Berufsunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung.
Beratungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und der Privaten Krankenversicherung sind voller Haftungsfallen (Tagesgeld Continentale), insbesonder bei ADHS. Was ist anzugeben? Die Erkrankung, die hauptsächlich im Alter zwischen 11-13 Jahren entdeckt wird (7,1%), die den Namen ADHS und viele weitere trägt, ist das Thema dieses Artikels, der beide Risikoabsicherungen betrachtet.
Die Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gilt die Erkrankung grundsätzlich als anzeigepflichtig, wenn man Antragsfragen nach chronischen oder bestehenden Erkrankungen zu beantworten hat. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob innerhalb der Fragezeiträume (ambulant / Psychotherapie) Behandlungen oder Untersuchungen stattgefunden haben. Trotz dessen zugegeben wird, dass ca. ein Drittel laut aktueller Studien in späteren Jahren wieder als gesund gelten, werden alle in einen Topf geworfen.
Fragen Sie ADHS immer zuvor anonym an.
Die Einschätzung
Ehemals ADHS Erkrankte haben das erhöhte Risiko, später an psychischen Störungen zu leiden. Aber ist es nicht das Geschäftsmodell der Versicherer, Risiken abzusichern? Drei unterschiedliche Schweregrade unterscheidet man, wenn es um die Bewertung der Erkrankung geht. Wäre es nicht denkbar, diese Einteilung zur Grundlage der Versicherungsfähigkeit zu machen? Eine anonyme Anfrage ist zu starten, schon um zu erkennen, dass diese Erkrankung als chronisch und damit auch außerhalb der Fragezeiträume gilt und anzugeben ist.
Wieder sind nicht alle Anbieter gleich. Gesprächsbereitschaft besteht, wenn die Ausprägung eine leichte Form der ADHS hatte, schon nach fünf Jahren. Grundsätzlich muss bereits ein Beruf ergriffen sein, so dass deutlich wird, dass die Erkrankung zur Ruhe kam. Ein anderer lässt eine Annahme oder Erschwernis bereits nach drei Jahren zu.
In der Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit sieht es nicht wirklich anders aus. Grundsätzlich unterscheiden sich die Anbieter dahingehend, wie Ihre Fragezeiträume formuliert sind. Sie folgen nicht grundsätzlich der Auffassung, dass die Erkrankung chronisch ist und daher keine Versicherbarkeit besteht.