Leider bestätigt es sich:
Patientenrechte sind meist nur Theorie. Unkundige Vermittler haben es schwer, fachlich zu begleiten, wenn es um Nachforschungen geht
In meiner langjährigen Tätigkeit häufe sich die Problem bei der Nachvollziehbarkeit von gestellten, oft sogenannten gesicherten Diagnosen, per Einsicht in die Patientenakte.
Die Bandbreite der „begründen“ der Behandler ist dabei enorm groß – die Unfachlichkeit der jeweiligen‚ Ärztekammern, zu helfen, beängstigend häufig anzutreffen.
Man macht es sich oft einfach, wenn die Ärztekammer etwas mit klären soll. Der Auszug aus der Patientenakte ist leider nicht immer das Ergebnis, welches eigentlich auf Antrag vorliegen sollte. Die Bandbreite der Vorgänge geht dabei von einem Dr. Dr. med., der sogar Dozent an der Uni ist und grundsätzlich Patientenrechte bestreitet (so jemand schult den Nachwuchs!!) oder ob Diagnosen abgerechnet werden, wenn der Kunde nachweislich im Ausland war. Zudem wird noch per 160,- € Forderung der „gute Rat“ Liquidiert, doch bei Nachfragen zu Behandlungen durch den Versicherer zu schweigen und einfach nicht mehr zum Arzt zu gehen. Ist mehr Inkompetenz noch vorstellbar? Wo sind die Behörden, die mit Verbraucherschutz werben? Meist mit Personen besetzt, die es selber nicht besser wissen. Auch erlebe ich es derzeit, dass eine Dame, die nicht belehrt wurde und seit dem Eingriffe (Sonde im Bauchraum) gegen die Schmerzen des geschädigten Nervs bereit Morphium nehmen muss, keine Unterstützung bei der Klärung des Vorgangs erhält. Natürlich helfen wir hier weiter und werden die Sache vor Gericht bringen.
Wiederholt geurteilt
Ein aktuelles Urteil belegt wiederholt die Problematik zwischen Patientenrechten und Arztpflichten. Es geht um das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 7.10.13.. Eine Dame wurde auf ärztliches Anraten hin de Gebärmutter entfernt – es folgte weitere 7 Op’s. Diese beklagend wurde per Gericht festgestellt, dass es hier an Alternativen zur Behandlung fehlte und damit kein Verschulden des Arztes in der Beratung gibt.
Wenn das Miteinander nicht funktioniert, wird gestritten,. Schade, dass es ins Deutschland schon so weit kam. Der Patient als Mittel zu Zweck?
Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.
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