Pflegestärkungsgesetz II
Gerade eben erst haben wir darüber berichtet, dass ein Versicherer, hier die AXA, den Versicherungsschutz verändert. Offengeblieben ist die Frage, ob Versicherte aus den alten Tarifen ohne Gesundheitsprüfung in den neuen Tarifen wechseln können. Nun passt sich Olga an, die Vorsorge im Rahmen der Pflegetagegeldversicherung der Hallesche. bereits versicherte Kunden werden angeschrieben und ihm neue Tarife überführt. Begründet durch die zusätzliche Leistung im Pflegegrad1 wird auch der Beitrag leicht ansteigen. Die Post wird in 14 Tagen versendet.
Neue Unterteilung
Ein Bild spricht 1000 Worte, und erklärt, wie der Versicherer das Problem in seinem Angebot löst. Wirklich neu sind die Leistung im Pflegegrad 1 und Pflegegrad 4.
Die nächste Darstellung bezieht sich auf die Einstufungen der Pflegegrade. Wer beurteilt? Olga bietet, wie bekannt, beide Prüfungsmöglichkeiten an. Einerseits kann der MDK oder auch Medicproof die Einschätzung vornehmen. Andererseits aber auch das Punktesystem des ADL. Damit hat der Versicherte zwei Chancen, entsprechend eines Leistungsfalls eingestuft zu werden.
Zusätzlich informiert der Anbieter auch, wie er die geförderte Pflege, den Pflege-Bahr verändert. Bisher die erste Information am Markt, die dieses Thema berührt.
Mit der Neueinführung der neuen Gesetzgebung verändert sich nicht der Bedarf an privatem Versicherungsschutz. Wie auch zuvor, bleibt die Pflegepflichtversicherung immer nur eine Teilkostenabsicherung und das maximal bis zur Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten. Jedes Jahr wird das Problem größer. Die Menschen haben eine immer längere Lebenszeit und die Medizin, das Leben zu erhalten steigt ständig im Preis. Die Summe aus beiden Faktoren sind immer mehr Kosten, die ungedeckt sind und die Angehörige immer öfter und schneller in den Sozialstatus führen, wenn die Absicherung fehlt.
Einige Tipps und Hinweise, den eigenen Bedarf besser abschätzen zu können
- Suchen Sie sich einen sogenannten Pflegefinder im Internet
- Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und recherchieren Sie die Kosten in ihrer Umgebung, wenn sie Pflegebedürftig wären. Unterschieden wird in.
- ambulante Pflege
- teilstationäre Pflege
- vollstationäre Pflege
Sind die Daten erst einmal recherchiert und wird analysiert/bewertet, welche Ansprüche vorliegen, erkennt man den Bedarf. Sie müssen nun grundsätzlich eine Entscheidung treffen. Möchten Sie sich einen Anbieter aussuchen, der wie Hallesche feste Zahlungshöhen je Pflegegrad absichert oder möchten Sie sich lieber frei vom Grad der Pflege für die dann jeweils gültigen Leistungen entscheiden, also die Leistungen selbet gestalten? Auch beachten Sie bitte, dass ein solcher Vertrag sehr viele Kriterien aufweist, die grundsätzlich zu beachten sind. Ein besonders wichtiges Kriterium ist die Leistungsdynamik. Meinen Sie denn, die Preissteigerung draußen hören auf, nur weil man selbst pflegebedürftig geworden ist?
Weitere Informationen
Informationen rund um das Pflegethema finden Sie auf meiner Homepage im Downloadcenter aber auch in der Rubrik Pflegezusatzversicherung. Hilfe dieser Information ist es Ihnen möglich,, die Grundsätzlichkeit, die bei einer Absicherung zu berücksichtigen sind, kennen lernen zu können. Bitte denken Sie auch hier daran, die Daten zur Gesundheit vorab zu recherchieren. Fast immer sind Interessenten, die sich an mich wenden erstaunt, wenn wir die Leistungsakte einholen oder / und bei den Ärzten in die Patientenakte hinein sehen. Um diese Daten beantragen zu können finden Sie auch wiederum im Downloadcenter diverse Formschreiben, die ich Ihnen zur Verfügung stelle.
Viel Erfolg und schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank. Risiken warten nicht ab, bis wir uns die Zeit genommen haben, sie abzusichern.
Frank Dietrich Fachmakler