Leistungsfall Regulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Man muss es erlebt haben, um es zu glauben. Verwerflich/scheußlich und dem Grunde nach untragbar.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um die finanzielle Existenz zu sichern, wenn der Leistungsfall ansteht. Jede Art Verzögerung in der Leistungsfallprüfung ist kontraproduktiv zum Produkt und stellt eine untragbare Härte für den versicherten da. Trotz offensichtlicher rechtlicher Fehler im Umgang mit Versicherten in der Leistungsprüfung, wird die daraufhin eingetretene Leistungspflicht einfach nicht wahrgenommen. Solche Verhaltensmuster gehören bestraft.
Im aktuellen Vorgang behauptet, dass Berufsunfähigkeit nicht „hinreichend“ nachgewiesen sei. Die Leistungsprüfung weiterzuführen scheint uninteressant, eine Kulanzleistung auf Basis einer jährlichen Rente wird bevorzugt.
Erkrankungen im Formenkreis der Psychologie werden von den Versicherern meist nicht zu Ende geprüft. Kulanz, obwohl keine BU nachgewiesen wurde oder Vergleiche führen die sogenannte Leistungsregulierung in diesen Fällen an. Schadensbegrenzung im Sinne des Versicherers, denn mit einer späteren Nachprüfung würde man es schwer haben. Dennoch gilt der Vorgang als reguliert und wird positiv bei Ratings bewertet. Aus Schwarz mach Weiß.
Ein Jahr verging. Ein Gutachten des Versicherten und ein Gutachten des Versicherers wurden getauscht. Leistungspflicht wurde bestritten. Nun kamen wir ins Spiel.
Stichwort: Kulanz, fingiertes Anerkenntnis.
Der Versicherte ist von Beginn an durch seine Erkrankungen nicht mehr in der Lage, das Haus zu verlassen. Er weicht jeder Kommunikation und Konfrontation mit dritten aus. Die ursprüngliche Tätigkeit auch nur teilweise auszuführen, ist demnach unmöglich. Von elf Mitarbeitern ging es runter auf zwei. Unter diesen Aspekten war der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wich dieser aber durch das oben gemachte Angebot aus. Der zweite Anbieter zahlte nach Antragstellung kurzfristig die Rente und die Leistung hält bis heute an. Schon das belegt, dass es keine einheitlichen und nachvollziehbaren Regelungen gibt. Jeder macht, was er will. Blackbox!
Mit der Beurteilung der zwei Gutachten, die ich bereits erwähnte, legte man den einfach Vorgang ab. Falsch!
(LG Dortmund, Urteil vom 6.2.2014: War der Versicherungsnehmer mehr als sechs Monate arbeitsunfähig und gibt der Versicherer dennoch ein nach Paragraf 2 BUZ gebotenes Anerkenntnis nicht ab, so wird ein Anerkenntnis fingiert. Von der Leistungsverpflichtung kann sich der Versicherer dann nur im Nachprüfungsverfahren lösen).
Wir kehren in den Verfahrensstand von vor einem Jahr zurück und werden die Leistungsprüfung ohne Berücksichtigung der Kulanzleistung weiterführen. Die Klage ist bereits geschrieben. Sie wurde bereits versendet und der Versicher kündigt sofort ein Vergleichansgebot an. Geht doch. Muss das aber sein? Muss man Recht einklagen, wenn es doch offensichtlich ist, dass der Leistungsfall vorliegt?
Staatliches Versagen im Verbraucherschutz.
In der Leistungsfallregulierung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist alles möglich, nicht aber die transparente und definierte Leistungsprüfung, die dringend notwendig wäre. Wiederholt wurde von Seiten der Politik aus Besserung versprochen. Später will niemand mehr etwas davon wissen. Der Bericht, der die Ausstrahlung vom Juli 2017 bei frontal 21 begleitete, wurde m.E. gelöscht. Wer war der Auftraggeber? Der Link geht fehl und die Recherche in der Mediathek war erfolglos. Werden hier politische Interessen zulasten der Wähler verfolgt? Ich denke, dass das durchaus vermutet werden kann, erinnere ich mich an die Zusicherung des Bundestages, die Berater der Verbraucherschützer würden regelmäßig und fachlich geschult. Keiner der dort tätigen konnte mir das bestätigen.
Diskussionen über das Rentenproblem, nicht aber über die Sicherung der Beiträge, die durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall gewährleistet sein würden und das Ansparen einer Rente ermöglichen, finden sich überall. Realitätsverlust in der Politik?
Ratings, die trotz sich nicht ändernder Marktlage immer wieder neue Ergebnisse haben, Tester, die Billigprodukte empfehlen (PKV), Vergleichsrechner, die Details in den Vertragstexten der Tarife verschwinden lassen, werden auch in den Verbraucherzentralen als Bewertungsgrundlage, für den Ratsuchenden, kostenpflichtig genutzt. Ich habe darüber in meiner Petition ausführlich berichtet.
Anbieter verstecken sich hinter Regulativen. „Befundtiefe“ als nicht zu greifende Benchmark, vom Leistungsprüfer geäußert. ICD-10 C odes, die Grundlage jeder Behandlung beim Arzt sind, definieren beim selben Leistungsprüfer nicht einmal ein Beschwerdebild. Behauptungen, dass jemand niemals auch nur 1 Stunde berufsunfähig gewesen wäre, stehen der Tatsache gegenüber, dass der Versicherte bereits eine volle Erwerbsminderungsrente erhält. Trotz dessen der eetroffene Versicherer sich an die Auszahlung der EU-Rente mit seiner Leistungspflicht bindet, möchte er vorher noch einmal prüfen, ob die Entscheidung des Deutschen Rentenversicherungsträgers (DRV) auch auf medizinischer Basis erfolgt ist. Das dauert schon fast ein Jahr. Ich bitte um Entschuldigung aber es gibt nur formale und medizinische Gründe, die zur Berechtigung der Rente führen. Dass man diese Tatsache als Dr. der Juristerei, vom Versicherer vorgeschoben, nicht kennt, ist nicht glaubhaft.
Vielleicht würde die Zukunft anders aussehen, wenn solche Verfahren regelmäßig an die Öffentlichkeit gelangen, egal ob Urteill oder Vergleich. Das wäre doch mal realer und gelebter Verbraucherschutz.
Gedankengang:
Dass das Verhalten der Versicherer den eigenen Ruf schädigt, das Vertrauen derer begräbt, die Versicherungsschutz suchen, lässt sich durch die Vorgehensweise bei fast jeder Leistungsprüfung belegen. Dennoch gibt es positive Beurteilung in den meisten Ratings für alle Versicherer. Die Versicherungswirtschaft steht sich selbst direkt im Weg, bemerkt es aber nicht.
Es ist wie in der Politik. Keine der letzten Wahlen wurde inhaltlich von den etablierten Parteien „verstanden“. Man blieb verwundert auf dem eigenen Stuhl sitzen. Ich erinnere mich an die letzte EU-Wahl und den Tenor der Politik, dass Wählervertrauen muss wiederhergestellt werden. Geht es widersprüchlicher?
Der Kunde ist nicht der Feind des Versicherers.
Solange die Versicherer nicht begreifen, dass sie im selben Boot mit ihren Kunden sitzen, wird sich nichts ändern, befürchte ich. Die Ausgaben für Ratings, Vergleichsrechner und Werbung werden weiter steigen und eine immer geringerwerdenden Akzeptanz beim Verbraucher gegenüberstehen. Faulheit im Umdenken und die fehlende Bereitschaft, doch mal einen anderen Weg zu versuchen, steht der Tatsache gegenüber, dass ja noch alles so weit läuft und man seinen eigenen Platz im Vorstand erhalten möchte. „Nach mir die Sintflut“?
Handlungsbedarf, soweit das Auge reicht. Wann wir dieser erkannt?