Was wird denn nun dokumentiert?

Eine stichpunktartige Studie belegt, dass noch immer die gesetzlichen Vorgaben zur Beratungsdokumentation nicht eingehalten werden. Wen allerdings wundert das, wertet man die „Bemühungen“ der entsprechenden Behörden, wie der BaFin oder dem Verbraucherschutz, im Bereich der Krankenversicherung auch die Ärztekammer oder die Datenschutzbehörde.

Die Studie baute auf stichpunktartigen Testkäufen auf. Bei fast 120 solcher Käufe wurden 130 Beratungsgespräche geführt. Konsultiert wurden dabei Versicherungsagenten, Mehrfachagenten, Versicherungsmakler, Bankberater aber auch Honorarberater.

Besonders vielen dabei die Versicherungsvermittler auf, die lediglich in 24 % der Fälle eine entsprechende Dokumentation mit übergaben. Lediglich die Honorarberater erzielten bessere Ergebnisse.

Entschluss

Dieser Missstand soll nun beendet werden – begrüßenswert wäre auch, wenn die Behörden sich das einmal auf die Tagesordnung schreiben würden. Zukünftig sollen Sanktionen die Folge der fehlenden oder nicht zureichenden Dokumentation sein.

Was für die Vermittler gilt, sollte auch für Behörden Geltung haben. Betrachtet man die immer wieder belegte Ignoranz, möglicherweise auch in Kompetenz als Handlungsgrundlage, wenn man als Vermittler Missstände anzeigt, so ist hier im Behördenwesen, mit Vorbildfunktion, der größte Nachholbedarf zu finden. Beachetn wir, das die Bafin schon länger von Infinus wußte – damals bei Phönix Fonds war es auch so.

Allein in einem Fall, an dem ich mich an die Bundesaufsichtsbehörde gewendet habe, konnten innerhalb von anderthalb Jahren (!) Nicht einmal drei wesentliche Fragen geklärt werden. Die Beschwerde „ganz oben“ läuft nun auch schon seit zwei Monaten – gänzlich ohne jedes Resultat, geschweige denn einer klärenden Positionierung.

In einem anderen Fall wandte ich mich an die Ärztekammer und bat um Unterstützung bei der Beschaffung einer Patientenakte. Auch hier wurden ausschließlich die Interessen des Mitglieds, gemeint ist der Arzt, der bis heute keine Unterlagen, nach über einem Jahr herausgegeben hat, gewahrt. Zudem haben sich die Diagnosen dieses Mediziners alle als befundfrei herauskristallisiert.Fachliche Kompetenz beim Dr.Dr.?

Auch bemühte ich die Datenschutzbehörde zur Klärung von meiner Meinung nach nicht akzeptablen Übermittlung von Daten per E-Mail unter Hinzunahme weiterer Adressaten, die mir gar nicht bekannt sind acht Wochen sind vergangen – nichts ist passiert.

Aktuell

In einem aktuell laufenden Fall hat mir ein großer Krankenversicherer erst schriftlich zugesagt, dass ein Tarifwechselangebot entsprechend gesetzlicher Vorgaben protokolliert würde – stritt das dann im nächsten Brief ab, sicherte zu, die Vorschriften bei einem erfolgten Tarifwechsel dann zu berücksichtigen, um schlussendlich im dritten Schreiben mitzuteilen, dass diese Vorschriften gar nicht gäbe und man sich daraus das auch daran nicht halten müsse.

Es zeigt sich auch hier, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben bis zum heutigen Tage nicht gemacht hat, geht es um Datensicherheit.

Betrachtet man die Thematik „Kanzlerhandy“, zudem noch die aktuellen Funde in Berlin, bei denen Flughafenunterlagen aber auch andere datenrechtlich relevante Unterlagen von Bürgern im großen Müllcontainern für jeden zugänglich abgestellt waren, stellt sich die Frage ob es sich bei solchen Vorhaben der Justiz rhetorischen Floskeln oder echte Vorhaben handelt. Warten wir ab, denn der Rückblick in die letzten Jahrzehnte verspricht meiner Meinung nach nichts positives.

Wer etwas kauft, insbesondere in der Versicherungswirtschaft, sich beraten lässt sollte zwingend notwendig auf entsprechende Protokollierung achten. Nur so lassen sich die Fehler, die gemacht sind zu einem späteren Zeitpunkt klar finden und Regress wird möglich. Um gar nicht erst auf werbende Worte entgegen vertraglicher Inhalte herein fallen zu können, empfiehlt sich auch die eigene Recherche.

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