Bindend oder eben nicht?

In einem am 26. Februar 2014 ergangenen Urteil des Sozialgerichts in Dortmund (Az.: S 40 KR245-08) wurde die Auffassung des Gerichtes, dass eine gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern Wahltarife anbieten darf, bestätigt. Zu Grunde lag ein Streit eines Anbieters der Privaten Krankenversicherung gegenüber der AOK, der dieses grundsätzlich verbieten lassen wollte. Das Gericht sah in der Möglichkeit, die die GKV hier hat, keinerlei Verdrängungswettbewerb innerhalb des Marktes selbst.

Ich persönlich erachte dieses Bestreben der GKV weiterhin als Bestätigung, dass es bei vielen Versicherten den Wunsch gibt, sich nicht mit diesem GKV Vorgaben (leistungsseitig) zufrieden zu geben. Vielmehr wird Versicherungsschutz gewünscht, der Menschen individuellen Gestaltungsspielraum, gegenüber der Versicherung für Schutzbedürftige gibt.

Niemals aber wird auch einen Wahltarif an die Möglichkeiten der Privaten Krankenversicherung im Sinne von einklagbaren Leistungen herankommen. Zusatzversicherung, natürlich aus dem privaten Bereich, nehmen An Zahl zudem zu und bestätigen diesen Wunsch nach Individualität und den Wunsch nach Schließung von Lücken innerhalb des Leistungskataloges zusätzlich.

Die GKV schert alle über einen Kamm aber sind wir wirklich so 08/15?

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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