Nichts ist steter als der Wandel.

In meinem Artikel vom 5. Juni 2018 kommentierte ich eine Momentaufnahme. Ich denke, dass wir alle, die wir in dem Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert tätig sind, gemerkt haben, dass der Markt sich im Wandel befindet. Auf zwei aktuelle Dinge möchte ich gleich zu Beginn zurückkommen. Es geht um die Hannoversche Leben und die Allianz. Die Hannoversche Leben zeigte sich offen für Kritik, besser gesagt sogar für einen Fehler und hat diesen korrigiert, wenn auch sehr spät (Technische Interwalle?).

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Sie erinnern sich an den Hinweis in den Gesundheitsangaben. Würde man als Kunde diesem Hinweis gefolgt sein, möglicherweise diesen Versicherer gewählt haben, weil Erkrankungen/Behandlungen im orthopädische Bereich nur etwas länger als 3 Jahre zurücklagen, wäre man im Leistungsfall schon bei Antragstellung leistungsfrei. Der Rücktritt droht.

ds.pn_-1 Berufsunfähigkeitsversicherung - der Wandel geht weiter.Nun bleibt die Frage, wie viele Kunden in der Zwischenzeit (Jahresbeginn bis 23. Juni 2018)  ihren Antrag haben online policieren lassen und diesem Hinweis folgten. Wer sichert ab, dass hier nachgearbeitet wurde? Hier gäbe es Aufgaben für Bafin und Verbraucherschutz.

Kommen wir zum Anbieter Allianz. Meine Kritik bezog sich darauf, dass man im Onlineprogramm trotz des Eintrages, selbstständig zu sein, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel angeboten bekam, die bei selbstständigen Freiberuflern laut den Vertragstexten des Anbieters keinerlei Leistungspflicht zeigt. Auch diesen Anbieter hatte ich nachweislich angeschrieben. Keine Reaktion! Der Anbieter scheint nicht daran interessiert zu sein, eine entsprechend kompetente und transparente Beratung für den Kunden zu ermöglichen. Vor Jahren stellte ich Ihnen zwölf Fragen zu den unklaren Rechtsbegriffen seiner Angebote und erhielt nur Teile beantwortet. 50 % der Fragen wurden mit “ keine Angabe“ kommentiert und damit bleiben es Regulative, wie es meines Erachtens ermöglichen, von einem Leistungsantrag zurückzutreten oder den Vorgang zeitlich derart zu strecken, dass dieser irgendwann abgelegt werden kann. Der Kunde gibt meist auf. Auch eine Baustelle der Bafin! Wer sichert zu, das Selbstständige und Freiberufler über diesen Sachverhalt informiert werden und nicht im guten Glauben diese Klausel mit vereinbaren?

STWT-Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung - der Wandel geht weiter.Die Condor hat sich trotz Zusicherung der zeitnahen Prüfung, ob die in einem Vertrag vereinbarte Klausel, die ich als „Schreibtischklausel“ bezeichnete, den Sachverhalt der Intransparenz lt. BGH Urteil erfüllt, nicht wieder gemeldet. Diese Art der Vereinbarung fand ich in 2017 in einem Vertrag des Volkswohl-Bundes. Auch hier scheint das Motto vorzuherschen, solange keiner klagt, werden wir uns nicht bewegen. Dringende Empfehlung an die Vermittler. Prüfen Sie die Sondervereinbarung mit diesem Anbieter und vergleichen Sie diese mit der Möglichkeit, dass es eine „Schreibtischklausel“ sein könnte. Diese wurde vom BGH als intransparent und damit nicht gültig beurteilt (Az.: IV ZR 91/16).

Bei der Nürnberger hat sich herausgestellt, dass der Tarif Comfort mit Tagegeld nur für Angestellte abzuschließen ist. Achtung, hier findet sich trotz Zusicherung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsklausel und ein Tagegeldtarif „per se“ dasselbe darstellen, lediglich ein geringes Tagegeld zum Ausgleich der geringeren Zahlung nach sechs Wochen durch die Kasse. Interessant wird die Differenz bei besser verdienenden Angestellten. Nochmals in aller Klarheit: Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel ist eine Leistungsgrundlage in der Lebensversicherung, die nicht auf den Musterbestimmungen des Krankentagegeldes aufbaut. Nur so wird das Problem der unterschiedlichen Definitionen von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, welches die Musterbestimmung für ein Krankentagegeld gegenüber den Formulierungen der Lebensversicherung haben, zum Vorteil des Kunden umgangen. Die Nürnberger hat mir suggeriert, dass beides dasselbe ist und das ist ein klarer Beratungsfehler. Allerdings ist sie in der Genauigkeit bei Leistungsantrag legen kaum einzuholen, fragte doch danach, ob jemand Links- oder Rechtshänder ist:-).
Das scheibchenweise anfordern von Unterlagen zu Leistungsprüfung hat sich in den letzten Wochen bei meinen Kollegen immer wiederholt dokumentiert. Die zwei Anbieter, die den Versicherungsschutz eines Mandanten in der Berufsunfähigkeit mit diesem vor Jahren vereinbarten, haben erst nach Monaten die Einsicht in die Unterlagen gefordert, die jeweils der andere Versicherer erhielt. Beiden ist seit langer Zeit bekannt, dass es diesen gibt. Eine Angemessenheitsprüfung zu den Angaben des Einkommens gegenüber der Versichertenrente hatten einer der beiden Anbieter zur mit- Leistungsgrundlage gemacht. Besonders interessant dabei ist, dass dem Kunden, der diese Fragen beantwortete keinerlei Hinweis gegeben ist, in welchem Verhältnis die beantragte Rente zum Einkommen stehen darf. Jeder Anbieter verhält sich hier anders. Was also wird geprüft?

Trotz dieser immer wieder ernüchternden Erfahrungen, neben der überaus deutlichen Bekräftigung eines Anbieters, dass nur er allein entscheidet, wer Berufsunfähig ist und wer nicht, stellt dieser Versicherungsschutz noch immer die beste Absicherung da. Alternativen gibt es nicht, auch wenn das am Markt immer wieder geäußert wird. Falsche Sachverhalte werden nicht richtig, nur wenn man sie öfter äußert. Die zwingende Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung, die mögliche Streitfälle absichert, ist nicht von der Hand zu weisen. Dringend müssen die Anbieter auf den Boden der Tatsachen zurückkommen und definieren, ab wann jemand Berufunfähig ist. Das Wort Befundtiefe ist nicht greifbar, wird aber immer öfter als Grund der noch nicht erfolgten Entscheidung zur Leistungspflicht angeführt. Trotz immer wiederkehrender Diagnosen mit dem Status „gesichert“, die spezialisierte oder auch Fachärzte gefällt haben, fordern immer mehr versichert eine Begutachtung, das Ganze nochmals zu untersuchen. Meines Erachtens geht dieser Schuss nach hinten los. Gesicherte Diagnosen lassen sich nicht „wegbegutachten“, Kosten dem Versicherer und damit die Versichertengemeinschaft weiterhin Geld und die nicht ausgezahlte Rente verzinst sich.

Ich habe mich schlussendlich, und ich wiederhole mich, dazu entschlossen, nur die Anbieter in die Beratung in einzuholen, die eine Transparenz innerhalb der Transparenzinitiative erlaubten. Gemeint sind nicht die sogenannten transparenten Angaben von Ratingunternehmen, die meines Erachtens Behauptungen darstellen, die nicht überprüfen lassen. Die Erfahrung zeigt, dass ein Kunde bereit ist, einen höheren Beitrag zu zahlen, wenn er damit mehr Sicherheit spätere Leistung erhält. Die logische Folge wären klare Bestimmungen, die zweifelsfrei zu noch höheren Beiträgen führen. Um dennoch jedem eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermöglichen, äußerte ich bereits einen Vorschlag. Staatliche Förderung der Beiträge entsprechend dem Risikos. Der frühe Abschluss noch vor Ausbildungsstart.

Frank Dietrich Fachmakler

Fritz und die Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

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