Beihilfe? Pauschal?
Das Thema gibt es schon seit Jahren. Nur wenige Bundesländer bieten die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Brandenburg, Bremen, Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg und zukünftig auch Sachsen. Beamte, deren Wahl auf die gesetzliche Krankenversicherung fällt, erhalten einen pauschalen Zuschuss von 50 %. Kinder können beitragsfrei versichert werden. Das ist ein Vorteil. In Pension gegangen erhalten sie nicht 70 % Förderung wie die Kollegen, die sich gegen die gesetzliche Kasse entschlossen haben. E.in weiterer Nachteil ist es, dass die gesetzlich versicherten Beamten nur in die Bundesländer wechseln können, die dasselbe System anbieten. Eine einmal getroffene Entscheidung bleibt.
Aktuell hat das Land Schleswig – Holstein beschlossen, nur noch in Härtefällen den gesetzlichen Zuschuss für Beamte der pauschalen Beihilfe zu gewähren. dieser Beschluss zeigt unter anderem auf, mit welcher Hilflosigkeit der versicherte den Entscheidungen der Länder gegenübersteht.
Gesetzliche Krankenversicherung.
Die Beiträge steigen seit Jahren durchschnittlich stärker als der privaten Krankenversicherung, gemessen am Höchstbeitrag. Leistungsminderung, steigenden Zuzahlungen, zweistellige Milliarden an Steuerfinanzierung begleiten das System. Das Sachleistungsprinzip (SGB V, § 2) baut auf Solidarität auf. Gesichert ist die Bereitstellung von medizinischen Sach- und Dienstleistungen. Die Leistungen folgen dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit und der Notwendigkeit, die das nötige Maß nicht überschreiten darf und stellen eine Art Basismedizin dar. Der demografische Wandel wird weiterhin die steuerliche Finanzierung vorantreiben, wie die Beiträge, die steigende Zuzahlungen.
Private Krankenversicherung.
Beiträge werden nach Alter und den gewünschten Leistungen, sowie den Gesundheitszustand kalkuliert. Auch das ist solidarisch, denn jeder tritt für sich selbst ein. Das Kostenerstattungsprinzip leistet eine höhere Entlohnung gegenüber dem Behandler/Arzt. Der Arzt hat mehr Zeit für die Patienten, es steht mehr Geld für die Behandlung zur Verfügung und Behandlungsmethoden müssen medizinisch notwendig und nicht vom Gutachterausschuss, wie in der gesetzlichen Kasse, empfohlen worden sein. Das Kapitaldeckungsverfahren würde, wenn wir nicht älter werden würden und der medizinische Fortschritt die Kosten nicht erhöhen würde, den Beitrag von Beginn an auf selber Niveau garantieren. Rückstellungen, die bereits früh in der Jugend für das Alter zurückgelegt werden (monatlich/verzinst) sollen Beiträge subventionieren und sogar senken.
Richtig gewählt ist der private Versicherungsschutz fast immer der bessere, kann individuell ausgestaltet werden und Behandlungsmethoden, die gesetzliche Kasse nicht kennt, werden geleistet. Länder, die pauschale Beihilfe anbieten, riskieren eine Kostenexplosion, denn umso höher das Einkommen, desto höher der Zuschuss, sehr schnell übergeben, der privat Versicherten. Sachsen riskiert noch mehr. Es erhöht die Beihilfe für Familienangehörige auf 100 % und stellt sie damit gleich den Familienversicherten.
Versicherungsschutz, der die Aufgabe hat, Kosten, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden und die man nicht selbst tragen kann oder will, zu finanzieren, orientiert sich in erster Linie an Leistung und Planbarkeit. Sie möchten die Möglichkeiten, Hintergründe, natürlich auch Vor-,und Nachteile der privaten Krankenversicherung kennenlernen? Dann melden sich zum unverbindlichen Erstgespräch.
Kein Hexenwerk! Damit warb der PKV Verband mit dem deutschen Beamtenbund und machte Vorschläge zur richtigen Auswahl der Krankenversicherung. Absurd!