Zwei Anbieter, zwei Versorgungen.

Die Komplexität der Vertragsbestimmungen des Tagegeldes ähneln denen der privaten Krankenversicherung. Meist befinden sich beide Verträge beim selben Anbieter. Vertragsinhalte wurden nicht gelesen, denn sonst gäbe es mehr Kombinationen. Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den Tarifbestimmungen des Tagegeldes ist zu beachten. Das Risiko innerhalb der ersten zwei Jahre zu erkranken und mit Ablauf des zweiten Jahres gekündigt zu werden, ist groß. Der Artikel spiegelt eine zusätzliche Erfahrung wieder, die ich niemanden vorenthalten möchte. Es geht um das unterschiedliche Verständnis des Versorgungsauftrages zweier Anbieter.

adobestock_50225438-scaled-p1ggiz6wn3fblu41bnhnbqpfkj4f52y26e2jzg007w Berufsunfähigkeitsrente & Tagegeld?

Definitionen:

Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn die betroffene Person ihre bisher ausgeübte Tätigkeit nicht ohne Gefährdung der Gesundheit weiter ausüben kann.

Berufsunfähigkeit besteht, wenn die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit /den Tagesablauf, wie sie/er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung „ausgestaltet“ war,  nicht mehr ausüben kann. Die zugrunde liegende Minderung, durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall entstanden, muss >50 % sein und mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten bestehen.

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Grundsatzfrage:

Ist die Koexistenz beider Absicherung grundsätzlich unmöglich? Nein! Sind die Ursachen für die Berufsunfähigkeit andere als die, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, was in der Natur der Sache liegt, ist eine Koexistenz meines Erachtens möglich. Der Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsrente steht, je nach Formulierung der „Konkreten Verweisung“, nicht grundsätzlich einer Erwerbstätigkeit entgegen. Zwei Leistungsfällen zeigen unterschiedliche Auffassungen der Versicherer, wenn es um die Versorgung geht.

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Fall 1:

Eine Zahnärztin arbeitet in ihrer bisherigen Tätigkeit neben dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente. Berufsunfähigkeit im Sinne der Bestimmungen besteht und die „Konkrete Verweisung“ lässt eine verminderte gleichartige, hier sogar die gewohnte Tätigkeit zu. Eine schwere Erkrankung war Grund für die Berufsunfähigkeit. Ein schwerer grippaler Infekt, der hinzukommen könnte, hat nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun, begründet Arbeitsunfähigkeit in der Resttätigkeit. Das Tagegeld wurde auf die geringeren Einnahmen angepasst  und weitergeführt. Eine bedarfsgerechte Versorgung.

Fall 2:

Ein Malermeister, berufsunfähig und im privaten Rentenbezug, der auch seiner bisherigen Tätigkeit gemindert nachgeht, kann diese Resttätigkeit nicht gegen Verdienstausfall absichern. Er ist bei der Gothaer versichert. Die telefonische Aussage ließ ihn den Vertrag beenden, denn eine Anwartschaft hat bei einer degenerativen Erkrankung keinen Sinn. Den Versicherer mehrfach befragt, mit dem Beispiel der Barmenia konfrontiert, erhielten wir unisono immer nur wieder die Hinweise auf die Bestimmungen. Mal nachdenken, sonst würden wir heute noch Licht mit Feuersteinen machen.

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Auszug Gothaer:

„Es geht um das Schreiben vom 27.02.2020. Unter Bezugnahme auf die am 14.02.2020 durchgeführte vertrauensärztliche Untersuchung ist der Gutachter zu dem Ergebnis gelangt, dass unser Kunde berufsunfähig ist. Folglich hat unser Fachbereich die Beendigung der mit unserem Kunden abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung festgestellt und die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung angeboten“.

Ein Versicherer hat m.E. einen Auftrag und sollte offen für neue Sachverhalte sein, insbesondere wenn es um Versorgung eines Erwerbstätigen geht. Stattdessen weicht man keinen Millimeter vom geschriebenen Wort und dem herkömmlichen Gebrauch der Vertragstexte ab. Will man nicht, kann man nicht oder hat man es nicht verstanden? Kurz nach Erscheinen dieses Artikels trat der Versicherer, insbesondere der Bearbeiter, mit mir in telefonischen Kontakt. zu Beginn des Telefonates, so Eindruck, beharrte er auf seinen Interpretationen, bewegte sich aber im Laufe des Telefonates auf meinen Standpunkt zu, den er schlussendlich bestätigte. Er verwies zusätzlich auf die Tarifbestimmungen, die es erlauben, den Versicherungsschutz in geminderter Form, aufrechtzuerhalten. Ich habe diese Stelle nicht gefunden aber ehrlich gesagt auch nicht intensiv gesucht. Schlussendlich bleibt die Frage offen, wer für die Falschinformation am Telefon gegenüber dem Kunden verantwortlich ist. Die von mir dokumentierte Korrespondenz belegt, dass man, wenn ich dem glauben darf, erst im Telefonat verstanden hat, worum es eigentlich ging.

Wiederholt zeigt es sich, wie wichtig es ist, keinen Vergleichsrechner zu nutzen, sondern die Vertragsbestimmungen selbst zu lesen, seine Kunden zu betreuen, den Erfahrungsschatz zu erweitern, so wie es keine Schulung kann.

Sapere aude

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