Was wird optimiert?

Die Masche boomt – denn von fachlicher Beratung möchte ich nicht wirklich sprechen, wenn ich mir Unterlagen solcher „Dienstleistungen“ ansehe. Es geht um Beitragsoptimierung – B E I T R A G-soptimierung, also nicht um die fachliche Berücksichtigung der vertraglichen Inhalte, die vor Kosten schützen sollen.

Sogar die Erhöhung einer Selbstbeteiligung wird z.T. mit mehreren Tausend Euro abgerechnet. Von Tarifwechsel ist hier nicht zu sprechen. Der Tarif bleibt, die Zuzahlung, so könnte man es nennen, steigt und das wird dann auch noch in Rechnung gestellt. Wer gewinnt? Die Branche verliert!

Viele täten gut daran, sich schon bei Wechsel in die PKV vom Fachmakler in aller Ruhe über die Inhalte, die der Markt bietet, informieren zu lassen. Fußangeln und Hintertürchen, dann doch nicht zu zahlen, sind vorab zu erkennen – wenn die Kompetenz dazu auch wirklich vorhanden ist. Gemeint sind nicht rhetorische Höchstleistungen, denn Zusagen sind nichts wert, finden Sie sich nicht klar und deutlich im späteren Vertrag wieder – ach übrigens, eine Zusage, ein Tarifangebot individuell zu verändern, ist nicht rechtliche abgesichert und per BGB ausgeschlossen. Versprechungen eines Vermittler belegen daher deutlich, das dieser nicht in der Materie steht.

Geht es um stark gestiegene Beiträge, so bitte lassen Sie sich nicht erzählen, das es bei GLEICHEN Leistungen günstiger geht. Damit wäre impliziert, es gäbe Tarife gleichen Inhalts. Wenn an nur einigen wenigen der über 900 Details der Vergleich erstellt wird, mag es so aussehen.

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Tarifwechsel immer ein Mehr und ein Weniger von vereinbarten Leistungen die Folge sein wird. Was aber macht das aus, wird die Leistung, die durch den Wechsel entfallen würde, dann doch benötigt? Dass zu „greifen“ ist die zwingend notwendige „Beratungstiefe“.

Es geht um die Unterschiede Vorher / Nachher.

Diese sollten im entsprechenden Vertragsteil selbst gelesen werden – Softwaren sind voreinstellbar und weisen meist den Hinweis „Ohne Gewähr“ auf. Da es um Sicherung existenziell gefährdender Kosten bei Krankheit oder auch Unfall geht, ist das die elementare Basis, zu erfahren, ob der Wechsel auch wirklich finanzierbar ist.

Wer erst jetzt feststellt, dass vieles trotz Vermittlerzusicherung nicht versichert ist, sollte sich nicht scheuen, den Verantwortlichen oder den, der den Vertrag betreut, danach zu befragen. Es besteht eine Haftung und Pflicht zur Protokollierung. Erfolgte diese nicht entsprechende der gesetzlichen Grundlagen oder ist lückenhaft, so haftet der Vermittler für Fehlendes. Eine Beratung hat individuell zu erfolgen, nicht per Blogsätzen.

Das gilt auch für einen erfolgten Wechsel.

Der beste Weg ist es, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen und mit Ruhe und Sorgfalt den Vermittler zuvor zu prüfen – seine Fachlichkeit. Die Inhalte einer Absicherung kennen zu lernen ist eher mühsam, denn zwingend notwendig. Bevor Sie ein Angebot annehmen, sollte Sie mindestens eine Zweitmeinung einholen – ggf. auch den Anbieter selbst fragen, denn das Tarifwechselrecht ist ein kostenfreies Recht des Versicherten.

Ein Tarif hat bis zu 1000 Merkmale – welche wurden verglichen?

Hier gibt es erste Informationen – im Downloadcenter auch einen Leitfaden.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

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