premiumcircle Auf Augenhöhe mit Chefarzt und Kasse?

Ob Privat oder GKV – sollte man nicht auch hier frei wählen können?

Achtung  Augenhöhe notwendig

Der Verbraucher in Deutschland, schlussendlich also auch der Erkrankte, der einer Behandlung bedarf, ist meist nicht seinem Gegenüber, begründet durch gesetzliche Bestimmungen, auf Augenhöhe positioniert. Ein Aktuelles Urteil bestätigt dieses erneut. Im vorliegenden Fall hatte ein dreißigjähriger Mann, der von einem Gerüst stürzte und dadurch arbeitsunfähig wurde, einer Operation am Knie durch einen Chefarzt, tätig im orthopädischen Klinik in Markgröningen, zugesagt. Die Operation verlief erfolgreich. Die Gesamtkosten von 4700 € wurden bis auf das Salär für den Chefarzt, 1350 von der IKK Classic übernommen. Der Herr ging vor Gericht, diesen Saldo, den er als übernahmefähig durch seine GKV erachtete, einzuklagen. Weit gefehlt. Das Gericht bezweifelte die Rechtmäßigkeit der doppelten Abrechnung, da die Klinik dem man in diesem Falle keine Alternative angeboten hatte. Die Kasse wurde daher zur kompletten Kostenübernahme verurteilt. Das erachte ich als ein richtiges Urteil, denn die Behandlung war notwendig und der Kunde akzeptierte das ihm gemachte Angebot, ohne über die Risiken der Kostenübernahme aufgeklärt worden zu sein.

Was ist Solidarität?

Sicherlich kennen auch Sie die Aussage: „die GKV basiert auf Solidarität-Solidarität, die dann vor dem Einzelnen im Leistungsfall meist aufhört“. Es kam, wie zu erwarten. Die Krankenkasse ging in Revision und der Fall landete vor dem Landessozialgericht in Stuttgart. Dieses entschied gegen den Behandelten. Eine Behandlung durch Chefärzte, so das Gericht, sehe das Gesetz nicht vor. Auch verwies man in dem Urteil darauf, dass der Patient nicht ausreichend vom Chefarzt über diese Risiken, die mit einer Chefarztbehandlung und deren Kostenübernahme in Verbindung stehen aufgeklärt wurde (Patientenrechtsgesetze?). Ein Protokoll zur OP (Aufzeichnung des Chefarztes) belegte, dass dieser lediglich darauf hinwies, dass es sich um eine sehr aufwändigen Eingriff handelte, denn nur wenige und erfahrene Operateure durchführen könnten-er selber sei der einzige in dieser Abteilung der das machen könnte. Erst im Nachhinein wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Oberärzte diese Operation hätten ausführen können. Hätte der Klagende das zuvor gewusst, so sein Statement, wäre er nicht beim Chefarzt behandelt worden.

Nun entscheidet wieder einmal wer hat was wann gesagt.

Der Gesetzgeber gibt eine Dokumentationspflicht vor, diese wird, so auch meine Erfahrung, im Grunde eigentlich nie eingehalten oder zur Einsicht verweigert oder es gänzlich unvollständig und ungenau, so dass der, der erkrankte und sich behandeln ließ, in der Regel auf den Kosten sitzen bleibt.

Verbraucherschutz in Deutschland!

Dies ist leider kein Einzelfall. Viele Patienten in Deutschland machen immer wieder ähnliche Erfahrungen. Die Kassen weigern sich regelmäßig Kosten für bestimmte Therapieverfahren zu übernehmen. Die wesentliche Hürde zur Entscheidung ob gezahlt wird oder mal wieder nicht, liegt in der Empfehlung des „Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA)“. Gibt es diese Empfehlung, wird bezahlt.

Ich selbst erlebte wiederholt Fälle, in denen Kinder mit missgebildeten Schädeln zur Welt gebracht wurden. Eine Behandlung mithilfe eines dafür vorgesehenen Helmes kostet in der Regel bis zu 2000 € und muss in frühester Zeit realisiert werden, denn nach einigen Monaten ist der Schädel derart ausgehärtet, dass sich eine Korrektur der Verformung nicht mehr realisieren lässt. Ist ein Schädel verformt und bleibt unbehandelt, so sind vielfältige Entwicklungsstörung zu befürchten, denn auch die Sinnesorgane, wie zum Beispiel die Augen, sind dann derart unterschiedlich positioniert, dass räumliche Wahrnehmung und damit die Steuerung der Sensormotorik nicht wirklich ausgeprägt werden kann. Es droht ein lebenslanger Pflegefall mit den dazugehörigen Kosten, vom Leid des Kindes ganz zu schweigen. Hier erlebte ich die Pauschale ablehnende Haltung des GBA, der einfach behauptete, dieses sei rein kosmetisch und daher nicht kostenübernahmefähig. Unglaubliche Ignoranz? Mehr als auch nur ein Gutachten belegten gegenteiliges und es wurde gestritten, bist es nahezu zu spät war. Daraus wurde nicht gelernt. Behandlung kosten Geld und das System will sparen. Es dauerte nicht lange und ich traf gleichartige Vorfälle wieder. Nun schon bis zu drei pro Jahr.

In einem anderen Fall benötigte ein Mann, der am Epstein-Barr-Virus erkrankt war, eine Immuntherapie welche einen Kostenpunkt von 70.000 € hatte. Diese Therapie, weil mal wieder nicht empfohlen, hatte er selbst zu zahlen.

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Ich erlaube mir hier einen kurzen Gedankengang in dieser Thematik: der Staat bestimmt in Deutschland, wie wer sich in welchen System versichern kann/muss. Der Bürger hat hier kein Mitspracherecht, hat aber die Folgen, wie diese über die ich hier schrieb, zu erdulden. Der gesetzlich Versicherte hat hier gegenüber dem Privatversicherten, sofern dieser die Möglichkeiten dieser Behandlungen im Vertrag berücksichtigte, das Nachsehen, geht es um solche kostenintensive und existenzbedrohende Behandlungen. Im Grundgesetz wird von Freiheit und Entfaltung des Menschen und von seiner Würde gesprochen. Ich habe ernsthafte Probleme, dieses hier wiederzufinden. Wäre es nicht sinnvoll, die Wahl der Systeme die Menschen selbst überlassen, zuvor Mindestkriterien in beiden Systemen einzuführen, so dass minderwertiger Versicherungsschutz, wir den letzten Jahren sehr oft auf dem Markt zu finden war, nicht mehr angeboten werden kann? Auf die Frage hin, wäre die GKV in einem solchen Szenario genauso zu beraten und zu verkaufen durch Vermittler wie die PKV, wer würde da noch kaufen, erhielt ich bisher nur ein Lächeln und Achselzucken. Ich verweise hier auf die Intransparenz des Systems, bei dem der Patient nur noch Mittel zum Zweck zu sein scheint.

Wie denken Sie darüber ? Mitbestimmung oder Zwangsmitgliedschaft?

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Die Sicherung biometrischer Risiken, wie in der Krankenversicherungen, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist vom Alter / Gesundheitszustand abhängig. Wer abwartet, riskiert die Versicherungsfähigkeit.

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