Gesetzliche Krankenversicherung und Altersbegrenzung

Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ regelt die obligatorische Anschlussversicherung im Sinne einer automatischen freiwilligen Weiterversicherung ab nur einem Tag vor Versicherung gemäß dem neuen Abs. 4 des § 188 Sozialgesetzbuch V.

Nach diesen neuen Bestimmungen wird der, der aus einer vorhergehenden Versicherungspflicht (§ 5 SGB ) oder auch Familienversicherung (§ 10 SGB) ausscheidet, ohne Nachweis einer nahtlosen anschließenden GKV Versicherung automatisch, also ohne Antrag oder Willensbekundung, weiter versichert.

Diese Weiterversicherung folgt auch ohne die bisher zwölf Monate Regelung, wenn es um die vor Versicherungszeit des Versicherten geht und greift bereits nach einem Tag Pflicht-oder Familienversicherung.

Rückkehr nach 55

Für Versicherte über dem 55. Lebensjahr besteht damit die Möglichkeit über eine Familienversicherung oder über das Ausland in die GKV zurück zu kommen.

Mit dieser neuen Regelung wird auch verhindert, dass gesetzlich Versicherte, deren Versicherungsschutz auch ohne eigene Kündigung auslief, bei denen auch nicht nachgefragt wurde, zeitweise ohne Versicherungsschutz waren. Das widersprach dem Gedanken der Pflichtversicherung und ist über diesen Weg abgeschafft worden.

Wer sich früher als Unversicherter nach Beendigung einer Pflicht-oder Familienversicherung bei der Kasse meldete hatte die Möglichkeit als pflichtig aufgenommen zu werden. Neu ist nun, dass dieser Vorgang automatisiert ist und der Versicherte als freiwillig Versicherter, auch ohne eigenes Zutun, wieder nahtlos versichert wird.

Mit der Eintagesregelung besteht auch die Möglichkeit der Beendigung einer PKV-Versicherung, sofern dieses gewünscht ist.

Damit haben viele Versicherte, die meiner Meinung nach nicht in die PKV hätten wechseln sollen/dürfen, da diese Entscheidung oftmals ausschließlich finanzielle Gründe hatten die Möglichkeit zurück in das GKV System zu finden.puzzle GKV Beitritt auch ohne Altersbegrenzung

Die Möglichkeit, den Weg über die Familienversicherung, zu der auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft zählt, zu wählen ist dann möglich wenn das eigene Einkommen den Wert von    385 € monatlich, bei einem Minijob sind es 450 € monatlich, nicht überschreitet (2013). Welche Dauer das geringe Einkommen haben muss, ist nicht klarerweise geregelt.

Für versicherte Rentner, die bereits eine höhere Rente erhalten, besteht die Möglichkeit, über die Familienversicherung den Weg zurück in die GKV zu finden. Das Einkommen selbst ist dabei zu berücksichtigen. Altersrenten können auch nach dem 65. Lebensjahr als Teil Renten nach Paragraph 42 SGB VI ausgezahlt werden. Mit dieser Senkung besteht dann meist die Möglichkeit in die Familienversicherung Eingang zu finden.

Bei jüngeren Versicherten zählt die Jahresarbeitsentgeltgrenze als Benchmark, wenn es um den Rückkehr in die GKV geht. Wurde ein Versicherter bereits früher von der Versicherungspflicht befreit, so besteht der Weg wieder, sofern das Arbeitsverhältnis beendet und ein Neues unter der Einkommensgrenze begonnen wird.

Warum aber die PKV verlassen?

Die Gründe, privaten Versicherungsschutz zu verlassen finden sich meist in dem Bereich der stark gestiegenen Beiträge. Viele Versicherte wechselten aus finanziellen Gründen, als die Möglichkeit dazu hatten. Der Dreh- und Angelpunkt der damaligen Entscheidung, waren günstige Beiträge. Fast immer wurden dabei Einsteigertarifes vermittelt, der Kunde erhielt eine Police, wurde fast nie wirklich inhaltlich beraten und dann nach Abschluss alleine gelassen. Fehlende Betreuung, solche Fehler zeitnah zu erkennen und gegenzusteuern, ermöglichte die nachfolgenden Probleme. Auch wurden wir aufs Risikozuschläge für bestehende oder erst kürzlich ausgewählte Krankheitsbilder bei Abschluss vereinbart, die von Anpassung zu Anpassung den Preis des Vertrages zu dem erhöhten. Schlussendlich sorgte auch das Pflichtversicherungsgesetz dafür, dass bereits länger Versicherte, oftmals älter und nicht gesünder gewordene Bürger, zurück in das GKV System gedrängt wurden. Bei Einstieg mit einem höheren Alter und oftmals auch einer Vorerkrankung oder Beiträge viel logische Folge. Die Möglichkeiten, Tarife innerhalb eines Anbieters zu wechseln sind im Paragraph 204 VVG geregelt.

Bedauerlicherweise sind die PKV Anbieter nicht wirklich daran interessiert Preise zu senken und damit die eigene Einnahmesituation zu verschlechtern, Kunden selbst meist nicht in der Lage, zu beurteilen welche Qualität ein Versicherungsschutz hat, da sie nie beraten wurden.

Das Geschäftsmodell der Beitragsoptimierer konnte somit greifen. Dabei wird suggeriert, dass es für weniger Preis gleiche oder bessere Leistung gibt. Das ist grundsätzlich so nicht richtig. Es gibt keine zwei Tarife in Deutschland die sich gleichen. Ein Tarifwechsel ist immer mit einem mehr an Leistungen aber auch einer Verringerung von Leistungen einhergehend. Ich persönlich sehe dem besser liegt darin, dem Versicherten die Beratung zukommen zu lassen, die er längst hätte haben müssen, als er sich für das System PKV entschied. Daher bieten wir eine inhaltliche Beratung, frei von Anbieter Werbung und Umsatz Gedanken an, die auf fester Honorarbasis in einigen wenigen Stunden abgearbeitet wird.

Der Mandant hat damit die Möglichkeit, selbstständig zu beurteilen, was er versichert hat und was nach einem Tarifwechsel versichert bliebe.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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