Mitarbeiter gesetzlicher Kassen verwechseln regelmäßig gesetzlich mit privat, wenn es bei Wechsel der Krankenversicherung um die Nennung des Vorversicherers geht. Die Namen haben eine gewisse Ähnlichkeit! Dass man private Anbieter grundsätzlich ausblendet, ist meine Vermutung. Kann man privat und gesetzlich eigentlich verwechseln oder vergleichen? Ich denke nicht. Vertragsrecht gegen volatile Solidarität.

Eine Versicherung basiert auf dem Grundgedanken, dass Versicherte Kosten, die sie im Leistungsfall nicht zahlen können oder wollen, in einer (Versicherten-) Gemeinschaft teilen. Möglichen Schäden müssen notwendigerweise zum Versicherungsschutz gehören. Planbar und einklagbar. Jederzeit!

halloween-1014462_1280-prwp3d18orpyokeeudx72o3pd6pj6d2bb96uilw9m4 Barmer oder Barmenia?

Eine junge Beamtin erhielt einen Fragebogen ihres derzeitigen Versicherers, der Barmer. Gelistet waren Fragen, zweifellos in der Absicht, die junge Beamtin von einem Wechsel in die private Krankenversicherung fernzuhalten. In der Einleitung findet man den Hinweis, dass Leistungen und Gesundheitsangebote für die Versicherten und ihre Familie besonders wichtig sind. Richtigerweise wird erwähnt, dass viele Anbieter in ihren PKV-Tarifen z.T. grundlegendes nicht abgesichert haben. Erwähnt werden die Psychotherapie und Hilfsmittel. Wenden wir uns also diesem Thema zu.

Der gesetzlich Versicherte bekommt das, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist, sowie das notwendige Maß nicht überschreitet„. Ein Ermessensspielraum als Planungsgrundlage? Der Beitrag bleibt, auch wenn Leistung wegfallen. Bei privaten Anbietern bestehen dagegen Gestaltungsmöglichkeiten auf Basis des Vertragsrechtes. Die Entscheidung für den richtigen Versicherungsschutz liegt beim Verbraucher, der sich auf Ratings und Vergleiche stützt. Eine schlechte Entscheidungshilfe.

book-3089857_1920-oerg4s8j4qpskf8je4350920qej7s33arekk0qn5ik Barmer oder Barmenia?

Beispielsweise zeigt ein solcher Vergleich bei einem Anbieter, dass dieser Rehamaßnahmen, die sehr kostenintensiv sind, versichert hat. Schaut man den in Vertragstext, so findet man die Stelle, dass 1800 € alle drei Jahre zur Verfügung stehen. Das reicht für drei Übernachtungen in einer Privatklinik. Das gesetzliche System ist von Beginn an steuerfinanziert, minderte regelmäßig Leistungen und erhöht Zuzahlungen. Rückstellungen, wie in der privaten Krankenversicherung, werden nicht gebildet. Der Beitrag in 1970 von 51 € hat sich auf über 800 € in diesem Jahr entwickelt.

Unbenannt Barmer oder Barmenia?

Die Behauptung der grundsätzlichen unbezahlbaren Beiträge im Alter ist falsch. Bereits 2012 wurde das durch eine Studie belegt. Gern näheres im Gespräch. Wenn Sie dem Versicherungsgedanken folgen, die Möglichkeit haben in die private Krankenversicherung zu wechseln, so sollten Sie mit dem Gedanken spielen. Je nach Alter und Gesundheitsstatus ergibt es Sinn. Nur ca. 10 % der Anbieter sind meines Erachtens, die Beratung wird. Alle anderen sind zu teuer und grundsätzlich mit Lücken in den Leistungen unterwegs. Bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil, wenn Sie möchten. Zwei Fragebögen, einen Versicherer zu befragen, stelle ich hier zur Verfügung.

Fragebogen vor Abschluss einer Versicherung.

 

Fragebogen für bereits Versicherte.

Denken Sie daran, dass sich im Lauf des Lebens der Anspruch an den Versicherungsschutz ändert, nicht aber der bestehende Vertrag. In jungen Jahren  werden beispielsweise Zähne und Vorsorgeuntersuchungen priorisiert. Später beginnt die Gebührenordnung in ihrer Höhe an Interesse. Wo ist sie begrenzt? Anschlussheilbehandlungen, der mögliche notwendige Aufenthalt in einer Privatklinik bei schwerer Erkrankung und Rehamaßnahmen fallen mit zunehmendem Alter immer mehr in den Fokus. Hat man bei Abschluss daran gedacht?

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