Präambel.

Niemand sollte benachteiligt werden, nur weil er sein Recht wahrgenommen hat, sich frei nach seiner Persönlichkeit zu entwickeln und auch so zu leben, meine ich. Die Bevormundung durch den Staat ist immer öfter nicht nachvollziehbar und in sich unstimmig. Ob es gegebenenfalls daran liegt, dass die politischen Entscheider meist nach langem Studium direkt ins politische Amt wechseln ohne jede Berufs- und Lebenserfahrung? Wie viel wissen die Politiker eigentlich noch von dem erwerbstätigen Bürger auf der Straße? Hat sich eine Parallelwelt entwickelt? Eine kritische Sichtweise ist Grundlage des Artikels und stellt meine Ansichten da!

„Schutzbedürftig“.

Der Staat entscheidet, wer schutzbedürftig ist, in das System der Solidarität gehört und damit auf die Möglichkeiten innovativer Medizin im Leistungsfall verzichten muss. Er hat die Beiträge in ihrer Höhe für ein abstraktes Leistungsniveau ohne einklagbare Rechtsgrundlage zu leisten, auch wenn er nicht einmal ahnt, was morgen (noch) versichert sein wird. Meines Erachtens widerspricht diese Bevormundung in der Versicherungspflicht der Aufforderung zur Selbstverantwortung in der Lebensweise, fixiert im 1 SGB V.

Woher aber soll der Schutzbedürftige die Fähigkeiten und Kenntnisse haben? Trainiert man uns allen nicht das eigene Denken bereits in der Schule ab? Der Hinweis, dass geschätzte 80 % der chronischen Krankheitsbilder in Deutschland auf die Lebensführung zurückzuführen sind, sei hier gegeben. Passt das mit der „Solidarität“ des SGB zusammen? Wie viele Kinder kennen die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Bewegung und Krankheiten? Und wie viele sind es, wenn es um Fragen im Themenkreis der Finanzen und Versicherung geht?

„Geregelte“ Solidarität.

Wer den Begriff der Solidarität googelt, findet zweifelsfrei auch den kritischen Bericht von Reginald Grünenberg. Demnach ist der Begriff selbst niemals definiert worden. Er signalisiert eine Art Verständnis, füreinander einzutreten. Betrachtet man die Art und Weise und die Stellen, an denen dieser Begriff Verwendung findet, so wird nachvollziehbar, dass man immer an das Beste des Gegenübers möchte – sein Geld oder die „billige“ Arbeitsleistung. Der Begriff wird dazu verwendet, ein abstraktes und moralisches Schuldbild aufzubauen, um daraus eigene Vorteile generieren zu können.

Fällt der Begriff der Solidarität, wissen alle, dass es wieder teurer wird. In der Solidargemeinschaft entscheiden nicht die Betroffenen, was versichert ist, sondern die, die meist privat versichert sind und den Bedarf des „Schutzbedürftigen“ nicht kennen. Das System wird seit seiner Existenz mit Steuergeldern bezuschusst, ist also aus eigener Kraft nicht lebensfähig. Sicherlich liegt das nicht am System, sondern an denen, die es verwalten. Meines Erachtens ist genug Geld im System vorhanden, die Leistungen in verbesserter Form festzuschreiben. Eine aufgeblähte Verwaltung, die ihre eigenen Geldflüsse nicht kennt, Mittelverwendung fern ab dem Zweck einer Krankenversicherung (versicherungsfremde Leistungen) und die Zahlung von Behandlungskosten für Menschen, die noch nie ins System eingezahlt haben und es auch nicht werden (Sozialversicherungsabkommen) belasten ungerechtfertigter Weise diese Form der Absicherung. Aber wir schaffen das schon!

Die Subventionierung eines Teils des Zusatzbeitrages der Arbeitgeber wird zukünftig aus der Rentenkasse gezahlt. Unglaublich! Klagen wir nicht seit Jahren über das geringe Rentenniveau? Zahlt dann nicht doch wieder der Bürger diesen Beitragsteil mit einem Teil der Vorsorge fürs Rentenalter und das Ganze wird als Verbesserung für 2019 zum Wohle des Versicherten verkauft? Gelebte Beitragsparität? Dieser Schritt zeigt in meinen Augen, dass das Problem der Rente zwar besprochen wird, aber noch nicht in den Köpfen der handelnden Personen angekommen ist. Bei einem Erwerb von 3256 € Pensionsanspruch für vier Jahre Tätigkeit, für die ein Arbeitnehmer durchschnittlich 168 Jahre benötigt, ist die Nachvollziehbarkeit wohl nur schwer oder gar nicht gegeben.

Dieselbe nicht nachvollziehbare Aussage trifft in meinen Augen auch die Tatsache, dass Pflegeleistungen zukünftig aus der Krankenversicherung bezahlt werden sollen. Bloß keine Transparenz bitte Herr Spahn.

Die „Qualität“ des Wettbewerbs.

Der Wettbewerb in der GKV wird hoch gelobt, vernichtet dennoch regelmäßig Millionen im System. Geld, was dem eigentlichen Zweck entzogen wird. Das wieder zu erwartende „Kassenhopping“, denn die Zusatzbeiträge werden in 2019 wiederholt unterschiedlich sein, ist gemeint. Das System braucht Geld und der Wettbewerbsgedanke wird entgegen dessen bei der Beurteilung der Dualität im Gesundheitswesen zum Teufelswerk. Zweierlei Maß. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird angehoben. Wieder wird Menschen die Möglichkeit entzogen, auf entsprechende Spitzenmedizin zuzugreifen. Woher kommt das Recht, so zu entscheiden? Schon vor Jahren wurde klar, dass privat versicherte weit mehr Überlebenschancen bei Tumorerkrankungen haben (Zitat: Dr. Duerk, Onkologe). Hätte die GKV ein verlässliches und über die „Basisversorgung“ hinausgehendes Leistungsniveau, so hätte die PKV kein Geschäftsfeld. Natürlich wäre das möglich, würden unsere Politiker zielgerichtet, engagiert und mit Fachwissen das Problem nachhaltig angehen. Ich gebe zu bedenken, dass man anderen Menschen nur so lange helfen kann, bis man selbst hilfsbedürftig ist. Wie lange haben wir noch und wer hilft dann uns?

Sozialtarife!

Unter sozial versteht man umgangssprachlich die Bezugnahme von Personen untereinander. Es ist die Eigenschaft, sich für andere zu interessieren und sich in sie einzufühlen, ihnen zu helfen und eigene Interessen zurückzustellen. Die politisch gewollte Vergleichbarkeit der Leistungen der Solidargemeinschaft zu den Sozialtarifen bringt die beiden Begriffe näher zusammen!

Vergleichbarkeit GKV zum Basistarif.

Es ist schon eine sportliche Aufgabe, ein abstraktes Leistungsniveau in einem Vertragsrecht abbilden zu wollen. Geht das überhaupt? Ich denke nicht! Der 1994 eingeführte Standardtarif wurde 2009 durch den Basistarif ersetzt. Die Begrenzungen von medizinisch technischen Leistungen, am 1.4.2010 nochmals herabgesetzt auf den einfachen Satz der GOÄ, ärztliche Leistungen, die maximal bis zum 1,2 fachen Satz abgerechnet werden können, sind mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, das notwendige Maß nicht überschreitend“, nicht vergleichbar. Gäbe es diese Bestimmung in den Tarifen der privaten Krankenversicherer, würde sie wahrscheinlich niemand kaufen, des Deutungsspielraumes wegen.

Sind die Sozialtarife auch wirklich sozial? Entspricht die Tatsache, dass Behandlungen abgelehnt werden können, dem Einfühlen in die Bedürfnisse anderer Menschen und das Zurückstellen eigener Interessen? Die Verfehlungen müssen nicht noch kommentiert werden, sind sie doch offensichtlich.

„Wir wollen Änderungen“.

Abschließend sei erwähnt, dass ich mich in den letzten Monaten mit einigen politischen Akteuren versuchte konstruktiv ins Gespräch zu begeben. Mein Anliegen war die fachliche Unterstützung der Vorhaben, geäußert nach einem Bericht von frontal21. Sie erinnern sich. Frau Sarah Ryglewski beteuerte Mitte Juli, dass der Schutz vor Berufsunfähigkeit nicht ausreichend sei. Sie brachte das als verbraucherpolitische Sprecherin der SPD zum Ausdruck.

Seit dem gab es den Angaben der Dame nach lediglich ein Treffen zum Thema Rente. Wieso aber spricht man über Rente, wenn die dafür notwendigen Beiträge nicht gesichert sind? Auch übte ich Kritik an den geladenen Gästen, denn diese wurden als Experten tituliert.

Die Teamleiterin für Finanzen, Frau Dorothea Mohn hat bis zum heutigen Tage keine akademische Ausbildung oder Fachausbildung, wie man sie uns vom Bundestag und von Herrn Klaus Müller versprochen hat, vorgelegt. Das Netz ist leer, wenn es um deren Vita geht. Warum nur? Aus Kreisen der Verbraucherschützer wurde mir mitgeteilt, dass sie eine Ausbildung im Bereich von Ernährungswissenschaften hat. Auch hege ich Zweifel daran, dass ein Diplom in Volkswirtschaft, wie es Herr Müller hat, eine ausreichende Befähigung darstellt, wie sie ein Vermittler nachweisen muss, der im Bereich Versicherung / Finanzen tätig ist. Von den viel zitierten und zugesicherten Ausbildungsplänen der Verbraucherzentralen möchten wir gar nicht erst sprechen. Gäbe es diese Ausbildungspläne, müsste man nicht immer auf Stiftung Warentest zurückgreifen, wenn es um die Beratung von Verbrauchern geht. Mein Selbstversuch hat es belegt. Die fachliche Kritik, die ich auch Herrn Tennhagen gegenüber äußerte, der u.a. mithilfe der Affiliate Links Anfragen von Verbrauchern an Berater weitergibt, ließ das Büro von Frau Ryglewski den Kontakt mit mir abbrechen. Begründung: Herabwürdigung anderer Personen! Sind es nicht die Personen, die meinen Berufsstand pauschal herabwürdigen?  Werden wir von diesen nicht alle öffentlich als den Fehlanreizen, die die Politik möglich machte, folgend verurteilt? Ist der Abbruch einer Kommunikation nicht genau das, wogegen Hr. Steinmeier in seiner Weihnachtsrede vorgeht?

Bedenken Sie bitte immer die Tatsache, das ein Mensch zum Zeitpunkt einer Entscheidung nur die Dinge bewerten kann, die bekannt sind. Aus dem Gründe wüsste ich gerne, was diesen Menschen bekannt ist, die man als Experten bezeichnet, wenn es um beispielsweise die Regulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Die Dame im Servicecenter meiner Beratung kannte nicht einmal die Arbeitsunfähigkeitsklausel!! Sie übergab mir ein Rating von Stiftung Warentest.

Der mögliche Hintergrund.

Ich musste lächeln! Hatte man mir nicht schon vor über einem Jahr aus Kreisen der Verbraucherschützer mitgeteilt, mit mir nicht in der Öffentlichkeit ins Gespräch gehen zu wollen? In dem Telefonat hatte man mir bestätigt, dass die fachliche Kompetenz bei vielen der Vermittler oftmals wesentlich höher liegt, als bei den Beratern der Verbraucherzentralen. Meine dem Bundestag und den Verbraucherzentralen übersendeten Analysen und Beurteilungen zu Vergleichsrechnern, Ratings und den Aussagen von Stiftung Warentest ließen m. E. erkennen, dass ein öffentliches Gespräch mit mir lediglich dokumentiert, wie wenig Fachwissen doch wirklich im Verbraucherschutz zu finden ist. Damit wären Wertigkeit und Existenz gefährdet.

Bitte beachten Sie auch an dieser Stelle die Untersuchungen des Bundeskartellamtes. Der Hinweis erinnert mich an die Aussage der Verbraucherschützer, dass die von Ihnen genutzte Vergleich Software Morgen und Morgen neutral arbeitet. Falsch! Ich meine, dass es eine Abhängigkeit dahingehend gibt, wirtschaftlich zu überleben. Ich meine, dass die Software Tarifdetails gleich macht und damit mehr Anbieter qualitativ gut aussehen lässt, als diese es wirklich sind. Sind nicht auch erst vor Kurzem die Preise der Gütesiegel angestiegen?

Über ein Jahr hat man gebraucht, diese Zusammenhänge mal näher zu untersuchen!

Es ist beängstigend, dass handelnde Personen, die sich ihrer fehlenden Kenntnisse bewusst scheinen, sich vor konstruktiven Gesprächen zum Erreichen des selbstgesteckten Zieles schützen und weiterhin den Markt lenken. Trotz dieser Tatsache flüchtet man sich wiederholt in die Beteuerungen, Verbraucherschutz auf fachlich kompetentem zu haben und zu halten. Müsste ich an dieser Stelle noch einmal an das Wort sozial von weiter oben erinnern?

Wie erklärt man sich, dass im Verbraucherschutz nur Genies und fachlich hochgradige Kompetenzen unterwegs sind, sich aber an anderen Stellen sich der Bedarf zeigt, für viele Millionen Fachkompetenz einzukaufen (Bundeswehr)?

Frohes neues Jahr!

Frank Dietrich Fachmakler

 

 

 

 

 

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