Verständlich oder?

Ich bin der Meinung , dass gesetzliche Regelungen allgemein verständlich zu sein haben. Nur so kann der Zweck erreicht werden, dass der Bürger eine Orientierung im Sinne des Gesetzgebers findet und auch beachten kann. Macht Sinn – oder?:-). Ob das auch für die Bestimmung des § 10, Abs. 3 gilt?

Es begann mit dem Anruf eines Steuerberaters, der für seine Angaben und Auskunft und daraus folgender Arbeit haftet. Eine Mandantin meldete vor 2 Jahren im Herbst (September) ein Gewerbe an und verdiente sofort bis zum Jahresende  über 21.000,- €.

Sofort, denn es geht um Beitragseinnahmen, wurde die zuständige AOK  Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, wach. Die Familie wurde angeschrieben und darüber informiert, dass die Kinder nun einen eigenen Beitrag für die betreffenden vier Monate in der GKV zahlen müssten, also nicht mehr familienversichert wären.

Begründet wurde das im mir vorliegenden Schreiben damit, dass „wenn der Ehegatte eines Mitglieds nicht Mitglied einer GKV ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsendgeldgrenze (JAE) übersteigt“, die Kinder eben selbst zahlen müssten. Der Herr Papa war in der PKV, sein Einkommen war niedriger als die JAE und das der Ehefrau.

Wir sahen das anders und wandten uns an die Kasse:

Sehr geehrte Frau XXXXXX,

vorab entschuldigen wir uns für die Störung und wünschen Ihnen eine gute Zeit. Die inhaltliche Begründung zur Versicherung der Kinder, dann mit eigenem Beitrag, haben wir im Auftrag geprüft und hinterfragt. Gern lernen wir dazu.

Leider, und das ist der Grund dieses Schreibens an Sie, ist die „TKK“ anderer Auffassung und beließe die Kinder für die strittigen vier Monaten in der Familienversicherung versichert, denn man berechnet hier das Gesamteinkommen auf das Jahr, nicht auf unterjährige Teilabschnitte.

Damit erscheint es uns, also gäbe es hier einen Entscheidungsspielraum, demnach also keine klare rechtliche Grundlage. Gern möchten wir hier Sicherheit haben und bitten Sie, gern per Fax oder Mail, um den Auszug der Rechtsgrundlage Ihrer Entscheidung, aus der der unterjährige Zeitraum zu erlesen ist.

Die Antwort:

Guten Tag Herr Dietrich,

ich habe Ihre Anfrage erhalten und  möchte Ihnen dazu folgendes mitteilen. Gemäß der gesetzlichen Grundlage (§ 10 Abs. 3 SGB V) wurde die Entscheidung über die Beendigung der Familienversicherung getroffen.

Sollte die TK anderer Auffassung sein, bitten wir um entsprechende Rechtsgrundlagen dazu. Einen von Ihnen angeführten Entscheidungsspielraum lässt der Gesetzgeber leider nicht zu.

Freundliche Grüße

XXXXXXXXX
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Fazit: Der Gesetzgeber hat es klar und eindeutig so geregelt! Warum eine andere Anwendung des klar geregelten Sachverhaltes bei TKK? Doch ein Widerspruch? Wir fragten wiederholt nach.

Guten Tag Frau XXXXXX,

wie angekündigt forschten wir nach und konsultierten das Bundesministerium für Gesundheit, Frau YYYYYYY (030/ ………..), da wir noch immer anderer Auffassung sind.

Man hat uns hier zugestimmt, denn es wird von „regelmäßig über dem „12/ -tel“ gesprochen. Vier Monate sind noch keine Regelmäßigkeit, bezogen auf das 12-tel und das Gesamteinkommen in 2011 lag unter der JAEG. Auch dort wurde uns bestätigt, dass es keinen Interpretationsspielraum gibt.

Die endgültige Entscheidung, so das Ministerium, trifft nicht die Kasse, sondern das Finanzamt. Wir bitten nun um eine Positionierung Ihrerseits, da wir dem Ministerium Glauben schenken – folglich Ihre Aussage falsch und zum Nachteil der Versicherten ist.

BG

FD

Nun ist es das Finanzamt, welches entscheidet – nicht die Kasse!!

Wir riefen , suchten das klärende Gespräch – wollten das Ganze in Ruhe klären. Man verweigerte das Gespräch mit dem Hinweis und obwohl eine Vollmacht vorlag, dass man sich aus Gründen des Datenschutzes an die Familie selber wenden würde. Die Sache sei eindeutig. Man wich aus.

Dieses Schreiben versendeten wir zudem:

Sehr geehrter Frau XXXXXXX,

ich bitte um eine Positionierung zur Auslegung der Rechtsgrundlage zur Behauptung zur Prüfung durch unseren Fachanwalt. Sofern  dies nicht kurzfristig vorliegt, werden wir uns an die möchte höhere Stelle wenden müssen. Eine gesetzliche Vorgabe zu Interpretieren ist kein Datenschutz.

BG

FD

Nun antworte die Vorgesetzte und bestätigte die Vorgehensweise der Behörde AOK Plus und erhielt wiederholt unsere Politisierung:

Sehr geehrter Frau YYYYYYYY,

ein nochmaliges Gespräch mit dem Bürgertelefon für die GKV hat belegt, dass die Kinder in der Familienversicherung bleiben können. Begründung: Der Vater verdient unter JAE, die Mutter darüber. Egal ob der Vater PKV oder GKV versichert ist, können die Kinder in der GKV beitragsfrei verbleiben. Diese Aussage entspricht dem, was wir alle einmal lernten. Warum sehen Sie das anders?

BG

FD

Wir wurden nun informiert, dass sich die Vorgesetzte an die Rechtsabteilung wende würde, um Rat einzuholen. Warum eigentlich, wenn doch als so klar und frei von Interpretationen sei? Das war dann wohl doch ein Schnellschuss und man lenkte ab.

Fortsetzung folgt…

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

Letzte Beiträge

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt