Egal, wir sehen das so!

Wer die Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen aktiv betreibt, dem wird es natürlich bekannt sein. Das Sozialrecht, welches beim deutschen Rentenversicherungsträger den Leistungsfall der Erwerbsminderung definiert, ist nicht gleich den Vertragsbestimmungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Gemeint sind die Fälle, in denen die eine Partei zahlt, aber die andere nicht. Die unterschiedlichen Definitionen des Sachverhalts werden vom  betroffenen Versicherer natürlich bestätigt.

Unbenanntt Die Logik eines Versicherers: EU gleich BU

 

Was war geschehen?

Ein Mandant, der sein Einkommen Mithilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern wollte, wurde eines Besseren belehrt. Warum? Sein Arbeitgeber hatte vorbildlicher Weise eine Altersvorsorge für seinen Mitarbeiter vereinbart. Im eventuellen Falle einer Erwerbsminderung, und hier bezieht sich der Hersteller auf die Definition des deutschen Rentenversicherungsträgers, würde dieses auch in eine Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandelt werden können. Wohl gemerkt: Definition des Rentenversicherungsträgers und das Wort „können“.

aa Die Logik eines Versicherers: EU gleich BU

Überlegung

Auf der einen Seite dokumentiert der Anbieter also die Unterscheidungen der Leistungsauslöser. Auf der anderen Seite hingegen packt er alles in einen Topf, rührt um und bemisst nach eigenem Maßstab.

Wie aber soll ein Vermittler nun den Kunden entsprechend seines Bedarfes versichern? Wird der Antrag weiter fortgeführt und der Versicherte wird berufsunfähig, so ist der unterversorgt. In meiner jahrelangen Praxis und auch nach den Erfahrungen aus der Leistungsregulierung kann ich belegen, dass bisher noch kein Kunde, der berufsunfähig wurde, auch erwerbsgemindert nach dem deutschen Sozialrecht ist. Wie viele Menschen haben diesen Status? Wo würde eine solche Situation eintreten?

Fazit:

Ich sehe es als nicht nachvollziehbar an. Einerseits wird in den Bestimmungen auf die Unterscheidung beider Rechtsgrundlagen hingewiesen. Sie haben nichts miteinander zu tun. Andererseits wird bei der Bemessung der möglichen Absicherung aus Unterschiedlichem Gleiches gemacht.mikado-1013878_1920-1 Die Logik eines Versicherers: EU gleich BU

Ein Mitarbeiter, dessen Firma eine Versorgung dieser Art aufbauen lässt, ist damit von der eigentlichen Versorgung eher abgeschnitten, als bessergestellt. Müsste dann nicht auch jeder Antragsteller, wenn er bei der deutschen Rentenversicherung eine Mitgliedschaft unterhält, dieses angeben?

Ich wende mich hier ganz offen an die Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie kann ein solcher Mensch sich heute entsprechend des Bedarfes bei Berufsunfähigkeit (Privatrecht), nicht Erwerbsunfähigkeit (Sozialrecht), die fast nie eintritt, absichern?

Ich freue mich auf die Antworten, die ich vermutlich niemals erhalten werde. Es ist wie beim (polemisch) Beamtenmikado. Wer sich bewegt hat verloren.

Frank Dietrich Fachmakler

 

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