Wo ein Wille ist…
Es zählten die fachliche Kompetenz und das medizinische Verständnis. Gerade in den letzten Monaten habe ich die Vorgehensweise von Anwälten kennen gelernt, die bereits seit Jahren mit den Kunden vor Gericht stehen. Meiner Meinung nach werden immer wieder dieselben Fehler gemacht.
Warum erwähne ich das?
In den meisten Fällen folgen die Anwälte den Argumenten des Versicherers und damit ihm auf sein Spielfeld. Sicherlich kennen Sie den Ausdruck: „Heimspiel“. Damit sagt man im Volksmund, dass man gewinnen wird. Schon hier finden Sie im Ansatz die Lösung. Drehen Sie den Spieß einfach um. Wie man das im Detail macht, würde den Rahmen des Artikels sprengen.
Dennoch ist es mir sehr wichtig mitzuteilen, dass ich gerade heute für einen Kunden beim selben Versicherer die zweite Berufsunfähigkeitsversicherung, die viele Jahre später erst abgeschlossen wurde, durchbringen konnte. Es wird gezahlt!
Begründet durch die unklaren Rechtsbegriffe und die, meiner Erfahrung nach, oftmals nicht fachlich versierten Risikoprüfer, hat es ein Anwalt sehr schwer, sein Ziel zu erreichen. Gerade dann, wenn er gewisse Regularien nicht einhält, die ich als unerlässlich ansehe, die Zusage für den Leistungsanspruch zu erhalten.
Gern wiederhole ich grundlegende Tipps:
- niemals sollten Sie eine pauschale Schweigepflichtsentbindung an den Versicherer übergeben. Sie geben damit das Ruder aus der Hand, wissen nicht wann und wie wo nachgefragt wird. Bedenken Sie immer, es geht um Ihr Geld und der Versicherer hat nichts zu verschenken.
- Jede vom Versicherer gestellte Frage, sollte in Bezug auf die Rechtsgrundlagen des Datenschutzes und die sich aus dem VVG herleitenden Fragezeiträume gegenüber den Fragezeiträume im Antrag überprüft werden.
- Jede Antwort von behandelnden Ärzten sollte inhaltlich geprüft werden. Sind die Angaben jeweils verifiziert oder handelt es sich um Verdachtsdiagnosen, die ihnen zweifelsfrei nicht alle mitgeteilt wurden. Bedenken Sie, dass unser Gesundheitssystem auf Krankheit ausgerichtet und der Arzt ein Wirtschaftsunternehmen ist.
- Sofern Gutachten angefertigt wurden, prüfen Sie bitte die Tätigkeitsbeschreibung, die meist pauschal gehalten und ihnen zur Beantwortung übergeben wurde, gegenüber der spezifischen Tätigkeit, die jedes Berufsbild in sich trägt. Bitte überprüfen Sie auch, inwieweit die meist bereits bestätigten Einschränkungen der Berufsfähigkeit gegenüber der ursprünglichen Tätigkeit auch auf eine Arbeitswoche den bezogen wurden.Immer wieder erlebe ich, dass die Einschränkung bei 40 % beendet sind. Niemand hat aber überlegt, dass der Mandant noch die halbe Woche statt der ganzen arbeiten kann.
- Geben Sie niemals etwas an, wonach Sie nicht gefragt werden.
Jeder Leistungsantrages ist individuell. Jeder Fall benötigt eine persönliche und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Betreuung in der Regulierung.
Nun noch ein Hinweis auf die so genannten Alternativen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade erst wurde in einer Internetzeitschrift mit einem Geschäftsführer der Risikovorsorge eines großen Versicherers die Vermittlung von Policen gegen das Risiko „schwere Krankheiten“ ein Interview veröffentlicht.
Wer sich dem Markt dieser Policen, egal wie der Versicherer Sie betitelt, nähert, sollte sich folgenden Haftungsthemen bewusst sein:
- jeder Anbieter vermengt die einzelnen Teilbereiche der Absicherung in einer Police. Gemeint sind Bereiche wie zum Beispiel Unfall, schwere Krankheiten, Pflegebedürftigkeit, Invalidität und Grundfähigkeiten.
- Jeder Anbieter definiert den Leistungsfall entsprechend seinen Vorstellungen, kleidet den Versicherungsschutz mit verschiedenen Tarifmerkmalen im Sinne von Nebenleistungen weiter aus.
- Jeder Anbieter definiert eine schwere Krankheit, beispielsweise des Herzmuskels, nach anderen Prämissen. Wie soll der Vermittler, der kein Arzt ist, diese in ihrer Tragweite einschätzen können.
- Die jeweilige Arzt Anordnungsklausel ist, sofern ich alles Mögliche prüfen konnte, nicht wirklich greifbar und verhindert damit die Regulierung im Leistungsfall, Fern Sie richtig vom Versicherer angewendet wird (Regulativ).
Fazit:
Nicht der Versicherer, der sich des Vermittlers bedient, der diese Dinge nicht wirklich fachlich interpretieren und bewerten kann, sollte neue Produkte finden immer den Fehler der zu späten Absicherung des Kunden zu begegnen. Das Problem ist ein gesellschaftliches und man sollte diese Art der Versicherung bereits für Kinder vereinbaren.
Sofern der Fehler dann doch schon gemacht wurde, den Konsum der Absicherung des Lebensstandards vorzuziehen, so gebe ich die Empfehlung, sich für die Absicherung des einen oder und anderen Risikos zu entscheiden. Die Mischung der Absicherung der Risiken bei nahezu gleichen Beitrag lässt bereits darauf schließen, dass hier viele Dinge „eingebaut“ werden, die eine örtliche Leistung auch verhindern können. Niemand hat etwas zu verschenken-beginnen Sie bei sich selbst darüber nachzudenken.
Informationen zu den Gebieten meiner Spezialisierung, in den ich sehr gerne weiterhelfen kann, finden Sie bei mir im Downloadcenter
Frank Dietrich Fachmakler
SPARKASSENVERSICHERUNG-DER TYPISCHE ABLAUF
KLARE NACHFRAGE – „SCHWAMMIGE“ ANTWORTEN. BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG