Wer Recht hat, entscheidet dann wohl dessen „Größe“
Wir alle haben es schon einmal erlebt: Ein Brief wird versendet und kommt nicht an aber auch nicht zurück. Es ist zwar selten aber kommt eben vor. In diesem Artikel möchte darüber berichten, wie ein Versicherer sich hier positioniert und mit zweierlei Maß, so scheint es, gemessen wird.
Es war die Zeit des ordentlichen Kündigungsrechts. Die Post verließ fristgerecht das Büro – fast immer wird zuvor aus Gründen der Nachweisbarkeit gefaxt – diesmal leider nicht bei allen Schreiben. Grundsätzlich müsste immer ein Nachweis geführt werden (Fax / Einschreiben).
Erst im Dezember fiel auf, dass einer der Briefe sein Ziel nicht erreichte. Der Kunde, schon von Beginn an mit der Gesellschaft unzufrieden, war „stinksauer“, denn die Post kam auch nicht zurück.
Per Maklervollmacht und Bestandsübertragung wollten wir helfend eingreifen. Die barsche Antwort: Nach einer Frist von vier Wochen wird übertragen. Bis dahin gibt es keine Auskunft und keine Gespräche. Ein „No Go“ im Dezember.
Was zählt?
Kann der der Wille eines Anbieters und auch über dem des Kunden angesiedelt sei? Ich denke nicht. Nur sah der Kunde im wahrsten Sinne des Wortes rot. Er griff zum Telefon und lies sich entsprechend weiter verbinden. Nun plötzlich ging alles fast wie von allein aber auch sicherlich deshalb, weil im Gespräch auffiel, das der Vertrag, der ohne Eindruck eines betreuenden Vermittlers, vorlag, dann doch in der „Obhut“ eines Pools gelandet war, den der Kunde nicht kannte und zu der damalige Vermittler nicht gehörte. Wurde Daten gehandelte – unerlaubt weiter gegeben?
Eine lückenlose Dokumentation der „gewanderten“ Daten wurde angefordert und bisher nicht geliefert. Gegenteiliges war der Fall. Wieder wurde erst die fremde Betreuung bestritten, dann nach langem hin und her erst bestätigt.
Zeitgleich, in einem anderen Fall bei selben Anbieter, erreichte uns die Post zu eine „Noteidenden“ Vertrags nicht. Auch konnte hier auf Nachfrage, so wie uns gegenüber erst vor ein paar wenigen Monaten zuvor, der Nachweis der Versendung nicht geführt werden.
Achselzucken als Antwort. Auf den aktuellen Fall zuvor hingewiesen warten wir noch immer auf eine Positionierung – natürlich auch ein zum Handel der Daten des Kunden.
Es ist schon erstaunlich, was sich noch immer und leider hinter den Kulissen der mit tollen Worten werbender Anbieter tut. Kann man mit solchen Anbietern überhaupt arbeiten? Wir möchten, wie schon die vielen Jahre zuvor, die Kunden auch betreuen und damit ist ein Miteinander mit dem Anbieter zwingend notwendig.
Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.
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