Wann bin ich berufsunfähig?
Wer Berufsunfähigkeitsversicherung berät, sollte auch Erfahrung in der Begleitung bei Antragstellung zu einer solchen Leistung haben. Umso höher ist die fachliche Kompetenz, die man auf diese Art und Weise durch Erfahrung noch weiter vorantreiben kann. Schon deshalb, ist es mir sehr wichtig, auch Mandanten, die sich über das Internet an mich gewendet haben, zu unterstützen. Dabei lerne ich das Verhalten von Anbietern kennen, die ich niemals vermittelt hätte, denn die Vertragsinhalte, sind nicht die, die ich als rechtlich relevant und wirklich Leistungsbegründend halte. Werbung versichert nicht.
Nun aber zu immer wiederkehrenden Gretchenfrage. Wer beurteilt wann und ob man BU ist? Es geht bei der Bestimmung, ob BU vorliegt, um das Ermessen, ob eine Einschränkung von mindestens 50% gegenüber dem Zeitpunkt vorliegt, als die Tätigkeit ohne eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübt wurde. Der normale Menschenverstand sollte hier davon ausgehen können, dass eine Tätigkeitsbeschreibung das Berufsbild und damit auch die Tätigkeit vor Erkrankung dokumentiert. Wenn 4 Ärzte/ Behandler, natürlich unabhängig voneinander und auf direkte Anfrage und auf vorgefassten Fragebögen des Versicherers die einzelne Teil-Tätigkeiten, die das Gesamtbild der Tätigkeit definieren, derart bewerten, dass Einschränkungen über 50 % vorliegen, die BU attestiert sein sollte. Sollte, nicht IST!
Weit gefehlt.
Der Gesetzgeber gibt dem Versicherer die Möglichkeit, „Befindlichkeiten“ zu äußern. Obwohl klar und deutlich und per Diagnosen (ICD) in mehreren Gutachten die Einschränkung der einzelnen Tätigkeiten derart bewertet wurde, dass sogar über 60 % Einschränkungen zustande kamen, äußert der Versicherer, hier ein Direktversicherer seine Befindlichkeit, dass er dem nicht folgen kann und ein eigenes Gutachten wünscht, egal, ob der Heilungsprozess, denn der Vorgang geht schon über Jahren, damit gefährdet wird – natürlich von einem Gutachter, der von dort beauftragt und bezahlt wird. Die Begründung ist hier schnell gefunden, wenn auch nicht nachvollziehbar.
Der Herr Gutachter kann die ICD Diagnosen und die damit verbundene und dokumentierte Einschränkung der Tätigkeit nicht nachvollziehen, ist aber wohl doch Mediziner. Kaum zu glauben, dieser Herr soll aber begutachten und scheint höherer Wertigkeit als vier seiner Kollegen zu sein. Es handelt sich, so angewendet, um ein grundsätzliches Regulativ in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was bleibt?
Es bleibt die Möglichkeit, dem Ersuchen des Versicherers zu Folgen und die Gesundheit der Mandantin zu riskieren, wobei der Ausgang des Gutachtes ungewiss ist. Es bleibt die Möglichkeit, eine Feststellungsklage anzuregen und feststellen zu lassen, dass diese Befunde medizinisch nachvollziehbar und frei der Deutung eine BU begründen.
Es wäre sinnvoll und begrüßenswert würde der Gesetzgeber hier tätig werden aber blickt man in die Tagespresse und überdenkt aktuelle Vorgänge der Politik, so wird das wohl ein unerfüllter Traum bleiben.
Begrüßenswert ist lediglich, dass es Bestimmungen am Markt gibt, wenn es auch nur sehr wenige sind, die Rechtssicherheit geben, so dass andere Themen, die zur Verweigerung der Leistung führen könnten, schon von vornherein per klarem Vertragstext ausgeschlossen sind. Damit begründet sich einmal wieder der deutliche Hinweis, Inhalte späterer Verträge, die zur Wahl der eigene Absicherung stehen, zu vergleichen und nicht die Beiträge. Online Rechner und Ratings fallen damit grundsätzlich aus, denn hier wird solches nicht verglichen oder anhand von Parametern, deren Gewichtung nicht wirklich nachvollziehbar ist und wahrscheinlich mehr an Leserzahlen begründen sollen, denn wirklich beraten möchten.
Erste Informationen – keine Beratung – finden Sie im Downloadcenter.
Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.