Leistungskürzungen schon jetzt

Die Gesundheitsreform 2012 bringt eine Senkung des Beitragssatzes – nicht aber eine Senkung der finanziellen Belastung für die Versicherten. Kurz nach der Veröffentlichung der Vorhaben unseres Bundesgesundheitsministers äußerten sich bereits die Kassen mit der Prognose zu Wort, es wird flächendeckend wieder Zusatzbeiträge geben. Eine der AOK ´en ist, so wie ich hörte, schon „im Rennen“.

In den letzten Jahren wurde verstärkt von dem negativen Umgang der Behörde GKV gegenüber den Versicherten berichtet. Filialen wurden geschlossen gehalten, als Versicherte, deren Kasse geschlossen wurde, neuen Versicherungsschutz suchten. Leistungsverweigerung, insbesondere im Tagegeld als auch das drangsaliert von Versicherten war kürzlich in der Berichterstattung.

Ich selber berichtete vor einigen wenigen Jahren über die pauschale Ablehnung bei der medizinisch notwendigen Behandlung von Neugeborenen, die mit deformiertem Schädel zur Welt kamen.

In der gesetzlichen Kasse sind Diagnosen fest formuliert und damit „folgen“ auch die Therapien dem Prinzip 08/15. „Passt“ eine Therapieform nicht zum Patienten, möglicherweise aus Gründen der Unverträglichkeit (Chemotherapie), so hat dieser eben Pech gehabt. Ist eine verträgliche Therapie gefunden, diese in der Regel aber nicht in der GKV gelistet, wird der versicherte zu den weiter steigenden Beiträgen und zunehmenden Leistungskürzungen/Zuzahlung erneut zur Kasse gebeten.

Dass man die Versicherten auch Schutzbedürftige nennt, ist für mein Empfinden nur noch mit Kopfschütteln wahrnehmbar. Vor wem, wenn nicht vor solchen Versicherungen, müsste geschützt werden?

Staatlich verhindert

Vor ca. einem Jahr verbot der Gesetzgeber das Zusatzangebot einiger gesetzlicher Kassen, Auslandskrankenversicherungsschutz in der Mitgliedschaft mit anzubieten. Gleichzeitig aber ging es um Stärkung von Wettbewerb. Dafür gibt es jetzt Leistungen wie zum Beispiel Babyschwimmen!

Der gesetzlich Versicherte scheint nur noch eine Marionette. Keine Mitbestimmung bei gesetzlicher Zahlungsverpflichtung und sinkenden Leistungen als Gegenwert.

Kommt das nicht einer Bevormundung zur Lebensführung von Versicherten gleich? Gab es da nicht irgendetwas im Grundgesetz?

In einem aktuellen Urteil wurde bestätigt, dass eine Fallpauschale, auch wenn sie medizinisch nicht ausreichend in der notwendigen Behandlung ist/erscheint, die Leistungsgrundlage der GKV zu sein hat. Im vorliegenden Falle ging es um die Operation eines Knies, bei dem auch eine Sehne mit ersetzt werden sollte. Dieses Einsetzen der Sehne war in der Fallpauschale so nicht inbegriffen – der Versicherte hatte das selbst zu bezahlen.

Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass wir uns dann doch der Bürger- Zwangs- Versicherung näher. Mehr als erneut und wiederholt davor zu warnen, sich mit diesen Gedanken zu tragen, ist mir kaum möglich. Ich verweise auf Erlebnisberichte, über die ich schrieb. Jeder, der für diesen für mein Empfinden komplett absurden und realitätsfremden Gedanken eintritt, sollte nicht vergessen, dass dann auch er unter der Leistungslosigkeit zu leiden haben wird.

Ein solches System, wie heute schon die GKV, hat kein Vertragsrecht – Leistungen sind in einem großen Rahmen daher „Kann“- Bestimmungen und erlauben eine Beurteilung nach wirtschaftlichen, nicht medizinisch notwendiges Aspekten. Das sehe ich nicht als erstrebenswert an. Eine grundsätzliche Neuordnung der Systeme, schlank und Transparenz und damit effizient gehalten ist notwendig die Versorgung in der Zukunft bezahlbar und leistungsfähig zu erhalten.

Die dazu notwendige Analyse ist getätigt. Bis dahin bleibt jedem die Wahl, sofern er versicherungsfrei ist, zwischen Vertragsrecht und „Kann“ Bestimmungen zu wählen. Erste Informationen gibt es im Downloadender.

Frank Dietrich   

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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