Maklerauftrag / Vollmacht und die Aachen Münchener
Die Übersendung eines Maklervertrages nebst Vollmacht scheint bei einigen Anbietern Bedeutungslos zu sein. Bisher waren es die Central und die Allianz, die entweder nicht antworten oder die Korrespondenzpflicht gänzlich ignorierten. Der Kunde wünscht, die Korrespondenz in Kopie mit dem Makler zu führen und das Unternehmen kümmert sich nicht darum. Die Zentral schoss den Vogel mittlerer Weile ab. Insgesamt drei Makleraufträge in den letzten vier Jahren und die Bestätigung, dass nur mir gegenüber welche erteilt wurden, bewegten das Unternehmen nicht dazu, mit mir in Korrespondenz zu treten. Nun ein erster Kontakt mit der Aachen Münchener. Alle Achtung, dass man sich so einfallen lassen kann aber bitte lesen Sie selbst..
Was war passiert?
Es geht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Leistungsantrag soll gestellt werden. Der Versicherer enthielt die oben genannten Unterlagen und schrieb einzig und allein die Versicherungsnehmerin an. Ich telefonierte nach und stellte fest dass eine uns allen unbekannte Dame als Betreuerin eingetragen war (datenschutz?) und man trotz der vorliegenden Unterlagen es einfach „vergaß“, mich zu berücksichtigen. Böse könnte ich jetzt bemerken, wenn man nicht immer weiß ob man nach Aachen oder München gehört, ist das sicherlich nachvollziehbar.
Hat man den Text dann schlussendlich genossen, stellen sich folgende Fragen:
- In Satz 1, im Konjunktiv gehalten, erklärt man sich bereit den Schriftwechsel mit mir führen zu wollen, wenn ich die Berechtigung nachweisen kann (die Dokumente lagen zu diesem Zeitpunkt bereits seit über zehn Tagen vor)
- Es ist nicht mein Wunsch, es ist eine Obliegenheit des Versicherers, den Schriftwechsel mit dem Versicherungsnehmer zu führen – insbesondere im Leistungsfall.
- Obwohl in Satz 1, noch nicht festzustehen scheint, ob ich vertretungsbefugt bin, möchte man sich hier nach meinem Wunsche richten.
- Es ist dem Unternehmen, bisher das einzige, welches bekannt war, wohl nicht möglich den Schriftwechsel im Original und gegebenenfalls per Fax mit mir zu führen. Las man nicht erst kürzlich was über Digitalisierung?
Natürlich habe ich angefragt, ob man den Brief vor Versendung auch mal gelesen hat und wie die hier genannten Sachverhalte zu verstehen/zu interpretieren sind. Ich denke wir dürfen gespannt sein auf ein weiteres „nettes“ Kapitel mit dem Versicherer freuen. natürlich werde ich die Antworten Interpretation hier abbilden und sie auch auf dem Laufenden halten, was unsere Freunde von der Aachen Münchner angeht.
Frank Dietrich Fachmakler
7.1.16: Wie ging es weiter?
Der Versicherer hat dann die Post an die Versicherungsnehmerin aufgeteilt, ein Teil an meine Geschäftsadresse gesendet, den zweiten Teil an die Dame. Ich habe das Gefühl die Entscheidung wurde gewürfelt. Eine Erklärung, die ich bat, hat sich selbstverständlich nicht eingefunden.
12.1.16: Bei einem Telefonat mit dem Versicherer wurde mitgeteilt, dass diese Art der Versendung ein Fehler war. Es geht hier also um „Wiederholungstäter“.