Versicherbar?
Eine Woche, ohne dass jemand angefragt, ob er versicherbar ist, gibt es nicht. Er hätte bereits mit vielen Kollegen gesprochen. Alle bestätigten ihm, dass er nicht versicherbar sei. Voranfragen zur Versicherbarkeit wurden bereits getätigt. ich frage mich manchmal, mit welcher Motivation und Kompetenz die Kollegen wie Versicherbarkeit eines Interessenten einschätzen. Die Angaben eines Arztes oder Behandler 1:1 für eine Anfrage beim Versicherer zu nehmen, ist einer der häufigsten Fehler, die gemacht werden. Grundsätzlich können ist die Patientenakte beim jetzigen Versicherer einzusehen. Meist fällt dann schon auf, was einer näheren Betrachtung wert ist. Regelmäßige Hausbesuche, die immer wieder dieselben Diagnosen in der gleichen Reihenfolge begründen, sind ein auffälliger Hinweis. Meist hat der Arzt vor Jahren eine Diagnose gestellt und für diese bei jedem Besuch mit, auch wenn der Interessent nur ein Rezept abgeholt hat!
Hin und wieder, meist sehr vereinzelt tauchen Diagnosen zu psychischen Krankheitsbildern (F-Diagnosen) auf. Eine schwere Magenverstimmung, durch scharfes Essen in Eile zu sich genommen mit viel Kaffee motivierte einen Behandler, eine Panikattacke abzurechnen. Depression abzurechnen. keine weiteren Diagnosen dieser Art folgten, so dass es einfach war, den Arzt in Widersprüche zu verwickeln. Eine psychische Erkrankung, wenn diese vorgelegen hat, bedarf einer Nachuntersuchung oder auch einer Überweisung zu einem Facharzt, wie der Arzt selbst bestätigte. Weder die Überweisung, noch die Nachuntersuchung fanden sich in der Akte! Hausärzte genießen größtes Vertrauen und sind leider nicht immer einsichtig. Immer mal kann eine Diagnose in eine Akte einfließen, die dort nicht zu finden sein sollte. Jedem Arzt steht es frei, eine Diagnose im Nachhinein wiederholt zu bewerten und möglicherweise als Verdachtsdiagnose nachträglich einzutragen.
Der Glaube, dass eine einmal fixierte Diagnose unumstößlich ist und eine Veränderung im Nachhinein rechtliche Konsequenzen haben könnte, ist ein Irrglaube. Für Interessenten am gefährlichsten sind die Ärzte, die es gut meinen. Bestätigen Sie doch auf ihrem vorgeschlagenen Weg, etwas für die Versicherung zu schreiben, genau die Diagnosen, die unrichtig und den Versicherungsschutz verhindern sind, rechnen auch noch ab und Glauben ein gutes Werk getan zu haben. Da hilft nur eines! Die Aufforderung zur Herausgabe aller gelistet Daten, um prüfen zu können, ob der Arzt die Patientenakte richtig führte, eingetragen hat, warum nur die Diagnose, die er stellte richtig sei und andere ausschloss. Hat er auch im Rahmen seiner Mitteilungspflicht den Patienten informiert, was abgerechnet wurde? Sind dem Patienten die Eintragungen unbekannt, so ist das ein erster klarer Hinweis, dass bei Uneinsichtigkeit ein anderer Arzt im Sinne einer Ausschlussdiagnostik konsultiert werden sollte.
Einmal erhielt ichein Schreiben von einem Anwalt. Ich solle mich doch äußern, was sich von seinem Mandanten möchte, der sich vor mir bedroht fühlen. Selten so gelacht! Natürlich und mit großer Freude nahm ich Kontakt zum Anwalt auf, erläuterte ihm die Rechtslage, wie ich im Sinne meines Mandanten nutzen werde. Die Herausgabe aller Daten auf Basis der Datenschutzgrundverordnung, Art. 15, Die Regelungen des BGB ab § 630 ff und natürlich die ärztlichen Vorschriften zum Führen einer Patientenakte, die es erlaubt, weil Behandlerwechsel sofort zu erkennen, was ein Kunde benötigt und was er nicht hatte.
Die solide Grundlage einem Interessenten behilflich zu sein, der Versicherungsschutz sucht und bisher nicht gefunden hat, ist das Studium der Diagnosen, insbesondere auch der bildgebendentechnik in der Diagnostik. sehr oft werden Rückenleiden behauptet. Gibt es keine Röntgenbild, so ist das fragwürdig. Wie eine Krankheit verläuft und was sie definiert finden wir über einen Internet. Man muss nur mal nachsehen.
Es ist nicht der Anfang der die Menschen fehlt, sondern der Glaube, diesen suchen zu müssen ist das Hemnis (G. Meyrink).
Bei dieser forschenden Tätigkeit sollten Sie sich ein dickes Fell zulegen, denn es gibt immer wieder Ärzte und Behandler, die in Beleidigung verfallen. Der Begriff des Maklers ist für solche arroganten Personen die Bezeichnung für einen dummen Menschen, nicht für ein Berufsbild.