Hier sollte man nicht wegsehen

Es geht um die Ansprüche, die Beamte haben/hätten sollen, wenn sie bei der Beihilfe um eine Kostenübernahme für eine notwendige Laseroperation der Augen bitten. Ein aktuelles Urteil (Az.: M 17 K 13.3362) muss den Leistungsrahmen erst einmal klären. Die Private Krankenversicherung zahlte bereits.

Wie immer geht es bei der Einschätzung einer Leistungsübernahme um die Medizinische Notwendigkeit. Da auch eine Brille einen Sehfehler in der Regel ausgleicht, besteht kein grundsätzlicher Anspruch, so die Beihilfe.

Nachvollziehbar

Das Gericht folgte der Argumentation der Beihilfestelle, obwohl neben der medizinischen Notwendigkeit eigentlich auch eine berufliche Notwendigkeit klar zu erkennen war.

Die Betroffene, die hier klagte, war in ihrer Polizeidienstelle regelmäßig den Kontakt zu Gewalttätern ausgesetzt und musste dann jeweils ihre Brille sicherheitshalber absetzen. Bei über vier Dioptrin war das Gesichtsfeld verschwommen und der Beruf so nicht mehr wirklich ausführbar. Das einzugehende berufliche Risiko stieg stetig an.

Sie entschloss sich zu einer Laseroperation der Augen, die der PKV Anbieter für seinen Teil auch finanziell übernahm.

Die Beihilfe beachtet die Brille als ausreichend und verweigert bis heute die Zahlung.

Fazit: bedenkt man die Tätigkeit der Dame und deren Einsatz, der beruflich begründet ist, sollte hier eine andere Regelung gefunden werden als die, dass die Beamten ihre Kosten selbst zu tragen hat, wenn sie das Pech hat eine Kurzsichtigkeit dieser Stärke zu haben. Ich erachte es als einen ähnlichen Sachverhalt, als wenn ein Angestellter von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet wird der die dann damit verbundenen Risiken abzusichern hat. Beamte haben vielen Dingen sehr wenig Mitspracherecht, betrachtet man auch die Bestimmung des Dienstherren bei Minderung der Arbeitsfähigkeit vor dem 55. Lebensjahr. Viele Beamte glauben, wenn Sie erst einmal den Dienst übernommen wurden, hätten sie ausgesorgt. Wer die Bestimmung einmal in Ruhe gelesen hat, wird feststellen, dass die bei weiten nicht so ist. Im Leistungsfalle  kann der Dienstherr dem Beamten umschulen lassen oder eine andere Tätigkeit überführen, die nichts mit dem gewohnten Einkommen zuvor  zu tun haben muss. Die finanzielle Sicherheit ist demnach nur gefühlt aber nicht gegeben. Genau wenig Kammer berufen ist hier eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in dem Falle mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung zusammen, zwingend notwendig.

Auch dazu finden sie Erstinformation  auf meiner Homepage im Downloadcenter.

Frank Dietrich   

PremiumCircle Berlin

Existenzielle Risiken, wie die Krankenversicherung, die Arbeitskraft und die Pflegekostenzusatzversicherung, abzusichern, ist unser Fachgebiet.

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