Bei einem jungen Mann verhinderte die vollständige Versicherungsfähigkeit gegen Berufsunfähigkeit eine laufende Behandlung der Psychotherapie. Ein Vermittler versprach, dass die Grundfähigkeitsversicherung, die keinen Ausschluss bringen würde, auch die Folgen von Corona versichert.

Natürlich wird kein Ausschluss formuliert, denn es gibt in der Regel keine Leistungen bei Grundfähigkeitsversicherungen für psychologische Erkrankungen. Das Versprechen der Absicherung gegen Corona ist glatt gelogen. Corona ist ein Organ-/Multiorganversagen und durch keine Definition der eingeschränkten Fähigkeiten miteinbezogen. Über den Umweg dieser Versicherung wollte der Vermittler nach fünf Jahren die Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung vornehmen.

Der Vermittler erfuhr von meiner Tätigkeit, seinen Vertrag zu kündigen und gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistungsausschluss für einen ICD Code zu ersetzen. Die Folgen von Corona sind nun versichert und auch andere psychische Erkrankung, bis auf eine einzige gehören zum Versicherungsschutz. Die Überprüfbarkeit des Ausschlusses war gegeben.

Es ist bedauerlich, wie sorglos Vermittler Kunden entweder in Unwissenheit oder in klarer Absicht Dinge zu sichern, die so nicht nachvollziehbar sind. Sicherlich verkauft sich eine Grundfähigkeitsversicherung leichter, denn sie ist günstiger und günstig begründet weniger Nachfragen des Kunden.

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33 Kompetenz und falscher Rat!

Durch diese Kommunikation sensibilisiert entschloss ich mich, auch Anbieter der privaten Krankenversicherung zu befragen. Die Antworten sind klar, wenn auch meiner Meinung nach in sich nicht schlüssig. Der Dummheiten kein Ende führte der Vermittler an, dass der junge Mann ADS hätte. Das würde nicht „verwachsen“. Ein wiederholter Irrtum, denn Statistiken belegen, dass eine hohe Zahl, der einmal Erkrankten entweder rückfällig werden oder verstärkt zu psychischen Krankheitsbildern neigen. Eine hohe Zahl. Nicht alle. Neurologen bestätigen die Auswertung der Erkrankung, wenn auch nur in seltenen Fällen.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung scheint es kein Problem zu sein, wenn innerhalb der Fragezeiträume keine  stationäre und ambulante Behandlungen noch Beschwerden angegeben werden. Die Erkrankung gilt dann als ausgeheilt und der Versicherungsschutz kommt ohne Einschränkungen zustande.

Nicht so in der Krankenversicherung. Hier werden alle über den gleichen Kamm der Statistiken geschoren und man unterstellt, dass die Krankheit nicht ausheilt, weil der Teil derer, die nie wieder auffällig werden, sehr gering sein soll.

Bei chronischen Erkrankungen / Krankheitsbildern Ist ADS / ADHS anzugeben, auch wenn seit Jahrzehnten behandlungs- und beschwerdefrei. Es empfiehlt sich also eine anonyme Voranfrage, um der in meinen Augen gelebten Diskriminierung vorzubeugen. Es ist wie mit einer einmal geschädigten Wirbelsäule. Sie kann beschwerdefrei und behandlun frei werden, heilt aber nie aus. Das gilt für die Absicherung beider Risiken.

Viele Vermittler sind sorglos. Sie denken nicht darüber nach, welchen Rat Sie einem Antragsteller geben, der einen solchen Schaden von über zehn Jahren hatte. Auch bei ADHS und ADS, welche sich nur durch die fehlende Hyperaktivität unterscheiden, wird schnell falscher Rat gegeben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen werden dieses nicht unterbinden, denn es geht meist um werbende Informationen und den damit verbundenen schnellen Umsatz.

Wenn Sie sich beraten lassen, prüfen Sie im Vorfeld die Kompetenz Ihres Vermittlers, seine Berufung, Kompetenz und Spezialisierung. Wer einen Bauchladen anbietet, berät nicht in der Tiefe, sondern meist in Eile, denn er hat nicht viel zu sagen. So meine Ansicht, die sich ich immer wieder bestätigt.

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An dieser Stelle möchte ich das zweite Schreiben an mich abbilden, welches klar und deutlich belegt, dass niemand die Annahme zusteht, die Erkrankung sei ausgeheilt und wird und damit möglicherweise im Bereich der pauschalen Risikozuschläge befinden:

Sehr geehrter Herr Dietrich

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Die Diagnose ADHS ist ein sehr komplexes Thema. Dabei ist immer der individuelle Fall und die entsprechende Ausprägung = Schweregradeinteilung zu berücksichtigen. Die offizielle und wissenschaftlich basierte Einteilung geht von 3 Schweregraden aus. Der Schweregrad steht wiederum im direkten Verhältnis zum späteren Rezidivgrad.

Wie Sie korrekt angemerkt haben „kann“ die Erkrankung ausfallen. Das impliziert jedoch, dass es nicht sicher gegeben ist. Ferner ist durch Studien nachgewiesen, dass sich die Symptome verändern im Erwachsenenalter, so nehmen Hyperaktivität und Impulsivität meist stärker ab als Konzentrationsstörungen. Ebenso verändern sich eventuelle Komorbiditäten (Kinder Prävalenz Tic-Störungen/Erwachsene Suchterkrankungen, Depressionen etc.. Im Übrigen gibt es auch Langzeitstudien die nachweisen, dass bei 9 von 10 Patientinnen/Patienten auch im frühen Erwachsenenalter noch Anzeichen der ADHS bestehen. Diese verändern sich nur.

Sie haben die Problematik auf den Punkt gebracht „Ist sie ausgeheilt? Ist sie es nicht ?“  Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausprägung im Erwachsenenalter kann es oftmals den Anschein haben, dass die ADHS Erkrankung nicht mehr vorhanden ist, dennoch ist sie als Grundauslöser für andere Erkrankungen vorhanden. Es gibt hierzu Studien die belegen, dass eben Erwachsene mit einer ADHS Grunderkrankung wesentlich häufiger an Depressionen, Angsterkrankungen, Suchterkrankungen, etc. (Komorbiditäten) leiden.

Aufgrund der bisherigen wissenschaftlichen Sachlage ist nicht davon auszugehen, dass es sich bei einem Auftreten der ADHS zu einem späteren Zeitpunkt um eine neue Erkrankung handelt, sondern eben um ein Rezidiv, dass entweder über die Jahre in Remission war oder gegebenenfalls Komorbiditäten begünstigt hat.

Im Antrag wird konkret nach chronischen Erkrankungen die in den abgefragten Zeiträumen nicht behandlungsbedürftig waren gefragt. Im Hinblick auf das oben genannte ist daher eine ADHS Erkrankung anzugeben. In der Krankenversicherung gibt es bis jetzt nur die Barmenia, die auf die Anzeigepflicht verzichtet, wenn in den Nachfragezeiträumen keine Angaben zu machen sind. Wieder einmal zeigte sich, dass nur der fragt, auch Antworten erhält.

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