Zum Pflegestärkungsgesetz 2

Mit Beginn 2017 ändert sich vieles in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Dennoch bleibt die Teilkaskomentalität erhalten, der Schutz wird also nicht in seiner Höhe auf die tatsächlichen Kosten, die bei pflegebedürftig anfallen können, angepasst. Die private Vorsorge bleibt weiterhin dringend notwendig.

Aktuellen Versicherungsschutz prüfen

Trotz des hohen existenziellen Risikos bei Pflegebedürftigkeit, haben nur sehr wenige Bundesbürger eine zusätzliche Absicherung getroffen. Das Bewusstsein, dass dieses Risiko der Teilabsicherung überhaupt existiert, ist noch immer sehr schwach ausgeprägt. Viele ahnen nicht, dass die Pflichtversicherung in ihrer Erstattung begrenzt ist.

Sofern Versicherungsschutz bereits vereinbart wurde, stellen sich folgende Fragen, die sorgfältig beantwortet werden sollten, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Zuerst ist die Form der gewählten Absicherung gegenüber dem Ziel und den eigenen Vorstellungen zu überprüfen.

Die grundsätzlichen Arten, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen sind folgende:

Unbenannt-2 Teilkasko bleibt-PflegeversicherungUnterschieden wird in Produkte der Lebensversicherung (Pflegerente) und in Produkte der Krankenversicherung (Pflegekosten -Versicherung, Pflegetagegeldversicherung). Aus der Erfahrung heraus ist der Versicherungsschutz  der aus der Krankenversicherung stammt, gerade im Bereich der verminderten Alltagskompetenz/Demenz höherwertiger vereinbar. Auch unterscheiden sich viele Produkte dahingehend am Markt, dass der Versicherungsschutz entweder frei wählbar ist und zwar in allen Pflegestufen oder es vorgegebene Leistungen, je nach Pflegestufe gibt. Ich empfehle die individuelle Gestaltung.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Auswahl auch das geförderte Pflegeprodukt, den Pflege-Bahr. Es handelt sich um ein Pflegeprodukt ohne Gesundheitsfragen, welches nicht die Versorgungslücke schließt, aber je nach Alter eine hohe Versicherungssumme für einen geringen Beitrag ermöglicht. Trotz der einheitlichen  Benchmark, um die Zertifizierung für die Förderung zu erreichen, gibt es auch hier Unterschiede. In der gesamtheitlichen Planung der privaten Absicherung von Pflegekosten, hat sie meines Erachtens einen berechtigten Platz.

Hinweis :

Gerade Familien, deren Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist, sollten sich darüber im klaren sein, dass nur die Produkte, die aus dem Bereich der Krankenversicherung am Markt angeboten werden, ein Kontrahierungszwang für noch nicht geborenen Kinder haben.

Welche Kriterien sind insgesamt zu beachten? (Auszug)

PZV-Kriterien Teilkasko bleibt-Pflegeversicherung

 Wie erkennt man den Bedarf?

Was im Falle der Pflegebedürftigkeit benötigt wird, kann nur auf Basis einer Analyse, die die Absicherung die bereits zum Zeitpunkt der möglichen Pflegebedürftigkeit vorhanden sein werden, erfolgen. Erworbene Rechte und bereits bestehende Rücklagen für diesen Zweck sind zu berücksichtigen.

Es empfiehlt sich im Internet einen Pflegefinder zu recherchieren und die eigene Postleitzahl einzugeben. Pflegeheime in der Nähe werden angezeigt und damit auch deren Kosten, je nach Unterbringung des Pflegebedürftigen. Verschaffen Sie sich ein Bild der Kosten in ihrer Umgebung, damit die Planung sorgfältig auf solider Basis erfolgen kann.

Unterschieden wird zudem in:
  • Grundpflege
  • hauswirtschaftliche Betreuung
  • ambulant
  • stationär
  • teilstationär
  • die Pflegestufen / Pflegegrade selbst

Das Thema Pflege ist sehr komplex und wird meist von Menschen beraten, die selbst keine eigenen Erfahrungen damit haben aber auf abstrakten Vorstellungen ihre Ratschläge erteilen. Der Tatsache, dass rund 80 % der Pflegebedürftigen in Pflegestufe 1/2 derzeit gepflegt werden, steht die Tatsache gegenüber, dass sehr viele Absicherung lediglich für die Pflegestufe 3 gedacht sind. Es wurde nicht über den Inhalt und die tatsächlichen Sachverhalte hin beraten und verkauft, sondern über den Beitrag, denn solche Absicherung sind sehr günstig zu haben. Das Thema ist zu wichtig, um es „mal eben“ zu beraten. Auch hier empfehle ich den Rat eines Fachmaklers oder Spezialisten für diese Thematik. Nur so kann verhindert werden, dass zu dem gezahlten Preis für die Absicherung noch der Beitrag folgt, die Kosten dann doch selbst zahlen zu müssen, weil der Versicherungsschutz nicht dem Bedarf entsprechend vereinbart wurde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Frank Dietrich Fachmakler

PFLEGEKOSTEN UND ALTERSARMUT GEHÖREN OFT ZUSAMMEN

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG. BEDARF HÖHER ALS ERWARTET.

ZWEI AUF EINEN STREICH-BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

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