Vertrauensvoll versichert!

Denn der Vermittler war Freund eines der Mitarbeiter der Gesellschaft. Ein Vorgang, der über 1,5  Jahre ging, soll hier dokumentiert werden. Dokumentiert wird, dass der Versicherer nichts ausgelassen hat, die Leistungspflicht zu verhindern. Sein Versuche, den Versicherten zur Aufgabe zu bewegen, gingen fehl. Der Versicherer erzwang Antworten in Zeiträumen vor Antragstellung, die durch die Rechtsprechung heute eigentlich nicht möglich sind.

Wir lehnen nicht ab, wir legen ab.

So hört man es in der Branche in den Kreisen der Vorstände, wenn die Zermürbungstaktik aufging. Welcher Tricks man sich dabei bedient, soll hier deutlich werden. Es ist kein Einzelfall, es ist die Regel, denn die Versicherer kalkulieren mit den Stornogewinnen aus solchen Streitigkeiten. Mit den Gewinnen subventionieren sie die Beiträge des Versicherungsschutzes, werben „vertrauensvoll“ um neue Kunden, die meist dasselbe erleiden, wie der Herr hier. Könnte man hieraus nicht Vorsatz definieren? Eines aber wird klar:

Vertrauen versichert nicht! Wer das immer noch glaubt, vermutet auch den Weihnachtsmann am 24. Dezember vor der Tür.1 Verzögern und umdeuten – Leistungsfallprüfung BU.

Es begann im Ende 2017. Ein Leistungsantrag wurde gestellt. Trotz der schriftlich beantragten und auch dokumentierten Vertretung des Kunden durch seinen Beauftragten, ließ der Versicherer keine Zeit verstreichen, sich dennoch mit ihm telefonisch in Verbindung zu setzen. Den Versicherer darauf angesprochen blieb ohne Antwort. Auch gegen die Korrespondenzpflicht wurde wiederholt verstoßen,. natürlich auch ohne Antwort.

Zu den gesicherten Diagnosen der Erkrankung:

  • MS mit schubförmigem Verlauf
  • Miktionsstörungen
  • Fatigue – Syndrom,
  • Paraspastik der Beine und zunehmend der oberen Extremitäten. Ohne Rollator geht nichts mehr.

Der Versicherte war seit 1985 Handelsvertreter im Außendienst und war an fünf Tagen mit einer Dauer von 10 Stunden beschäftigt. Die erste und seitdem ununterbrochene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stammen vom 24. November 2017. Googlen Sie diese Krankheitsbilder einmal und versetzen Sie sich in die Lage eines Menschen, der diese Erkrankungen hat und im Außendienst beschäftigt ist. Die Diagnosen wurden jeweils von einem Allgemeinmediziner, der den Kunden seit Jahren betreut, und einem Facharzt für Neurologie, der in Deutschland als Spezialist bekannt ist, verifiziert. Die Untersuchungen des Deutschen Rentenversicherungsträgers und der Aufenthalt in einer Klinik haben die Erkrankung diagnostiziert.

Antragstellung Berufsunfähigkeitsrente.

Trotz dessen der Leistungsantrag mit einem Einwurf / Einschreiben versendet wurde, bestritt der Versicherer dessen Erhalt. Nachdem der Antrag wiederholt versendet wurde, benötigte der Versicherer einen Monat Zeit, diesen zu scannen. Digitalisierung? Er sendete mir in der Folge 84 Seiten mit Fragen an  Ärzte, Institute und Kliniken zu! Wir unterstützten den Versicherten bei der Beibringung der Antworten zu den Fragebögen und stellten fest, dass einer der Ärzte bereits seit längerer Zeit in Rente war. Der Versicherer scheute keine Zeit und Mühen, über einige Tage im Internet einen möglichen Nachfolger zu recherchieren. Dafür hatte er Zeit und es wurde sofort bearbeitet. Bedenkt man, das er vier Wochen benötigt, Unterlagen zu scannen und nur wenige Tage, den Nachfolger eines Behandler zu sondieren, spricht die eine eigene Sprache, oder?

asdf Verzögern und umdeuten – Leistungsfallprüfung BU.

„Ganz eilig“ am 18.05.2018 beantwortet.

Antragstellung zum Versicherungsschutz war der 29. Februar 2012. Rückfragezeitraum fünf Jahre, also bis zum 29. 02. 2007. Der Leistungsantrag, wir erinnern uns an die Behauptung, dass dieser nicht angekommen sei und der Erhalt erst am 05.05. 2018 bestätigt wurde, demnach bis 05.05.2008.

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen gab der Versicherte eine Vorsorgeuntersuchung in 2010  „Ohne Befund“ an.

Die Fragebögen:

Als wir den Versicherer danach befragten, warum er die Fragebögen an Ärzte, Behandler und Kliniken mit seinen Daten im Adressfeld versehen hatte, erklärte er, das sei so üblich und der Versicherte müsse wissen, worin die Daten gehen. Unglaublich!

Ich denke, dass der Versicherte weiß, wo er versichert ist. Auch haben wir es nicht nur einmal erlebt, dass fleißige Mitarbeiter in Arztpraxen die beantworteten Fragebögen im guten Glauben, es läge eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Versicherer vor, an diesen zurücksendeten. Für mein Dafürhalten eine fahrlässige Anstiftung zu einer Straftat. Der Versicherer pocht zudem auf seine eigene Einwilligung-und Schweigepflichtentbindungserklärung, obwohl die unsrige überaus aussagekräftig und auch auf die Beantragung/Weitergabe von sensiblen Daten nach § 213 StGb. formuliert ist. Ob diese ausgereicht hätte, kann der Versicherer nur vermuten, nicht aber juristisch bestätigen und behaupten.

Nun aber wird es konkret.

Gemeint ist der Absatz, beginnend „Nach bisherigen Unterlagen…“. Woher hatte man die Unterlagen eigentlich? Wichtig ist, dass der Versicherer dokumentiert, dass bei einer Sehnervenentzündung im Jahr 2000 die Frage zur Gesundheit nur dann unkorrekt beantwortet ist, wenn keine MS diagnostiziert wurde.

Im Jahre 2000? Der Hinweis auf die Fragezeiträume, weiter oben markiert, sei hier erlaubt. Gäbe es einen Befund zu der Sehnervenentzündung, wäre er an derselben Stelle vermerkt gewesen, an der der Versicherer den Hinweis fand. Daraus schließe ich, dass im Trüben gefischt wird, weil man sonst nichts findet, die berechtigte Leistung abzulehnen. die beiden Untersuchungen, jeweils in neurologischen Fachkliniken und mithilfe eines MRT erstellt, schließen eine MS Erkrankung grundsätzlich aus! Demnach müsste der Versicherer nach seiner eigenen Zusicherung leisten.

1234 Verzögern und umdeuten – Leistungsfallprüfung BU.

Helios Klinik – neurologische Klinik -16.11.2005. „Ohne Befund“

Die Untersuchung stammen aus 2000 und auch 2005. Es findet sich der Hinweis, dass der Versicherte selbst eine Hirnerkrankung vermutete und sich deshalb darauf hin genauestens untersuchen ließ. Er war  auf die volle Bewegungsfähigkeit in der Ausübung seiner Tätigkeit und auch seines Hobbys, Marathon zu laufen, angewiesen.

Anmerkung zur Kündigung:

aaas Verzögern und umdeuten – Leistungsfallprüfung BU.

Auch hier fand man nichts – Neurologischer Klinikbericht mit insg. 12 Seiten !

kurzDie Begründung, er hätte seit 2011 Unsicherheiten in der Koordination des rechten Fußes bemerkt und daher auch in Bezug auf die Sehnervenentzündung wissen müssen, dass er an MS leidet, steht der Tatsache gegenüber, dass beide Untersuchungen eine Ausschlussdiagnostik darstellen und der Versicherte ein medizinischer Laie ist. Auch steht demgegenüber, das er seit 2011 bis zur schlussendlichen Berufsunfähigkeit in 2017 sechs Jahre lang demnach jeder Art von unterstellten Beschwerden vor den Krankenkassen und den behandelnden gegenüber seiner beruflichen Tätigkeit, die auf Bewegungsfähigkeit ausgestellt ist, sowie die regelmäßige Teilnahme an Marathonveranstaltungen (beispielsweise Berlin) hat unterdrücken und verstecken können. Das kann nur in Augen eines Versicherers plausibel sein, nicht bei der Verwendung des normalen Menschenverstandes.

k111 Verzögern und umdeuten – Leistungsfallprüfung BU.

Die Beschwerden mit seinem Bein lassen sich durch die Angabe begründen, dass er nach einer Fraktur der Fibula regelmäßig über Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit des Beines klagte. Natürlich findet das keine Berücksichtigung beim Versicherer.

Die Patientenakte des Hausarztes liegt uns zudem vor.

Sie beginnt im Februar 2008 und weist an keiner Stelle vor Antragstellung irgendwelche Koordinationsproblemen, Taubheitsgefühl oder Parästhesien aus. Wenn weder in den Krankenakten des Hausarztes noch in den Behandlungsakten der Krankenversicherung in diesen Zeiträumen Beschwerden dieses Formenkreises zu finden sind, wie glaubhaft ist dann die Herleitung des Versicherers. Welcher Mensch, der unter anderem auch Leistungssport erfolgreich betreibt und der eine solche Erkrankung mit den dazugehörigen Beschwerden hätte, könnte diese von 2005 bis 2011 versteckten? Bedenken Sie dabei bitte auch die Tätigkeitsbeschreibung.

k22 Verzögern und umdeuten – Leistungsfallprüfung BU.Zusammenfassung/Anmerkung:

Der Versicherer beginnt mit einer verzögerten und verschleppten Bearbeitung des Leistungsantrages. Er behauptet gesetzliche Grundlagen und beruft sich auf Gepflogenheiten, missachtet dabei die ihm benannten Risiken in der Beantwortung von ärztlichen Fragebögen gegenüber der mehrfach dokumentierten Vertretungsvollmacht. Auch wird der Kunde angerufen, obwohl er dieses nicht wollte, die Korrespondenzpflicht steht nur auf dem Papier. Die Fragezeitraum, die durch die Rechtsprechung definiert sind werden missachtet. Fügt man sich dem nicht, so kann die Leistungsprüfung nicht beendet werden und es gibt kein Geld! (Nötigung?). Zweimal wurde aufgrund von Beschwerden eine Ausschlussdiagnostik in sehr detaillierter Form realisiert. Weitere Eintragungen, die auf eine verschleierte/versteckte Erkrankung im Formenkreis MS hinweisen, finden sich nirgends in den Krankenakten, den gelistet Behandlungsdaten aber auch der Patientenakte. Trotz dessen wirft der Versicherer eine medizinischen Laien die Kenntnis und auch die klare Absicht vor, etwas verschwiegen zu haben. Der Fall geht nun vor Gericht. Über den Ausgang werde ich natürlich berichten.

Der Versicherer wird in Ratings seit Jahren mit besten Auszeichnungen bedacht, erfährt eine besonders gute Bewertung in der Fairness der Leistungsregulierung und wird aktuell um Fachleute in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf Basis von Vertrauen und Freundschaft. Ich denke, es benötigt keine weiteren Worte und den Handlungsbedarf unserer Regierung zu dokumentieren.

Fachmakler Frank Dietrich

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