Mit großem Abstand führen psychische Krankheitsbilder die Liste der Ursachen, berufsunfähig zu werden, an. Vermutlich wird der Anstieg noch an Fahrt aufnehmen, bedenkt man die Folgen der Isolation, verursacht durch die Pandemie,  gerade bei Kindern. Das Arbeiten im Home-Office bereitet vielen Menschen Probleme, denn die Trennung zwischen Beruf und Freizeit verschwimmt.

Oft beginnt es mit Angststörungen, denen Betroffene immer häufiger durch übermäßigen Alkoholkonsum ausweichen. Die unipolare Störung, meist eine Depression begründen infolge Konzentrationsmängel, Rückzugstendenzen und Konfliktunfähigkeit. Die Ausbildung des Berufes ist gefährdet, schränkt sich immer stärker ein. Somatische Störungen schließen sehr häufig an. Früher ordnete man organische Beschwerden grundsätzlich dem Organ zu. Die Organe sind  nicht erkrankt.

Die Beschwerden werden durch die Psyche begründet. Aus diesem Grunde haben wir den Eindruck, dass viel öfter von Burn-Out gesprochen wird, als noch vor Jahren. Sicherlich ist das richtig aber es ist auch eine Folge der neuen Zuordnung, die wahren Ursachen zu erkennen. Besonders schwerwiegend sind bipolare Störungen, denn die Stimmung wechselt, je nach betroffenen, mit einer unterschiedlichen Amplitude von übermäßiger Freude bis hin zum Trübsinn.

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Aktuell beschäftige ich mich mit einer schweren posttraumatischen Reaktion eines Mandanten, die in der Folge eine solche Störung ausgelöst hat. Es wird lange dauern, dem Betroffenen helfen zu können. Die Schuld an seiner Erkrankung trägt er nicht selbst. Er ist der, der darunter leidet!

Home Office und fehlende Kinderbetreuung belasten das Familienleben. Vor der Pandemie waren die Kinder im Kindergarten oder in der Schule, die Eltern bei der Arbeit. Man sah sich morgens und ein paar Stunden am Abend. Der Lockdown zwingt dazu, zu Hause zu bleiben. Kinderbetreuung und konzentriertes arbeiten zeitgleich auf engem Raum ohne Rückzugsgebiete, werden zur psychischen Belastung. Die Fälle häuslicher Gewalt steigen spürbar an. Neben den körperlichen Verletzungen kann es zum Trauma kommen.

Der Behandlungsbedarf ist vorprogrammiert. Die Situation bleibt unverändert, denn das Virus ist noch da. Daran lässt sich derzeit nicht ändern, ändern lässt sich die Versorgungslage. Viele laufen ins offene Messer, denn sie wissen nich,t was der Versicherungsschutz leisten kann.

Leistungsfall durch Infektion:

Ob und wann wir das Virus aus unserem Alltag vertreiben können, ist unbekannt. Die Vorstellung, es durch Impfungen vertreiben zu können, halte ich für unbegründet. Die durch die Impfung hervorgerufenen Abwehrstoffe sind nach einigen Monaten bereits nicht mehr nachweisbar. Auch ist die große Population des Virus ein Garant für immer mehr Mutationen. Aus evolutionärer Sicht schädig sich das Virus selbst, denn es läßt den Wirt erkranken und hindert die Ausbreitung. Die durch eine Infektion begründeten Erkrankungen und deren Folgen, wie beispielsweise das Corona-Fatigue-Syndrom (CFS), als neurologisch eingestufte Erkrankung, definiert durch eine ständige Müdigkeit und dauerhafte Schmerzen, von der immerhin über 300.000 Personen derzeit schon betroffen sind, können ausschließlich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Ausschließlich!

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Erleidet ein Schüler eine schwere Infektion nach deren überstehenden seinen Alltag, wie es an gesunden Tagen möglich war, beispielsweise auf dem Gymnasium, nicht mehr bewältigen, so ändert sich sein Status. Ist die Veränderung großer 50 %, so ist der Leistungsfall zu prüfen. Wird der Leistungsfall anerkannt, entfällt der Beitrag und die Versorgung reicht bis zum Vertragsende, optimaler Weise bis zum 67 Lebensjahr. Es keine Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wederdie Grundfähigkeitsversicherung noch die Absicherung gegen Schwere Krankheiten, diese oft genannt werden. Die in der Presse als Experten bezeichneten Personen, die in der Vergangenheit von alternativen Sprachen, versuchten die Vermittler dessen Glauben zu machen, sollten sich ihrer mangelnde Kompetenz bewusst werden. Es geht nicht um Umsatz, es geht um Versorgung.

Der Versicherungsschutz ist einmalig und versichert entgegen seines Namens keinen Beruf, sondern einen Status. Nichtberufstätige, wie Hausfrauen/Hausmänner oder auch Schüler sind versicherbar.

Schon ab dem zehnten Lebensjahr. Meldefristen bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums gibt es nicht. Sie können ein lebenslanger vom Risiko der wie ein Schüler versichert bleiben.

Es herrscht der Irrglaube, dass Versicherungsschutz, wie bei der Erwerbsminderungsrente unseres sozialen Staates, erst bei einer Minderung der Erwerbstätigkeit von fast 100 % in irgendeiner Tätigkeit ausgelöst wird. Falsch, wir sind in der Privatwirtschaft. Bereits bei > 50 % Veränderung des Alltags, wie er zuvor gesund erlebt werden konnte und natürlichin fder versicherten Tätigkeit ohne jede Verweisung, wird der Versicherungsfall geprüft. Anträge auf Erwerbsminderungsrente beim Start werden derzeit zu 47 % abgelehnt, zum Teil nach einer Bearbeitungszeit von mehr als zwei Jahren. Es ist keine Absicherung, sondern Makulatur. das Problem, wenn Berufsunfähigkeit Versicherer nicht Zahlen liegt zu 70 % in den Tatsachen begründet, dass der erkrankte seine Ansprüche nicht geltend machen können. Rechtsanwälte, so wie ich erfuhr, haben vom Thema in der Regel keine Ahnung, kosten viel Geld und lösen Sie auf den Fall nicht oder nur ungenügend. Kompetente Makler mit Berufung in ihrer Tätigkeit sind günstiger, sehr oft juristisch aktuell weitergebildet und erzielen fast die 100 %, wenn sie Aufträge erhalten. Das Problem dabei ist, Sie dürfen nur Mandanten vertreten, deren Verträge sie vermittelt haben. Wieder eine staatliche Einschränkung zum Nachteil des Verbrauchers.

Staatliches Versagen. Die fehlende Durchdringung der Absicherung in unserer Gesellschaft liegt meiner Meinung nach an fehlendem Wissen um die Möglichkeiten der Absicherung. welcher Elternteil liest weiter, wenn er von einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sein Kind wird. Es hat noch kein Beruf! Der Name ist irreführend.  Interessierte haben keine Chance das Risiko zu versichern. Staatliches versagen ermöglicht, dass Ärzte, animiert von Krankenkassen, falsche Diagnosen als gesichert abrechnen. Wer müde zum Arzt geht wird als depressiv gebrandmarkt. Operationen werden abgerechnet, die nie stattgefunden haben. Ein Aktuelles Beispiel habe ich gerade den Behörden gemeldet. Klar und deutlich. Nichts passiert, wie üblich in Deutschland.

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Im Handwerk gibt es die Meisterprüfung, im Studium den Bachelor oder Master. Wer einen Beruf ausüben möchte, benötigt eine Ausbildung, damit er tätig werden darf. Nicht so in der Politik. Herr Spahn ist Bankkaufmann. Er ist für das Gesundheitssystem verantwortlich. Im Februar 2020 versuchte er dem Abrechnungskandal ein Ende zu setzen. Er fragte also die Frösche, ob er den Sumpf austrocknen soll. Die Politik macht von Beginn an, wenn es um die Pandemie geht, Fehler und vernichtet Vertrauen. Bedenkt man, dass dieses Szenario als nutzbare Blaupause bereits 2013 als Drucksache (Seite 55) im Bundestag vorlag, so ist nicht nachvollziehbar, woher der blinde Aktionismus kommt und warum Menschen nicht die Möglichkeit gegeben wird, sich gegen die Schäden eines Virus zu versichern, wenn schon die Politik es unfähig ist, die Verbreitung zu verhindern.

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