Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Hauptsächlich dafür verantwortlich sind die Tatsachen, dass der Versicherte die Minderung seiner Leistungsfähigkeit über 50 % nicht zum Ausdruck bringen kann oder die Fülle der Nachfragen durch den Versicherer, einfach nicht durchhält. Dabei zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass psychische Erkrankungen die Hauptursache sind, berufsunfähig zu werden. Die Minderung kognitiver Fähigkeiten, geringere Konfliktfähigkeit und verminderte Konzentrationsfähigkeit, einhergehend mit schneller Ermüdung machen vieles unmöglich. Leicht nachvollziehbar dass die meisten Vorgänge abgelegt nicht abgelehnt werden.
Die Durchdringung der Absicherung in der Bevölkerung ist nicht nur mäßig, sondern miserabel. Hat ein Verbraucher dann schlussendlich den Entschluss gefasst, sich abzusichern, wird er, staatlich reguliert, im Leistungsfall alleingelassen. Fast ohne Einkommen mutet man ihm zu, einen Anwalt zu finanzieren. In den letzten Jahren erlebte ich wiederholt, dass Fachanwälte mit Stundenhonoraren bis zu 400,- Euro, insgesamt 8000,- Euro eingenommen haben und einen Vergleich von nur 50.000 zu erzielen.
Dagegen stand mein Honorar mit 1200,- Euro und der Vergleichssumme von 100.000,- Euro. Ein anderer Anwalt erkannte nicht einmal die notwendige rechtliche Belehrung bei befristetem Anerkenntnis, die der Versicherer vergessen hatte. Zwei Jahre Dilettantismus gegenüber ein Hinweis gegenüber dem Versicherer. Ergebnis 96.000 Euro! Was sich der Staat dabei gedacht hat, wenn er überhaupt denkt, den auf die Berufsunfähigkeit spezialisierten Maklern die Leistungsfallregulierung zu verbieten, ist nicht nachvollziehbar.
Die ihm zustehende Leistungen kann ein Erkrankter fast nie selbst erreichen. Die Folge ist der Verlust der finanziellen Existenz und die fehlende Möglichkeit, weitere Vorsorgen, insbesondere für das Alter, beispielsweise in Form einer Pflegezusatzversicherung zu treffen. Die Gesellschaft wird belastet, obwohl Versicherungsschutz bestand. Zum Wohle des Volkes? Doch eher zum Wohle der Versicherer. Wiederholt versprachen politische Parteien und Politiker Hilfestellung, diesen Missstand zu beseitigen. Es blieb überall bei den Versprechungen, leider auch bei dem Problem der Versicherten.
Leistungsanträge müssen Hieb und Stich fest durch formuliert und inhaltlich belegt sein. Wer mit dem Versicherer diskutiert, hat verloren. Eine Diskussion ist niemals zielführend. Wer mit einem Kunden diskutiert hat zwei Möglichkeiten, nicht zum Ziel zu kommen. Hat er die besseren Argumente, so wird sich der Kunde wahrscheinlich zurückziehen, denn er fühlt sich bevormundet. Mit der schlechteren Argumentation wird schnell klar, dass der Berater keine Kompetenz hat.
Mit einem Versicherer zu diskutieren heißt, sich auf dessen Spielfeld zu begeben. Benennt man hingegen nachweisliche medizinische Fakten und führt fachlich kompetent durch den Leistungsfall, gegebenenfalls mit bereits bestehenden Gutachten, so wird es für den Risikoprüfer sehr schwer Auswege zu finden. In einem aktuellen Fall begann mein gegenüber die Daten zu verwechseln und verlor den roten Faden. Wir verhandeln bereits eine Nachzahlung. In einem anderen Vorgang widersprach der Versicherer, konnte dann aber doch überzeugt werden und zahlte schlussendlich 480.000,- €.
Leider darf ich nur für meine eigenen Kunden tätig werden oder kann dem Makler eines Kunden helfen, der in diese Situation geraten ist. Für unsere Politik scheint der Begriff des Maklers für dumme Menschen zu stehen, obwohl es eine Berufsbezeichnung ist und grundsätzlich nicht über die Bildung aussagt. An dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis auf die sogenannten „Erfolge“ unserer Politiker. Nichts funktioniert! Wie ist zu begründen, dass ich bei meinen Kunden unterstützend behilflich sein darf, nicht aber bei den meiner Kollegen? Es ist dieselbe Materie.
Wäre es nicht zielführender, spezialisierten Vermittlern auf Basis von Weiterbildungsmaßnahmen Mindeststandards zu vermitteln? Gelebter Verbraucherschutz. Die Kosten der Begleitung wären geringer als bei den Fachanwälten, die oftmals wenig Engagement zeigen, meist mehr an der Finanzierung ihrer Tätigkeit interessiert sind. Das Fehlverhalten der Gesetzgebung benachteiligt den Verbraucher, der sich absichern wollte. die finanziellen Folgen belasten die Gesellschaft.
Leistungsfallbegleiter sind sicherlich günstiger, oftmals nicht kompetenter. Engagement, welches bei vielen erlebte, allein hilft nicht, einen Leistungsfall zu regulieren. Bei einem Freund kassierte ein Begleiter über 1,5 Jahre fast 10.000,- Euro und brachte nichts zustande. Er erkannte nicht einmal, dass die vom Versicherer zur Beurteilung beauftragte Psychologin keinerlei nachweisliche Fähigkeiten hatte, die z. T. neurologische Erkrankung zu beurteilen und ließ sich von deren „Kompetenz“ einschüchtern.
Trotz der Beitragszahlung für die Versorgung, wenn es dann einmal soweit ist. Der Vorsorgegedanke politisch konterkariert. Bitte entschuldigen Sie meine Emotionalität in diesem Artikel. Ein junges Mädchen, mit 21 Jahren an Multiple Sklerose erkrankt, erhält die Ablehnung vom Versicherer mit der Begründung, sie wäre dadurch nicht berufsunfähig.
Faktisch richtig. Es ist nicht die Erkrankung, die Berufsunfähigkeit auslöst, sondern es sind die Begleiterscheinung. In dem Fall wird sie mit Opiaten behandelt und hat von Beginn an Angststörungen, die zu Depressionen wurden. Auf dieser Basis lässt sich keine verwaltende Tätigkeit ausfüllen, die die Versicherte gerade erst drei Wochen ausübte, als die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Zwei Besuche in der Notaufnahme im Zeitraum der zuvor ausgeübten Tätigkeit veranlassen den Versicherer,
diese zu prüfen. Die junge Frau wusste nicht, wie die Berufsunfähigkeit darstellen kann. Der Versicherer hat nicht einmal den behandelnden Arzt zu den Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit durch die Diagnosen befragt. Das wird in jedem Leistungsfall gemacht, hier aber nicht. Der Versicherer hatte leichtes Spiel und konnte lenken. Wenn man so etwas auf den Tisch bekommt, ist es schwer, nicht emotional zu reagieren. Ich denke, dass wir in kurzer Zeit ein gänzlich anderes Ergebnis haben.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es hin und wieder auch gute Erfahrung mit einem Versicherer gibt. Sie sind selten aber sie kommen vor. Untragbar ist, dass man vorher nie weiß, wie es ausgehen wird, denn die Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeit ist eine Blackbox, ähnelt also einem Glücksspiel. Seit Beginn der Pandemie sind die Probleme größer geworden. Versicherer haben im eigenen Lager die unterschiedlichsten Auffassungen, was bei Antragstellung anzeigepflichtig ist. Auch prüft im Leistungsfall jeder das, was er für richtig hält. Ein einheitliches Vorgehen ist nicht zu erkennen. Volatiler Versicherungsschutz, denn die Verantwortlichen sehen weg.