Transparenz in der Leistungsregulierung

Seit vielen Jahren veröffentlichen Ratingunternehmen über Versicherer selbst recherchierte Kennzahlen aller Art. Unter anderem wird auch die Leistungsregulierung der einzelnen Anbieter in der Berufsunfähigkeitsversicherung dokumentiert. Die gestellten Fragen, das zu bewerten, wurden bis heute nicht veröffentlicht. Nach Aussagen dieser Unternehmen findet sich eine Leistungsquote von 75 % am Markt. Das soll beruhigen. Auch alle anderen Kennzahlen erfreuen sich fast immer allerbester Bewertung. Verlierer gibt es eigentlich nie. Demnach wäre die Welt in Ordnung, aber ist es auch wirklich so?

Transparenzinitiative-wir wollen Klarheit.

Entgegen den bisherigen Erhebungen ging der PremiumCircle Deutschland neue Wege – neue Wege in der Befragung der Anbieter. Die Fragen selbst als auch die Zeiträume wurden veröffentlicht.

Bei über 75 (!) Fragen, Bezug nehmend auf 16 Jahre (!)  wurde um Beantwortung gebeten. Nur 15 von 62 befragten Anbietern haben reagiert. Nur für ein einziges Jahr waren von diesen 15 Anbietern genügend Daten dar, eine Auswertung zu erarbeiten.DFf Leistungsregulierung und Ratings

 

Die Menge der Fragen musste zwangsläufig von 75 auf 30 reduziert werden. Eine weitere Selektion auf 16 Fragen war notwendig, damit Übereinstimmungen in den Inhalten der Fragen bewertet werden können.

Folgende Fragen wurden gestellt:

  • Datengrundlage bestand Berufsunfähigkeitsversicherung mit versicherter BU-Rente: Stichtag 31.12.2014.
  • Durch ständiges Alter der versicherten Personen bei Meldung des Leistungsfalls (in Jahren)
  • Anzahl befristete Leistungsanerkenntnisse.
  • Durchschnittliche Höhe der anerkannten befristeten monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten in Euro
  • Anzahl unbefristeter Leistungsanerkenntnisse
  • Durchschnittliche Höhe der anerkannten in Euro
  • Anzahl abgelehnter Leistungsfälle im Kalenderjahr
  • Anzahl Klageerhebung durch eine der Parteien nach Aufrechterhaltung der Leistungsablehnung in 2014
  • Nach Klageerhebung: Anzahl erstinstanzlicher Urteile in 2014
  • Nach Klageerhebung: Anzahl erstinstanzlicher Urteile zugunsten des Versicherers 2014
  • Durchschnittliche Dauer Leistungsbeantragung bis zur finalen außergerichtlichen Entscheidung in Tagen.
  • Gesamtzahl unbefristete Leistungsanerkenntnis, die in dem Kalenderjahr eingestellt wurden.
  • Davon Anzahl eingestellter Leistungen aufgrund einer nach
  • Vorangegangenen durch lege Leistungsdauer bis Einstellung unbefristete Leistung in Jahren.
  • Durch stetige Höhe der geleisteten monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten in Euro

(Übrigens musste ich bereits wieder die Aachen-Münchner daran erinnern, dass vom Kunden eine Anfrage zur konkreten Verweisung während des Rentenbezugs schon seit über zwei Monaten nicht bearbeitet wurde. In einem Rating steht der Versicherer an erster Stelle mit dem Vermerk, er hätte sich wesentlich verbessert. Es ist noch immer derselbe Fall über den ich hier bereits berichtete. Damals sendete man sind mir sogar ein Schreiben aus der Rechtsabteilung zu, man würde zukünftig noch mit der Versicherungsnehmerin korrespondieren, obwohl Maklervertrag und Vollmacht vorliegen. Man kündigt hiermit das Vorhaben einer Ordnungswidrigkeit aus der Rechtsabteilung selbst an! Auch teilte man mir mit, dass man der Meinung sei, ich sei in meinem Bericht über das übliche Maß der Meinungsfreiheit hinausgegangen. Nach Rücksprache mit zwei Fachanwälten und Rückfrage an die dortige Rechtsabteilung bliebt trotz Erinnerung bis heute unbeantwortet).

Vorher erlaube ich mir einen grundsätzlichen Gedanken:

Wer sich entsprechend seiner Bewertung in den für mich intransparenten Ratings verhält, wird Transparenz leben. Ist ihr Anbieter auch mit dabei?

Es fällt der eklatante Unterschied auf. Welcher ist gemeint? Bei Ratinghäusern sind immer fast alle Teilnehmer vertreten. Über 80 % von denen haben Höchstnoten. Hier haben sich nicht einmal 30 % gemeldet und mussten eingestehen, nicht entsprechendes Datenmaterial zu haben. Liegt es gegebenenfalls an der Art der Fragen, die wir veröffentlichen. Welche Fragen wurden denn von anderen gestellt? Bisher heißt es immer, wir haben tiefen Einblick in die Unternehmen erhalten. Was heißt das?

Will man bedeuten, dass man genügend Analysten hat, bei einem Versicherer ganzjährig bei jedem Risikoprüfer/Entscheider zu sitzen, sein Verhalten zu überprüfen? Nicht wirklich-oder? Wie definiere ich einen „tiefen Einblick“ in eine Firma und vorher weiß ich, dass es ein tiefer Einblick ist?

Die wichtigsten Daten:

  • 62 Anbieter angefragt, 33 davon wollte nicht, antworten oder haben nicht reagiert, fünf hatten keine Daten.
  • Zeiträume in Jahren als auch Vollständigkeit der Daten pro Jahr gab es nicht. Daraufhin wurde aus 16 Jahren lediglich ein Jahr ausgewählt, an dem am meisten Daten vorhanden waren. Das Jahr 2014. Aus 76 Fragen pro Jahr wurden 16 weiterverfolgt, da hier Daten geliefert werden konnten.
  • Anerkannt wurden im arithmetischen Mittel 72,2 %. Die Bandbreite dabei:
    • 44,2 % bis 86,1 %
  • Davon gab es 41,5 % befristete Anerkenntnis gegenüber 58,5 % unbefristeten Anerkenntnissen.
  • Die durchschnittlichen EU Renten lagen zwischen 590 und 1195 €.
  • Klage wurde in 27,4 % erhoben. Davon waren 16,7 % zugunsten des Versicherungsunternehmens.

Grundsätzlich ist zu beklagen, dass nur 15 von 62 Anbietern Zahlen vorgelegt haben. Es bleibt zu befürchten, dass bei einer Gesamterhebung die Zahlen anders ausfallen.

Überlegung:

  • Alle Gesellschaften müssten dazu verpflichtet werden regelmäßige Meldungen über Leistungsanträge, deren Bearbeitungszeit und deren Entscheidung im Sinne der Leistungspflicht ohne gerichtliche Auseinandersetzung, zu machen.
  • Die juristischen Eskalationsstufen müssten nicht nur in ihrem Ausgang, sondern auch in ihrer Dauer (Instanzen), näher beleuchtet werden. Signifikanz dabei wäre auch, festzustellen welche Kanzleien und welche Gerichte dabei involviert waren.
  • Die Rechtssicherheit der Anträge müsste gestärkt werden:
    • Verändertes Antragstellungsverhalten
    • In Bezug auf das Antragstellungsverhalten müssten Nachprüfungen von vornherein entfallen können.
    • Grundsätzlicheren bei der Einschränkung der Tätigkeit im Sinne des Leistungsauslösers zur Berufsunfähigkeitsversicherung müssten definiert werden.
  • Besonders wichtig wäre auch, die Rechtsprechung in ihrem Vorgang zu prüfen. Es kann nicht sein, leider kommt es immer wieder vor, dass gewisse Rechtsanwaltskanzleien Verfahren verschleppen. Neun Jahre in der ersten Instanz sind nicht zu erklären. Mir selbst legen Gerichtsprotokolle vor, die eindeutig belegen, dass Sven erstmals alle Behandler und Gutachter vor dem Richter stehen eine Klärung sofort zu erzielen ist. In diesem Verfahren waren es fünf Jahren der ersten Instanz und ganz plötzlich ruderten der Gerichtsgutachter als auch der Gutachter des Versicherers zurück. Man gab sachliche Fehler an der Beurteilung zu.

Hier finden Sie Filmaufnahmen vom Symposium selbst.

Ich denke, dass ich hiermit habe verdeutlichen können, dass man Ratings und Bewertungen, deren Datenerhebung man nicht kennt, nicht wirklich trauen sollte. Leider folgen sehr viele Vermittler diesem Herdentrieb und der Kunde zahlt die Zeche.

Sofern ihr Vermittler die ihm gegebenen Rat mit Bewertung und Umfragen von Verbraucherschützern oder Ratingunternehmen untermauert, ist Vorsicht geboten. Diese Institute oder auch Gruppierungen haben keine Sachkundeprüfung abgelegt, haften nicht für ihre Aussagen. Diese Aussagen sind, wenn sie stimmig sein sollten, auch nur Momentaufnahmen. Es zählt nur und ausschließlich der Vertragsinhalt. Kann der Vermittler diesen auch erklären? Ist er Praktiker oder Theoretiker?

Fachmakler Frank Dietrich

Auch in 2018 wurden die Versicherer befragt. Immer weniger nahmen daran teil. Die auszuwertenden Daten belegen, dass häufiger geklagt wird und dass die Bearbeitungszeiten sich verlängert haben. Aus diesem Grunde haben wir die Entscheidung getroffen, uns zukünftig noch mit den Anbietern ins Gespräch zu begeben, die Transparenz in der Leistungsquote veröffentlichen. Natürlich müssen diese auch nachvollziehbar sein und nicht wie bei großen Anbietern, lediglich behauptet werden.

Daran teilgenommen haben diesmal:

  • AXA
  • SwissLife
  • Barmenia
  • Alte Leipziger
  • SDK
  • HDI
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