Es ist kaum zu glauben.

Jeder kocht sein Süppchen?

Ein Kunde, bis zum 01.03.2010 Zeitsoldat bei der Bundeswehr mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge, unterhielt für die Zeit nach der Freien Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung mit Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVB bei der DBV (AXA).

Im Rahmen einer Beratung wechselte der Kunde bereits 2010 mit der Anwartschaft zu einem anderen Anbieter. Die Pflegeversicherung verblieb ungekündigt bei dem Vorversicher – eine Bestätigung dessen wurde schriftlich am 23.02.2010 an ihn übermittelt.

Zudem wurde er mit einem Schreiben selben Datums darauf hingewiesen, dass er seine Pflegepflichtversicherung zwar selbst kündigen könnte, aber nur gegen Nachweis einer Folgeversicherung gleicher Art. Solange diese nicht vorliege, verbleibt der Tarif PVB bei der DBV. Soweit alles ok. Aber……

Dann kam

10 Tage später kündigte die DBV entgegen der schriftlichen Mitteilungen  und ohne Mitwissen oder auf Veranlassung des Kunden die Pflegepflichtversicherung dann doch und sogar rückwirkend zum 01.01.2010. Die zuvor gegebene Bestätigung hielt genau 10 Tage.

Der Kunde nahm das ihm dazu übersandte Schreiben mit seiner wichtigen Bedeutung leider nicht zur Kenntnis und blieb bis zum 01.10.2013 ohne Wissen der Gefahren ohne Versicherungsschutz. Nicht ungewöhlich, bedenkt man den Rufe von „Versicherungen“ und der zuvor gegebenen Bestätigung. Man versuchte sich also per postalischer Information vom Gesetz los zu lösen.

Als dann die Anwartschaft zum Vollversicherungsschutz umgewandelt wurde, fiel auf, dass bei Anforderung eines Vorversicherungsnachweises von der DBV der Versicherungsschutz „Pflege“ fehlte.

Erst auf mehrfaches Drängen hin bewegt sich die DBV und stellte den Nachweis über die Vorversicherungszeiten aus. Sie schloss aber noch die selbst verursachte Versicherungslücke. Irgendwie fällt mir da der aktuelle Werbespot ein: 360 Grad – der mit Sorglosigkeit wirbt.

Ob die DBV mit der Kündigung der Pflegepflichtversicherung gegen das Versicherungsvertragsgesetz und gegen das Sozialgesetzbuch XI verstoßen hatte, lässt sich vermuten – wird von der DBV / AXA aber bestritten. Es soll eine Sonderregelung geben – diese blieb uns trotz Aufforderung der Nennung der Rechtsgrundlage bisher vorenthalten. Warten auf Godot?

Hallesche zeigte sich bereit, rückwirkend ab Beginn der Anwartschaft, nämlich ab dem 01.01.2010 die Pflege zu versichern. Damit lassen sich die Wartezeiten von 5 Jahren umgehen. Der Schaden ist daher abgewendet.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Warten Sie nicht – informiere Sie sich – 2014 ist schnell da und wieder ist man älter.

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