Beitragsanpassungen
Das gesetzliche Gesundheitssystem, von Beginn an steuerfinanziert, erhöhte die Beiträge seit 2019 bereits das vierte Mal und plant eine weitere Anpassung zum Jahreswechsel. Seit Lauterbachs Amtszeit hat ein Versicherungsfreier Mehrkosten in Höhe von 1049 € zu zahlen.
Sollte man in die private wechseln?
Nicht nur für den Versicherten sondern auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine zusätzliche Belastung. Die Zahl der abwandernden Unternehmen war in diesen Jahren höher als jemals zuvor. Damit Fachkräfte zu interessieren, ist auch unwahrscheinlich. Die Sozialabgaben liegen über 40 % und nähern sich der historischen Marke von 41,3 % aus dem Jahre 2003.
Weitere Zuschüsse aus Steuermitteln lehnt Lindner ab. Wenn das System nicht grundsätzlich neu gedacht wird, Gelder aus dem verschachtelten System der gesetzlichen Krankenversicherung eingespart werden, um nur eine Möglichkeit zu nennen, bleiben neben Beitragssteigerungen Leistungsreduktion und steigende Zuzahlungen.
Was nicht mehr gezahlt wird, muss der Versicherte dann selbst finanzieren, sofern möglich. Der Versicherungsgedanke, Kosten die meinem Leistungsfall nicht selbst finanzieren kann in einer Versicherungsgemeinschaft zu teilen, gerät in Gefahr.
Hinzu kommt, dass vieles gar nicht mehr lieferbar ist. Den Mangel an Medikamenten kennen wir durch die Schlagzeilen in der Presse. Auch ich wurde wieder nachhause geschickt, als sich meine Hausapotheke auffüllen wollte.
Auch Krankenhäuser Klagen über Lieferengpässe.
Harte Zeiten kommen:
In beiden Teilen des dualen Systems wird stärker eingespart werden. Regulative dazu gibt es. Im SGB V § 12: „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, das notwendige Maß nicht überschreitend“ lässt einen nahezu unbegrenzten Interpretationsspielraum.
Die medizinische Notwendigkeit als Grundlage einer Erstattung, wie auch das Übermaß an Behandlung oder das „auffällige“ Missverhältnis bei der Liquidation bei Behandlungen finden sich in den Verträgen der privaten Krankenversicherer, Leistungen zu mindern. Aktuell lasen wir von der Erstattung von Hörgeräten für beide Ohren in Höhe von 3000 €, die durch die medizinische Notwendigkeit begründet wurde. Der BGH stützt die Argumentation und gleicht damit praktisch Leistungen der privaten Anbieter denen der gesetzlichen Kasse an.
Die Krankenversicherung wird für den Einzelnen immer mehr zur finanziellen Belastung. Für Versicherungsfreie stellt sich wiederholt die Frage, ob ein Wechsel sinnvoll ist/sein kann.
Ein Wechsel sollte immer aus Gründen der Leistungen erfolgen. Nur ein Anbieter bildet derzeit die gesetzlichen Mindestkriterien vertraglich ab. Neben den garantierten und planbaren Leistungen, die eine wesentlich höhere Versorgung für den Versicherten im Leistungsfall zur Verfügung stellt, ist die Beitragsstabilität ein weiteres Kriterium. Dadurch verringert sich die Zahl der Anbieter, die eines näheren Blickes wert sind. Nicht einmal 10 % des Marktes gehören in diesen Kreis.
Vorurteile
Um die richtige Entscheidung treffen zu können, muss vorbehaltlos und wertungsfrei mit Vorurteilen abgerechnet werden. Die grundsätzliche Unbezahlbarkeit im Alter, bereits seit 2012 wissenschaftlich widerlegt, gehört dazu.
Die Familienfeindlichkeit ist widerlegbar. In den letzten Wochen war es mir mehrfach möglich, Familien mit bis zu drei Kindern privat zu versichern und damit den Höchstbeitrag, den beide Eltern zahlten, nicht zu überschreiten.
Sind die Kinder später aus dem Haus, können freigewordene Beitragsteile in die Rückstellungen einfließen und die Beiträge nachhaltig im Alter senken.
Ein mittlerweile 84 Jahre alt gewordener Architekt zahlt derzeit 198 € Beitrag, begründet durch die lange Vorversicherungszeit, die hohe Rückstellungen bildete.
Die Versorgung:
Dieser Artikel aus dem Tagesspiegel von 2006 ist heute noch so aktuell wie damals. Was der Gutachterausschuss nicht bewilligt hat, gibt es nicht. Beispielsweise die PET Analyse zum Auffinden von Krebszellen gibt es in der gesetzlichen Kasse ausschließlich bei Lungenerkrankungen.
Ein gesetzlich versicherter Mann versuchte diese für sich zu bekommen, da er nach einem Prostatakarzinom, welches operiert wurde, noch immer entsprechenden Stoffe im Blut nachgewiesen bekam, die zum Nachweis von Metastasen dienen. Fehlanzeige!(Urteil).
Die Methode ist nicht sehr kostenintensiv. Die Folge, diese nicht anzuwenden hingegen schon. Erst wenn die Karzinome groß genug geworden sind, auf herkömmliche Art aufgespürt zu werden, muss operiert werden. Operationskosten, stationäre Unterbringung und ärztliche Leistungen fallen dann an. Im gesetzlichen System kümmert sich niemand um morgen.
Die Beratung
Räumen Sie mit den Vorteilen auf, die seit Jahren der Presse gegen die private Krankenversicherung geschürt wurden. Die Beiträge in dem System steigen durchschnittlich geringer an, als in der gesetzlichen Kasse. Leistungen werden sogar über die Vertragslaufzeit erhöht und die Bezahlbarkeit ist, natürlich je nach Unternehmen, gegeben. Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.