Was ist Beihilfe?

Beamte erhalten eine Unterstützung für die Krankenversicherung. Der meist 50 prozentige Anteil entspricht gesetzlichen Versicherungsschutz wie bei pflichtversicherten Angestellten. In Abhängigkeit vom Bundesland, dem familiären Status, variiert der Zuschuss. Der verbleibende Teil ist selbst privat abzusichern.

Mit Einführung des Hamburger Modells im August 2018 gibt es dazu eine Wahlmöglichkeit. Die Möglichkeit, komplett gesetzlich versichert zu bleiben, den Zuschuss, ähnlich eines Arbeitgeberanteils zu erhalten, entstand.

Beworben wird diese Möglichkeit damit, dass Beamte nunmehr Wahlmöglichkeiten haben.

police-4596976_1920 Pauschale Beihilfe

Betrachtet man es genauer, zeigt sich gegenteiliges. Das Modell beschränkt sich auf wenige Bundesländer. Beabsichtigt ein Beamte, aus privaten oder beruflichen Gründen, das Bundesland zu wechseln, ist darauf zu achten, dass das Bundesland, in das erzielen möchte, das „Hamburger Modell“ auch anbietet.

Er würde sonst den Arbeitgeberzuschlag verlieren und müsste den gesamten Beitrag selbst zahlen. Baden-Württemberg will diese Wahlmöglichkeit nun auch einführen.

Finanzielle Betrachtungsweise:

Privat versicherte, zahlen einen eigenen Beitrag. Das gilt auch für die Kinder.  Im gesetzlichen Versicherungsschutz gibt es die Möglichkeit, die Kinder beitragsfrei zu versichern. Betrachten wir die Einkommensverhältnisse und den Zeitpunkt, in dem die Familienplanung bei den jungen Beamten beginnt, so zeigt sich auch hier kein Vorteil. Die Beitragslast im Hamburger Modell nach Arbeitgeberzuschlag liegt 50-60 € höher als die im privaten System. Ausreichend für ein bis zwei Kinder mit eigenem Beitrag. Die Differenz wächst mit steigendem Einkommen.

Im Ruhestand entfällt der Arbeitgeberzuschlag. Die freiwillig gesetzlich versicherten Beamten unterliegen in ihrer Beitragsbemessung im Alter nicht nur der Pensionen, sondern auch Mieteinnahmen und Kapitalerträgen. Der sich daraus errechnete Beitrag ist voraussichtlich um einiges höher als der des Beihilfeberechtigten mit einer 70-prozentigen Förderung im Ruhestand. Auch hier ist kein finanzieller Vorteil zu erkennen.

Die Versorgung:

Gesetzlicher Versicherungsschutz ist nicht planbar. Von Beginn an ist die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung eine von steuerlichen Förderungen, Leistungsminderungen und steigenden Zuzahlungen.

teacher-1280966_1920 Pauschale Beihilfe
adobestock_233004801-1-scaled Pauschale Beihilfe

Versichert sind nur die Leistungen, die vom Gutachterausschuss empfohlen werden. In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen von Beginn an über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Gezahlt wird, sofern versichert, medizinisch notwendiges, individuell für den Versicherten.

Die Leistungen können dabei weit über dem gesetzlichen Niveau vereinbart werden. Zu beachten ist allerdings auch, dass mit einem Wechsel Leistungen, die man bisher hatte, nicht verloren gehen.

Viele Anbieter haben ein großes Leistungsdelta gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einem Wechsel verlieren sich Leistungen, die der gesetzlich Versicherte hat. Es lohnt sich ein genaues hinsehen.

Schlussbetrachtung.

Der Wahl der Krankenversicherung sollte ausschließlich auf Basis der Leistungen erfolgen, die man nicht ausschließen kann zu benötigen. Die Wahl fällt damit klar auf das private System, allerdings auf nur sehr wenige Anbieter.

Das Hamburger Modell liefert keine finanziellen Vorteile, weder im Berufsleben mit Familie noch im Ruhestand. Es beschränkt die Wahl des Aufenthaltes, da sie eine Insellösung in Deutschland darstellt. Die finanzielle Belastung für die Kommunen und damit dem Steuerzahler steigt exorbitant an und wird in den nächsten Jahren noch weiter erhöht werden müssen.

Die finanzielle Belastung für die Kommunen und damit dem Steuerzahler steigt exorbitant an und wird in den nächsten Jahren noch weiter erhöht werden müssen. Dieses Modell erfüllt in meinen Augen nur einen Zweck. Die philosophische Betrachtungsweise einiger weniger handelnder Personen im Sinne einer Bürgerversicherung. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, wo Monopolismus muss schon jemals die Qualität gefördert hat. Mit einer theoretischen Einführung der Krankenversicherung, die für alle dasselbe leistet, ist der Weg offen, weiter Leistungen zu mindern, denn es fehlt der leistungssteigernde Wettbewerb.

Empfohlene Beiträge
Haben Sie eine Frage?

Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und helfe Ihnen!

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt