weiteren sieben Tagen (!) Post. Kaum zu glauben! Gelistet waren keine Behandlungsdaten, sondern lediglich die Adressen zweier Ärzte, bei denen er vorstellig geworden war. Kopfschüttelnd schrieb ich eine Mail an die oben im Betreff genannte Mitarbeiterin und fragte nach, mit welcher Rechtsgrundlage Sie die Daten vorenthält.
Weit ausführlicher als im vohergehenden Fax zitierte ich die rechtlichen Grundlagen und erwähnte beiläufig, dass diese Verzögerung möglicherweise dazu führt, dass der Kunde sich nun nicht versichern kann und sollte ein Schaden eintreten, ich ihm raten würde, Schadensersatzansprüche gegenüber der Kasse zu überdenken.
Nach weiteren 7 Tagen (!) schickte man mir eine Mail mit dem Inhalt, man hätte den Vorgang nun an die Rechtsabteilung weitergegeben. Sieben Tage hat Sie dafür benötigt. Ich verwies noch einmal auf die verschleppte Bearbeitung zum Nachteil des Kunden.
Am selben Nachmittag rief eine Dame an bei der ich sofort den Eindruck gewonnen habe, dass wenn man mit ihr das Gespräch aktiv aufrecht erhalten muss. Warum? Sie sprach derart langsam, dass ich die Angst hatte, sie könne einschlafen . Der Inhalt des Gespräches lag lediglich in ihrer Absicht, mir mitzuteilen, welche Befindlichkeiten Sie gegenüber meinen Aufklärungen in Ihrem Unternehmen hätte. Es würde ihr so nicht gefallen. Mega-interessant! Dafür war dann genügend Zeit, Zeit die man hätte mit der Bearbeitung des Wunsches des Kunden verbringen können. immerhin waren bereits über 14 Tage ins Land gegangen.
Befindlichkeiten gegenüber gültigenRechtsgrundlagen! Nachdem Sie ihre Befindlichkeiten in einschläferndem Ton mehrfach in umständlichen Worten mitteilte, beschloss ich das Gespräch aufzugeben. Ich hatte an dem Tag noch was vor:-)
Der guten Vollständigkeit halber möchte ich aber noch erwähnen, dass sie mir mitteilte, dass man gar keine Daten gelistet hätte. Nun stellt sich die grundsätzliche Frage, worüber wir dann eigentlich reden. Eine Bestätigung, dass nichts gelistet ist, sollte nicht über 14 Tage benötigen und auch sehe ich darin kein Verstoß gegen den Datenschutz gegenüber dem Kunden, dieses ihm gegenüber zu dokumentieren. Wiederum eine Woche später, nun also schon überdrei Wochen, erhielt der Mandant einen Auszug von gelistet Behandlungsdaten. Das waren dann wohl die Daten, die es gar nicht gibt.
Geben Sie nicht auf. Egal ob es ein Behandler ist, der die Rechtsgrundlagen nicht kennt und unbedingt Befunde schreiben will um Geld zu verdienen, anstatt den gesetzlichen Regelungen nachzukommen und eine Kopie der Kundenakte für 0,50 € pro Seite (BGH-Urteil) zu versenden. Setzt der Arzt eine weitere Konsultationen in seinen Geschäftsräumen als Grundlage der Übergabe, bitte lassen Sie sich das bestätigen, denn hier gibt es keine Rechtsgrundlage. Auch hier wird wahrscheinlich nur der Wunsch einer erneuten Abrechnung Ursache der Forderung sein. im Zweifelsfalle macht es Sinn, die Ärztekammer mit einzuschalten und zu hoffen, dass diese fachlich soweit informiert ist, dem Arzt die Rechtsgrundlagen zu erklären.
Eine Regel gilt grundsätzlich: sollte irgendjemand in irgend einem Amts oder einer Behörde eine Meinung haben, so fordere Sie bitte auf, ihm die Rechtsgrundlage dazu zu nennen. Fast immer besteht sofortige Behandlungsbereitschaft. Formbögen für solche Anfragen finden Sie bei mir im Downloadcenter. Fachliche Unterstützung gern nach Absprache mit unserem Büro.
Frank Dietrich Fachmakler
Rechtsgrundlagen-Patientenakte