Wird nun wirklich alles anders?
In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird ab Beginn 2017 alles anders-wirklich alles? Statt drei Pflegestufen wie bisher, wird es zukünftig 5 Pflegegrade geben. Bisher war vor allem die körperliche Beeinträchtigung das Maß der Dinge. Zukünftig wird auch die Beeinträchtigung in Form der Demenz in die Beurteilung mit einfließen.
Die neue Unterteilung:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- psychische Problemlagen
- selbst Verantwortung
- Bewältigung/selbstständiger Umgang mit Krankheit-oder therapiebedingten Anforderung und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Was wird sich „plötzlich“ verändern?
Geschätzte 500.000 Menschen, die zuvor, weil körperlich nicht wirklich eingeschränkt, keine Pflegestufe bekamen, werden nun in ihren Bedarf anerkannt. Da das alles mit einem plötzlichen Kostenanstieg einhergeht, zudem die Kosten für Pflege weiter ansteigen, wird jeder von uns ein erhöhten Beitrag bekommen.
Die grundsätzliche Lücke bleibt bestehen:
Auch mit der Einführung des neuen Pflegestärkungsgesetzes zwei bleibt die Versorgungslücke. Gemeint ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teilkostenversicherung war und es auch weiterhin bleiben wird. Die private Absicherung tut not. Bedauerlicherweise wird über dieses Thema nicht ausreichend gesprochen. Ein großer Teil der Deutschen ahnt nicht, welchen Notstand er im Alter haben könnte, wenn der pflegebedürftig wird.
Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten, wenn man für Pflegekosten vorsorgen möchte:
Wer seinen Versicherungsschutz frei und selbst gestalten möchte kommt um das Produkt der Deutschen Familienversicherung nicht herum. Der Tarif flex erlaubt die (nahezu) freie Gestaltung des Versicherungsschutzes je nach Pflegestufe und auch, wenn Demenz dabei ist/wäre. Die Reform zeigt, wie wichtig die Beurteilung der verminderten Alltagskompetenz und der Demenz selbst ist. In den Produkten der Rentenversicherung ist diese nicht so tiefgehend abgesichert, wie es in dem Produkten der Krankenversicherung der Fall ist. Hier unterscheiden wir in die Kostenversicherung und in die Tagegeldversicherung.
Die Tagegeldversicherung verspricht die einfachste Handhabung im Leistungsfall. Davon ausgehend, dass ein Versicherter in der heutigen Zeit, der Zeit des Singles, alleinstehend ist, so ist der einfachste Weg die feste Versicherungssumme, die am Monatsende gezahlt wird-ohne Kostennachweis.
Pflegebedürftigkeit ist keine grundsätzliche Frage des Alters.
In der geburtenstarken Zeit, in der wir leben, steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind nicht gesund geboren wird oder während der Geburt zu Schaden kommt. Gott bewahre. Die Produkte der Krankenversicherung basieren auf den Musterbestimmungen der Krankenkostenvollversicherung und beinhalten einen Kontrahierungszwang für den Nachwuchs. Ein Kind kann also noch vor seiner Geburt versichert werden.
Auch hier sollten Sie das Problem nicht auf die lange Bank schieben. Lassen sich beratend überlegen sich später, wie wichtig die Dinge für sie sind, nachdem sie Hintergründe kennen gelernt haben.
Frank Dietrich Fachmakler