Die passende Pflegezusatzversicherung
Die Pflegezusatzversicherung gehört seit 2005 mit zu meinen Fachgebieten. Noch immer wird sie in ihrer existenziellen Bedeutung weit unterschätzt. Der größte Teil der Bevölkerung ahnt nicht, dass er über die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert ist, wenn es zum Leistungsfall kommt.
Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit der immer längeren Lebenserwartung. Auch steigt die Zahl der Pflegebedürftigkeit in jüngeren Jahren. Oftmals als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Schon deshalb ist diese Absicherung auch für Kinder zu empfehlen. Die Familienplanung sollte ohne Pflegezusatzversicherung nicht geschehen. Warum? Eine Pflegezusatzversicherung aus dem Bereich der Krankenversicherung versichert auch Kinder, die noch nicht geboren sind. Sollte bei der Geburt also mal alles nicht ganz planmäßig laufen, sind zumindest die Kosten für Pflege abgesichert.
Gesetzliche Teilkasko
Die Pflegepflichtversicherung zahlt maximal die hälftigen Kosten im Leistungsfall – nicht aber „open End“. Die Pflegezusatzversicherung ist eine unerläßliche Vorsorge, um nicht im Alter zum Sozialfall zu werden. Jeder 4. Pflegefall ist bereits davon betroffen – meist folgt auch der restliche Teil der Familie, die für die Kosten an die Kasse gebeten werden. Rücklagen, meist für andere Zwecke gebildet, sind sehr schnell aufgebraucht. Die durchschnittlichen Kosten für den Pflegebedürftigen liegen sehr schnell sechsstelligen Bereich, so dass auch das Eigenheim der Vergangenheit angehören Wird.
Fakten:
- Wir steuern auf einen unfinanzierbaren Pflegenotstand zu. In anderen Ländern sind die Abgaben in der Pflegeversicherung zweistellig und das Geld reicht noch immer nicht aus.
- Selbst pflegen ist nur den seltensten Fällen wirklich möglich. Die psychischen und physischen Belastungen sind nahezu unerträglich. Das eigene Leben, gemeint sind soziale Kontakte, kurze Pausen oder Urlaub, kommt zum Erliegen.
- Die logische Folge ist, dass man meist selbst pflegebedürftig wird. Geholfen ist niemanden und gespart wurde meist nur einsehr geringer Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung. Ich machte diese Erfahrung über fast 15 Jahre. Meine Eltern und meine jüngere Schwester mussten gepflegt werden. Ich wünsche Ihnen, dass niemals erleben zu müssen.
Welche Absicherungsformen gibt es im Bereich der Pflegezusatzversicherungen?
Die Absicherungen, die der Versicherungsmarkt in der Pflegezusatzversicherung bietet, unterteilen sich in zwei Gruppen. Es gibt die Produkte, die der Krankenversicherung zuzuodnen sind.
Die zweite Gruppe der Produkte der Pflegezusatzversicherung gehören zur Bereich der Lebensversicherung. Beitragsanpassungen sind ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Einmalzahlungen, meist gut verzinst, macht das Produkt gerade in der heutigen Zeit zusätzlich attraktiv. Der Versicherungsschutz der verminderten Alltagskompetenz ist leider gegenüber den Konkurenten eher gering.
Von gut 2,3 Mio. Verträgen sind lediglich 23.000 aus dem Bereich der Lebensversicherung (Stand 2014) vereinbart worden. Auch hier zeigt sich für mein Empfinden, dass es um Inhalte geht, nicht um Geldanlagen. Man folgt dem Grundsatz, dass Sparpläne nichts mit Risikoabsicherung zu tun haben sollten, wenn es um die Vertragsgestaltung geht.
Aber Achtung! Versicherungen!
Welche Formen der Absicherung gibt es im Detail? Worauf ist zu achten und was macht persönlich am meisten Sinn? Viele der Vermittler beraten auf Basis von Gehörtem, nicht selbst Erlebtem. Auch finde ich immer wieder in den Versicherungsscheinen einer Krankenversicherung solche Zusatzabsicherungen. Sicherlich nicht falsch aber bitte berücksichtigen Sie, dass auch die Kombination zweier Anbieter in der Krankenversicherung und dem Tagegeld sehr oftmehr Sinn macht. Eine Pflegezusatzversicherung sollte nicht grundsätzlich der Krankenversicherung folgen, sondern im Vergleich der Angebote am Markt auf die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse hin ausgesucht werden. Fast immer sind die empfohlenen Absicherung auf die Pflegestufe drei gerichtet. Dem entgegen steht folgende Tatsache, die Sie bitte aus der Grafik entnehmen möchten.
Hier berät neben fachlicher Kompentenz auch die eigene Erfahrung. Aus Theorie wurde traurige Praxis. über viele Jahre pflegte ich selbst in der Familie.
Suchen Sie einen Theoretiker oder ein Praktiker, wenn es um eine Beratung geht?
Gerne beantwortet ich Fragen im persönlichen Gespräch, denn die Absicherung der Kosten bei Pflegebedürftigkeit ist kein Produkt von der Stange. Eine Pflegezusatzversicherung ist individuell zu wählen.
auch ist es sehr wichtig, die grundsätzliche Entscheidung zu fällen, ob man sich in den Pflegegraden den Versicherungsschutz frei aussuchen möchte oder ob man, je nach Pflegegrad, eine fixe Summe ausgezahlt bekommt.
In den letzten Jahren setzte sich eine neue Art des Zusammenlebens für pflegebedürftige durch. das Grundsatzproblem der sozialen Vereinsamung als auch der geringen Zahlungsfähigkeit konnte man mit Wohngemeinschaften bestens begegnen. Daher empfiehlt es sich, auch diesen Weg zu recherchieren, wenn jemand langsam aber sicher gebrechlich wird und über Einsamkeit klagt.
Haftung: Auszug aus dem Gesetz (wer zahlt was, wann und für wen?):
§ 1601
Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
§ 1605
Auskunftspflicht
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260,261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
§ 1608
Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
(1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte.
(2) (weggefallen)
Pflegezusatzversicherung
Überlassen Sie nichts dem Zufall, der Werbung oder den Vergeichportalen, deren Bewertungsparameter Sie nicht kennen. Welche die persönlich richtige Absicherung in der Pflegezusatzversicherung ist, besprechen wir gern individuell. Zusammengefasste Informationen finden Sie bereits jetzt bei mir im Downloadcenter in Form eines Leitfadens, den Sie bitte herunterladen möchten, sich zu informieren
Frank Dietrich Fachmakler
Interview im Wirtschaft TV (2014)
(Damals noch Eigentümer von PremiumCircle Berlin).