Equinox in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit gehört zu den wichtigsten unserer Zeit. Seit Jahren bestätigen Ratings und Vergleichsrechner über 80 % der Anbieter eine hervorragende Stellung im Markt. Die Vergleiche halten keiner fachlichen Analyse statt, wenn es um den Nutzen des Kunden geht. Konglomerate frei gewählter Parameter, die oft nichts mit denen die  Vertragstexten zu tun haben, werden herangezogen, möglichst viele Anbieter gut aussehen zu lassen. Ein Geschäftsmodell, denn Gütesiegel kosten Geld. Gerade erst hat Stiftung Warentest die Preise erhöht. Der Verbraucherschutz, insbesondere Frau Mohn, sieht solche Marktteilnehmer als unabhängig an. Meinte sie wirklich, das Stiftung Warentest als auch die Ratingunternehmen gemeinnützig handeln, nicht am Gewinn interessiert sind? Absurd! Unentschlossene Kunden aber auch Vermittler, lassen sich noch immer von diesen Aussagen beeinflussen. Der Hinweis „ohne Gewähr“ scheint niemanden zu stören. Insbesondere die Leistungsregulierung der Anbieter war in den letzten Jahren von besonderem Interesse. Zeit für eine Momentbetrachtung.

Blackbox Regulierung:

  • Wir kennen sie alle, die Alte Leipziger. In einem mir bekannt gewordenen Fall führte man die Verhandlung fünf Jahre in der ersten Instanz! Sorgfältig hatte man m.E. vermieden, alle behandelnden Ärzte und auch die Gutachter gleichzeitig vor Gericht im Interesse des Versicherten zusammenkommen zu lassen. Ich konnte alle Akten lesen! Als das längst überfällige Zusammentreffen vor Gericht endlich auf der Tagesordnung stand, verlor der Anbieter die zuvor abgeschlossene Wette gegen mich. Der zuvor angebotene Vergleich wurde in Summe per Gerichtsurteil um 300 % erhöht! Besonders zu erwähnen ist, dass der Gutachter des Anbieters, suizidale Gedanken des Versicherten, die zum Teil stark ausgeprägt waren und meiner Meinung nach eine besondere Berücksichtigung verdient hätten, denn er kam durch seinen Beruf an entsprechende Stoffe problemlos heran, einfach nicht als wichtig erachtete. Die gesamte Familie litt unter dem fünfjährigen Streit. Der Leidensdruck ging bis hin zur Selbstverstümmelung der Tochter. Liebe Alte Leipziger, ein Leistungsantrag ist kein persönlicher Angriff, sondern eine mögliche Folge der bereits mit dem Versicherten geschlossenen Vereinbarung, die dieser bezahlt hat..
  • Ein weiterer Fall. Eine Selbstständige, die eine Praxis für Heilbehandlungen betreibt, erkrankte an schwerem Rheuma. Die Diagnosen sind eindeutig und von mehreren Ärzten als „Gesichert“ bezeichnet worden. Ein Hamburger Modell, denn das bietet der Versicherer in seiner Arbeitsunfähigkeitsklausel an, wurde erfolglos abgebrochen. Damit sind m.E. die Diagnosen und auch die noch mögliche Restarbeitszeit ausreichned dokumentiert. Nach über einem Jahr und, obwohl ich bereits am Telefon von einer Mitarbeiterin erfuhr, dass man von Berufsunfähigkeit ausgeht, lediglich noch einige Papiere sammeln möchte, forderte die AL nun einen Gutachtertermin in Bezug auf die rheumatische Erkrankung. Auch wiederholte sich die Forderung nach dem Auszug der Krankenkasse, der bereits im Januar an die Al ging. Wenn Fachärzte unabhängig voneinander und über längere Zeit eine Diagnose als gesichert bezeichnen, so benötigt es meines Erachtens keinen Professor als Gutachter, dasselbe noch einmal zu bestätigen. Hier wird nach meinem Empfinden auf Zeit gespielt. Auch werden in dieser Zeit weitere Kosten entstehen (wie oben) und die Versichertengemeinschaft belasten.  Wo liegt der Sinn solchen eines Verhaltens? Schlechte Werbung?
  • goth Berufsunfähigkeitsversicherung-Anbieterverhalten im Wandel.
  • Die Gothaer im PremiumTarif von (8/2012). Der § 9 bezieht sich auf die Zahlung der Rente nach Erhalt der Unterlagen. Ein Gutachter ist die letzte Instanz zur Prüfung auf BU. Dieser war vor 4 Wochen beim Kunden – der Bearbeiter ist im Urlaub und man sitzt aus – so der Anschein. Den eigene Bestimmungen nach wäre vor ca. 1 Woche eine Positionierung verpflichtend geesen. Unabhängig der anderen, sich widersprechenden Bestimmungen (so lese ich es) ist die Realität gegenüber den Vertragsinhalten dann wohl eher eine Farce – oder?
  • Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich inhaltlich verbessert. In der Leistungsregulierung auch? An der Transparenzinitiative vom PremiumCircle hatte man nicht teilnehmen wollen. Welche Werbung aber könnte besser sein, als die der Transparenz? Entgegen vieler Marktteilnehmer bin ich der Meinung, dass ein Versicherter sehr gerne wüsste, ob sein Versicherer klage freudig ist oder eher selten den Weg vor das Gericht sucht. Vielen Vermittlern scheint das, wie auch bei Franke & Bornberg hingegen, egal zu sein. Im Blog des Unternehmens befindet sich das Zitat eines Sprechers auf dem AKS-Seminar, dass es nicht darum geht, Qualität zu verkaufen. Das Unternehmen mittelt die Daten, deren Herkunft und Wahrheitsgehalt nicht nachgewiesen wurden.  In einem aktuellen Leistungsfall versendete der Anbieter 86 Seiten an Nachfragen. Je nach Vorgang, könnte eine solche Zahl durchaus berechtigt sein. Betrachtet man aber, was gesendet wurde und setzt es zum bisherigen Vorgang in Beziehung, zeigt sich folgendes Bild: Der Versicherte hat einen dafür zugelassenen Berater mit der Wahrnehmung seiner Interesse, also auch mit der Beibringung der geforderten Unterlagen zum Leistungsantrag beauftragt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits vor Wochen geschlossen und sollte dem Versicherer daher bekannt sein. Zuviel verlangt? Dennoch findet sich in den 86 Seiten bei jeder einzelnen Nachfrage wiederholt eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber der Nürnberger! Hat man die Vereinbarung vergessen oder stellt man sich bewusst dumm? Auch sind alle Fragebögen, die an die Ärzte zurück gehen sollen schon mit der Adresse des Versicherers versehen? Möglicherweise aus der Spekulation heraus, dass der Arzt die fehlende Schweigepflichtsentbindung, die eine direkte Versendung erst ermöglichen würde, übersieht und der Nürnberger alles zusendet? Wie man sich mit dieser Vorgehensweise gegenüber den Vermittlern positioniert, muss ich nicht noch extra kommentieren. Oder?
  • Wenn ein Versicherer dem Kundenwunsch derart Rechnung trägt, wie kann er in den letzten zehn Jahre Spitzenauszeichnungen erhalten? Erst zu Beginn des Jahres 2018 hatte er die abstrakte Verweisung in der Nachprüfung herausgenommen. Die Bewertung blieb, ungeachtet der Vertragsveränderungen gleich. Das Ratingunternehmen wirbt damit, Versicherungsbestimmung zu übersetzen. Meines Erachtens hat man einen Sprachfehler:-) oder den falschen Text. In den Fragebögen zum Leistungsantrag wird korrekterweise auf den Rückfragezeitraum entsprechend der BGH Rechtsprechung hingewiesen. Der Leistungsantrag wurde 2017 gestellt. Eine der Rückfragen umfasst trotzdessen den Zeitraum von 2000-2005. Die beantragte Erklärung dafür lässt auf sich warten.

Fazit:

In meinen Augen, und ich bin definitiv in der Lage medizinische Befunde, MRT und auch neurologische Gutachten zu lesen und zu verstehen, lässt man keine Tricks und Maschen aus, auf Zeit zu spielen. Ich habe mich nun persönlich dazu entschlossen die Alte Leipziger, die bisher mit meine erste Wahl darstellte, zur Zweiten erklärt. Gute Bestimmungen sind wichtig aber im Leistungsfall dann wohl doch nicht alles. Wem hilft Versicherungsschutz, wenn er die Leistung oftmals blockiert, wie mir scheint? Ich hoffe auf ein Einsehen der handelnen Personen, denn ein Leistungsantrag ist kein persönlicher Angriff auf die Entscheider.

Bei der Nürnberger war ich bisher noch nie verlegen, dem Kunden Versicherungsschutz anzubieten. Die Begründung hatte ich bereits erwähnt. Den nächsten Bock hat der Anbieter bereits geschossen. Wir alle können uns noch immer an die Zeiten erinnern, in denen ein Versicherter das Risiko trug, von seiner Tagegeldversicherung kein Geld zu erhalten, weil diese ihn als berufsunfähig einschätzt. Von Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherung her, argumentierte man gegenteilig. Beide zahlten nicht und der Versicherte hatte kein Einkommen. Das Tagegld, aus der Krankenversicherung stammend, definiert die Berufsunfähigkeit und den Begriff der Arbeitsunfähigkeit juristisch anders, als die Sparch der Lebensversicherung, zu der die BU gehört.

Um dieses Problem zu beenden, hat man bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Bestimmung eingeführt (Arbeitsunfähigkeitsklausel), die eben nicht die Sprache der Krankenversicherung als Handlungsgrundlage aufweist. Im Gespräch mit der Nürnberger wurde mir mitgeteilt, dass der eine Tarif eine Arbeitsunfähigkeitsklausel hätte und der andere ein Krankentagegeld. Ich behaupte nun, dass gerade auch Vermittler in dem Tagegeld eine Art Arbeitsunfähigkeitsklausel erkennen, da diese Ding gleich zu sein scheinen. Dass es sich hier um dasselbe handelt, wurde mir vom Versicherer „per se“ bestätigt. Das ursprüngliche Problem hat der Versicherer damit nicht gelöst, denn er erklärte die Bestimmung des Tagegeldes in der Berufsunfähigkeitsversicherung aus seiner Krankenversicherung genommen zu haben. Autsch! Wer die Bestimmung der AU-Klausel liest und Abs. 3  ganz in Ruhe „auf der Zunge zergehen läßt“ fragt sich, wer diesen Blödsinn formuliert hat. Auch verunsichert der Hinweis auf die Art der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welcher Personenkreis überhaupt leistungsberechtigt ist. Hat der Versicherer hier komplett gepennt oder das Problem als solches noch nie verstanden? Ich bitte um „Übersetzung“ Franke & Bornberg.

2 Berufsunfähigkeitsversicherung-Anbieterverhalten im Wandel.

Schreibtischklausel und Weiterbildung.

Bereits in Januar 2017 schrieb über die Schreibtischklausel, die mir in einem Vertrag vorgelegt wurde. Ich glaubte kaum, was ich da sah. Der Volkswohlbund hatte wahrscheinlich aus Umsatzgründen eine Klausel gegenüber dem Vermittler vorgeschlagen, die bei klarem Menschenverstand hätte gar nicht entstehen dürfen. Volks-WOHL-bund? Das entsprechende BGH-Urteil gab meiner Auffassung recht (Az.: IV ZR 91/16). Die Klausel ist intransparent und die grundsätzliche Eigenschaft, dass ein Berufswechsel nicht zu melden ist, wäre damit gegen die Wand gefahren. Welche Gedanken der Vermittler damals hatte, denn er ist Sachwalter des Kunden, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zitat Klausel:

Ich fand meines Erachtens dieselbe Klausel in 2018 bei der Condor Versicherung.  Den Versicherer auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht, wurde ich mit dem Hinweis vertröstet, dass bis Ende der Woche die Sache geklärt sei. Wir befinden uns nun in der dritten Woche und erhielten einen Brief, dass noch Zeit benötigt werden würde. Ich bin der Meinung, wenn die Juristen eines Anbieters sich regelmäßig fortbilden würden, würde sowas nicht geschehen. Weder die Formulierung solcher Klauseln würde man am Markt erleben, noch die lange Bearbeitungszeit, einen Verstoß zu prüfen. Die IDD hat vergessen, Ausbildungsnachweise für Juristen einzufordern!

Produktgestaltung und Internetberatung:

Ich habe in der letzten Zeit den Eindruck gewonnen, dass die Anbieter nicht nur alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen, Leistungsanträge hinauszuzögern. Auch haben sie anscheinend begonnen, die Anträge von vornherein angreifbar(er) zu machen, sodass man schon bei stellen des Leistungsantrages die rote Karte ziehen kann. Das Thema der spontanen Anzeigenpflicht ist nur eine der Möglichkeiten und wurde bereits ausführlich kommentiert. Danke, Matthias Helberg.

Weitere Beispiele:

In 2017 kritisierte ich das Rating von Stiftung Warentest im Heft 7. Die Hannoversche Leben hatte damals gewonnen und wurde dringend in der Auswahl „Unser Rat“ zum Abschluss empfohlen. Sowohl Stiftung Warentest als auch die Verbraucherzentrale, die mich beriet, wiesen mehrfach darauf hin, dass ich bei der Auswahl eines Versicherers auf die Möglichkeit der Stundung der Beiträgen achten sollte. (Trotz dessen es bereits bekannt sein sollte, möchte ich es nicht unerwähnt lassen, dass die mich beratene Chefin des Beratungscenters auf eine zwanzigjährige Berufserfahrung zurückblicken konnte. Sie wurde als Finanzexpertin tituliert und kannte nicht einmal eine Arbeitsunfähigkeitsklausel. Sowohl die konkrete oder abstrakte Verweisung der Nachprüfung waren ihr fremd). Beachtlich, dass solche Leute Rat geben können und dafür nicht haftbar gemacht werden können. Staatliches Versagen! Warum?

Die Präambel der EU zur IDD hat definiert, dass egal wer berät, beim Verbraucher derselben Nutzen ankommen soll. Damit ist auch die Absicherung von Schaden bei einer Falschberatung gemeint. Bei der Umsetzung dieser Vorschrift hat Deutschland den Verbraucherzentralen eine Sonderposition eingeräumt, obwohl sie sich auf Daten Dritter verlassen, die sie weder gelesen, recherchiert noch (wahrscheinlich) verstanden haben. Verbraucherschutz in Deutschland ist nur ein Wort – mehr nicht. Der Verbraucher zahlt die Zeche und das nennt man dann Gemeinnützigkeit. Die damalige Bestimmung der Hannoverschen beinhaltete die Obliegenheit, bei Ausscheiden aus dem Berufsleben (Elternzeit oder Arbeitslosigkeit) den genauen Zeitpunkt des Wiedereintritts zu nennen, damit der Beruf versichert bleibt. Was ist bei einem Arbeitnehmer, die aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und einen Job sucht? Verraten und verkauft? Solche Anbieter werden im Verbraucherschutz empfohlen! Wie mir bekannt wurde, unterhält der Bund der Versicherten einen Rahmenvertrag bei diesem Anbieter. Ob die Versicherten diesen Umstand kennen? co77 Berufsunfähigkeitsversicherung-Anbieterverhalten im Wandel.

Meine Kritik scheint gehört worden zu sein, denn seit 2018 gibt es diese Klausel nicht mehr. Allerdings kommt es nun noch viel schlimmer. Ich habe mich durch das Anbieterprogramm im Internet hindurch geklickt und meine persönlichen Daten eingegeben. Zu den Gesundheitsfragen wurde mir mitgeteilt, dass ich orthopädische Erkrankungen, die älter als drei Jahre sind, nicht anzugeben hätte. Ich fragte beim Anbieter nach. Nach zwei Tagen kam der Rückruf! Tatsächlich hätte sich in der neuen Homepage ein Modul aus der Risikolebensversicherung eingeschlichen. Wer hat schlussendlich vor Veröffentlichung im Betrieb geprüft? Man gab mir Recht, das dieser Hinweis falsch ist, denn bei Einreichen eines Leistungsantrages würde man auf den fehlenden Sachverhalt im Antrag treffen und ablehnen. Der Kunde kauft also die Ablehnung mit dem ersten Beitrag, sofern er ein Rückenleiden hatte. Ich freue mich, dass der Anbieter das einsah. Ich freue mich nicht, dass trotz dessen Kenntnis dieses Modul gefühlte sechs Wochen weiterhin am Markt verblieb. Könnte man hieraus eine Anstiftung zur Falschaussage formulieren?

Und zum Branchenführer Allianz.

Von den Bestimmungen her, die meines Erachtens zum großen Teil intransparent sind und zu den ich nachfragte, erhielt ich nur die Hälfte der notwendigen Erläuterungen. Zum Rest wollte man keine Angaben machen (gelebte Intransparenz?) ! Ich erinnere an dieser Stelle sehr gerne daran, dass auch dieser Anbieter nicht an der Initiative interessiert war. Er verweigerte die Teilnahme .  Ein kurz darauf veröffentlichter Artikel in der Illustrierten Stern, der die Initiative als Thema behandelte, veröffentlichte zu Beginn des mehrseitigen Artikels Leistungsquoten von vier Anbietern, darunter auch die der Allianz. Woher er diese hatte, bleibt unbekannt aber meinungsbildend und in der Bevölkerung. Interessant war der Besuch im Internet beim Anbieter. Auch hier holte ich mir Angebot. Als Selbstständigem wurde mir eine Arbeitsunfähigkeitsklausel angeboten. Interessanterweise findet sich im Vertrag folgende Bestimmung: „Für Versicherte nach § 5 EntgeltFortzahlungsGesetz (EntgFG, i.d.R. Arbeitnehmer, Auszubildende)“. Der Anbieter hat mir also trotz des Wissens um meine Selbstständigkeit eine Klausel angeboten, diese als besonders gut beworben, die im Leistungsfall nicht greifen würde. Auch hier änder die Allianz nichts.

Meiner Auffassung nach kann man einen solchen Versicherer niemanden Anbieten. Keine Transparenz in der Leistungsregulierung, keine klaren Antworten zum Vertragstext und dann auch noch irreführende Angebote im Internet. Ungeachtet dessen werden heute wieder Versprechnungen ( 05.06.18) gemacht und es wird mit Vertrauen geworben. Versprechnung kommt von „sich versprechen“ und die Daten zur Regulierung werden nicht daurch richtg und nachvollziehbar, weil man sie immer wieder veröffentlicht. Hauptsache….?

Fazit:

Vermutlich haben die Anbieter vor Jahren das Risiko der depressiven Krankheitsbilder unterschätzt. Die Kalkulationen bieten nicht genügend Spielraum für die berechtigten Leistungen der Versicherten. Was bleibt? Genutzt für jeder Art von Intransparenz, die den Versicherten entweder von Beginn an schlechter stellt oder Möglichkeiten bietet, endlos Unterlagen zu fordern und zu bewerten. Die logische Folge wird sein, dass immer weniger Menschen einen solchen Versicherungsschutz abschließen wollen. Ich persönlich bin der Meinung, dass ein anderer Weg für alle sehr viel sinnvoller wäre. Dazu weiter unten mehr.

Was ist zu tun?

Die Veränderungen können nur auf vielerlei Ebenen erfolgen, um schlussendlich eine Lösung darzustellen. Zu Beginn steht die Bezahlbarkeit des Versicherungsschutzes für den Einzelnen. Mein Denk – Vorschlag wäre ein staatlicher Zuschuss für Kinder, die das zehnte Lebensjahr erreichen. Dabei sollen die Eltern den gefördereten Schutz vereinabren können. Achtung! Nicht eien Schüler-BU abschließen, die dann doch eine EU ist (Allianz).

Der Staat hat sich aus der Verantwortung gestohlen, ist sich aber nicht zu fein, andere zu kritisieren. Mit dem Zuschuss für die mögliche Versicherungslösung sitzt er wieder im Boot, spart die Kosten ein, die er für die EU -Leistungen hätte (42% der Anträge werden abgelehnt). Auch sind damit die Beiträge für die Altersvorsorge auf breiten Front gesichert – mal nachdenken.

Klares Wording und schematisierter Ablauf in der Bewertung und Rechtssprechnung, ob jemand BU ist oder nicht, runden die Veränderungen ab.


Frank Dietrich Fachmakler

Dieser Artikel spiegelt eine Momentaufnahme des Marktes dar, wie es sich mir gegenüber und den einiger Kollegen, mit den Netzwerk tätig bin, darstellt. Ich schließe nicht aus, dass die anderen Marktteilnehmer sich ähnlich bis gleich verhalten. Wenn die Entwicklung so weitergeht, werden Spezialisten und Fachmakler dazu übergehen, Versicherungsberater zu werden. Warum? Es wird keinen wirklichen Grund mehr geben, sich ständig weiterzubilden und die Auflagen zu erfüllen, die für eine Beratung notwendig sind. In der Folge verdient der Vermittler sein Geld erst nach 5 Jahren, obwohl er zum Teil Arbeiten erledigt, die denen eines Rechtsanwaltes sehr nahe kommen, der sein Geld hingegen sofort abrechnet. Als Versicherungsberater verdienen die ehemaligen Vermittler dann das Geld auch sofort und es gibt genug zu tun, wenn man sich die Machenschaften der Anbieter ansieht. Bisher konnte niemand auf die Frage antworten, warum ich weiterhin Verträge vermitteln soll, mein Geld ersten fünf Jahren verdiene, wenn es doch genug Streitigkeiten am Markt mit den Anbietern gibt, das Geld sofort zu verdienen. Wieder wird am Ast gesägt, leider an der falschen Seite, denn jeder Vermittler der das Lager wechselt ist ein Vertrieb weniger – oder meinen die Anbieter wirklich, dass der Verbraucher ihr Kunde ist?

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