Hilfsmittelversorgung in der GKV
Es ist nicht wirklich lange her, da wurde doch allen Ernstes in der Politik behaupte, Hilfsmittel sein problemlos in der GKV zu erhalten. Herr Dr. Lauterbach beteuerte es inständig entgegen der gelebten Realität. Immer mehr Leistungsweigerungen sind seit dem zu beklagen, denn die GKV reguliert nach eigenem Ermessen und auf Basis der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit (???), könnte man sagen. Die Definitionen „angemessen“ ist in der privaten Krankenversicherung als er intransparent bewertet und damit abgelehnt. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt es als Handlungsgrundlage.
Diese Art der Benachteiligung beitragszahlender Bürger ist so nicht statthaft. Dazu ein Urteil vom 4.11.2013 (Landessozialgerichts: Az.: L 2 R 438/13 ER).
Die Unangemessene Verzögerungen bei der Hilfsmitelversorgung eines gesetzlich Versicherten können dazu führen, dass ein Sozialversicherungs-Träger per gerichtlichem Eilentscheid dazu verpflichtet wird, die Auswahl eines bestmöglichen Hilfsmittels einem Fachbetrieb zu übertragen. Das geht aus einem Beschluss des Landessozialgerichts hervor. allerdings lässt sich daraus auch herleiten, dass wir alle nur dann rechthaben, wenn wir eine anwaltliche Vertretung haben, die ihr Handwerk versteht.
Nach Meinung des Landessozialgerichts haben sowohl die Rentenversicherung als auch die Krankenversicherung des Klägers eine auffällige Verzögerungstaktik verfolgt, als es um die Hilfsmittelversorgung, hier ein Hörgerät, ging. Insbesondere die Krankenversicherung hatte in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, dass sie in den 45 Monaten seit ihrer Beiladung zu dem Rechtstreit noch keine Gelegenheit gehabt hatte, das Anliegen des Klägers zu prüfen. Gelebte Solidarität eben. Ein Politiker hat das Wort Solidarität einmal damit definiert, dass der, der es in den Mund nimmt, an das Geld seines Gegenüber möchte. Ist das wirklich falsch?
Hut ab! Das ist schon sehr frech, gelinde gesagt. Der Patient steht im Mittelpunkt aber allen im Wege, so könne man meinen. Von Solidarität keine Spur, nimmt man die in den eigenen Kreisen davon aus.
Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.
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